Fahrverbote in Planung

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • @floflo

      Du weißt doch es gilt die Unschuldsvermutung 8)

      Und es gibt Menschen die sich tatsächlich an Vorschriften halten, auch wenn wir die meisten gar nicht kennen.

      Allerdings sollte er Dir jetzt auch den Klugscheißer Patzer erklären...... :thumbup:
    • BernhardJ schrieb:

      Fehlt da nicht die Einschränkung "in Deutschland"?
      Ich weiß nicht, ob überall im Ausland Fahrradfahren in den Fuzos ebenfalls und generell verboten ist, aber ich habe in manchen Ländern eine völlig friedliche und entspannte Koexistenz von Fußgängern und Radfahrern beobachten dürfen. Sogar in manchen deutschen Städten war das der Fall. Dass Rollerfahrer sich allgemein aggressiver als Radfahrer verhalten würden, habe ich noch nicht beobachtet.
      Meine Ausführungen beziehen sich natürlich nur auf die Situation in Deutschland. Wie das in anderen Ländern geregelt ist, weiß ich nicht. Auch in Deutschland gibt es allerdings ein Zusatzzeichen "Radfahrer frei", mit dem das Radfahren in Fußgängerzonen in Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist. Ein entsprechendes Zeichen soll auch für E-Scooter kommen. Es liegt dann im Ermessen der Städte und Gemeinden, ob sie die Benutzung von Fahrrädern und E-Scootern in Fußgängerzonen erlauben. Meine eigenen Erfahrungen sowohl mit Radfahrern als auch E-Scootern in Fußgängerzonen sind negativ, was nicht ausschließt, dass das in anderen Ländern besser klappt. Ich würde auch nicht von aggressivem Verhalten sprechen, eher von undisziplinierten Verhalten. Wenn Radfahrer und E-Scooterfahrer sich mit Schrittgeschwindigkeit in den Fußgängerzonen bewegen würden, wäre das alles wahrscheinlich kein Problem.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Auch in Deutschland gibt es allerdings ein Zusatzzeichen "Radfahrer frei", mit dem das Radfahren in Fußgängerzonen in Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist.
      Ich habe in einigen verkehrsberuhigten Zonen unter dem blauen Schild ein zusätzliches Schild gesehen, worauf die Bedeutung erklärt wurde und trotzdem hält sich fast keiner dran.
      Fahrradfahrer die in Schrittgeschwindigkeit fahren gibt es kaum, die meisten haben es eher recht eilig. ;(

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • In Bonn will man zur Vermeidung von Fahrverboten jetzt auch in einem Teilbereich einer Hauptverkehrsader bzw. sogar der Hauptverkehrsader schlechthin die Geschwindigkeit von 50 auf 30 Km/h senken. Während der Rushhour liegt dort auch bedingt durch viele Ampeln die Durchschnittsgeschwindigkeit bei etwa 10 Km/h, wobei man kaum mal schneller als 30 Km/h fahren kann, so dass die Reduzierung nichts bringt. In verkehrsarmen Zeiten könnte man hingegen mit einer vernünftigen Ampelschaltung eine gleichbleibende Geschwindigkeit von 50 Km/h erreichen und so dem NOx-Ausstoß mehr Rechnung tragen als die Begrenzung auf 30 Km/h. In Zeiten normalen Verkehrs wäre eine verkehrsabhängige Geschwindigkeitsregelung und Ampelschaltung das Maß der Dinge, um den Stickoxidausstoß so niedrig wie möglich zu halten. Obwohl der Kostenaufwand hierfür durchaus überschaubar ist, denkt man in Bonn über eine solche Lösung scheinbar nicht nach. Stattdessen wollen die Stadtväter diese Hauptverkehrsader dadurch entlasten, dass man die Ortsfremden, die in die Innenstadt wollen, durch eine geänderte Beschilderung ganz um Bonn herumführt und dann über die zweite Hauptverkehrsader in die Innenstadt lotst. Das bedeutet einen Umweg von mindestens 15 km (ich habe es jetzt nicht gemessen) und gleichzeitig eine Verlagerung des Problems von der einen Hauptverkehrsader zur anderen. Es entspricht zwar eigentlich nicht meiner Ausdrucksweise, aber hierzu kann ich nur feststellen, dass man den dafür Verantwortlichen ins Gehirn geschissen haben muss. Zu verdanken haben wir das letztlich alles der DUH.

      Andreas
    • CAROMITO schrieb:

      Privatier schrieb:

      Macht ja nichtmal mehr unsere Regierung..
      Völlig neuer Aspekt.Unsere Regierung macht etwas ?
      Wenn ja, können Sie das gut verbergen.
      F.U.

      was hast du an „nicht mal“ eigentlich nicht verstanden? :D

      Im übrigen macht unsere Regierung sehr viel.
      Einfach zu behaupten das nichts getan wird, nur weil man mit der Richtung nicht einverstanden ist, ist nur herabsetzend.

      Du kannst dich ja hier mal über den Umfang der erledigten und noch offenen Arbeiten schlau machen.
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • Physik vs. Vorschriften

      Rolf schrieb:

      Fahrradfahrer die in Schrittgeschwindigkeit fahren gibt es kaum, die meisten haben es eher recht eilig.
      Kleine Anmerkung dazu:
      Damit ein Zweirad sicher fährt braucht es eine Mindestgeschwindigkeit von ca. 12 km/h . Verkehrsberuhigte Zone bedeutet aber Schrittgeschwindigkeit von ca. 6 km/h .
      Streng genommen ist Radfahren dort eigentlich nicht möglich, es sei denn man ignoriert diesen "amtlichen Unfug" ;) .
      Wobei ich natürlich nicht dazu aufrufe derartiges zu tun :nana: .

      MfG.



      ...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.



      Malachitgrüner 1.8 TSI - Bj. 2012 - Ambi+
    • row-dy schrieb:

      CAROMITO schrieb:

      Völlig neuer Aspekt.Unsere Regierung macht etwas ?
      Wenn ja, können Sie das gut verbergen.
      F.U.
      was hast du an „nicht mal“ eigentlich nicht verstanden? :D

      Im übrigen macht unsere Regierung sehr viel.
      Einfach zu behaupten das nichts getan wird, nur weil man mit der Richtung nicht einverstanden ist, ist nur herabsetzend.

      Du kannst dich ja hier mal über den Umfang der erledigten und noch offenen Arbeiten schlau machen.
      Zur Ergänzung hier eine passende Studie der Bertelsmann-Stiftung. Auch hier gelten Einschränkungen, steht auch selbstkritisch im Artikel. Das Ergebnis verdient auch Respekt, denn es kann wahrscheinlich kaum einer von uns ermessen, wie kompliziert es ist, Neuerungen und/oder Änderungen auf allen notwendigen politischen Ebenen zu realisieren.
      Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
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