Fahrverbote in Planung

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • yyeettii schrieb:

      Frage an unsere "Haus-Juristen": ist diese Aktion rechtskonform :?:
      morgenpost.de/berlin/article22…n-per-Video-erfassen.html
      Die Frage, ob und ggf. wann eine Massen-Kennzeichenerfassung zulässig ist, ist trotz zweier Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auch heute noch rechtlich sehr umstritten. Das Bundesverfassungsgericht gibt hier strenge Vorgaben. So bedarf es in jedem Fall einer Rechtsgrundlage, d.h. der Eingriff in das vom BVerfG sehr hoch bewertete Recht auf informelle Selbstbestimmung muss durch ein Gesetz gerechtfertigt sein. Das reicht aber noch nicht aus. Vielmehr muss auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein, damit eine solche Kennzeichenerfassung gerechtfertigt ist.

      Es entzieht sich meiner Kenntnis, ob es in Berlin ein Gesetz gibt, das eine Kennzeichenerfassung aller vorbeifahrenden Fahrzeuge vorsieht. Aber selbst, wenn das der Fall sein sollte, so halte ich die Erfassung der Daten zu dem vorgesehenen, mehr statistischem Zweck in jedem Fall nicht mehr für verhältnismäßig. Aus den von Käfer62 bereits genannten Gründen, kann die Behörde sich nicht darauf berufen, es würden keine Halterdaten abgefragt, da mit der Kennzeichenerfassung automatisch immer auch zumindest die Möglichkeit besteht, auf Halterdaten zuzugreifen, so dass mit der Erfassung stets ein Eingriff in das Recht auf informelle Selbstbestimmung verbunden.

      Der von der Behörde verfolgte, durchaus nachvollziehbare Zweck stellt in meinen Augen keine Rechtfertigung für diesen Eingriff da, so dass die Maßnahme m.E. unverhältnismäßig ist. Dies gilt umso mehr, als es durchaus Alternativmöglichkeiten gibt, um festzustellen, wie hoch der Anteil "schadstoffreicher" Dieselfahrzeuge am Verkehr ist. So kann man z.B. anhand der insgesamt in Berlin und ggf. noch angrenzenden Städte und Kreise zugelassenen Fahrzeuge ermitteln, wie hoch der Anteil der Fahrzeuge unterhalb Euro 6 ist und daraus Rückschlüsse ziehen, wie hoch der Anteil auf den Straßen etwa ist, die von einem Fahrverbot bedroht sind. Wenn man es noch genauer haben will, kann man die betroffenen Halter anschreiben und eine anonymisierte Umfrage durchführen. Daran werden sich zwar nicht alle beteiligen, ein repräsentatives Ergebnis lässt sich damit aber dennoch erzielen. Jedenfalls bedarf es der beabsichtigten Kennzeichenerfassung nicht unbedingt und selbst wenn man sich davon besonders genaue Daten erhofft, kann dies kein Grund für den mit der Kennzeichenerfassung verbundenen Eingriff sein.

      Im Ergebnis halte ich nach meiner persönlichen Rechtsauffassung daher die geplante Maßnahme für unzulässig. Allerdings bin ich auch der Meinung, dass das Bundesverfassungsgericht die Anforderungen an die Zulässigkeit von Kennzeichenerfassungen vielleicht etwas zu hoch ansetzt, doch steht diese Frage hier jetzt nicht im Raum.

      Andreas
    • ...welches Glück

      :rolf:
      hat dieses Forum immer ( mindestens)
      Einen „Experten“ der zu allen Themen
      Was zu „ berichten“ und zu berichtigen hat und (fast) immer Wissen hat was den „Normalos“ die damit täglich zu tun haben
      „ angedeihen“ lässt.
      :danke: :pfeif:

      :wech:
      Grüße Michael


      "Gib dem Menschen einen Hund, und seine Seele wird gesund." (Hildegard von Bingen)
    • yyeettii schrieb:

      BTW, bitte um Zurückhaltung seitens der "Küchenjuristen"!!!
      @BernhardJ
      könntest Du Dich vll. mal, auch im Gesamtinteresse dieses Forums, den Hinweisen und Wünschen anderer Mitforisten anpassen, oder ist das bei Dir zu viel verlangt :?:

      "Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..."

      J. Fleischhauer
    • yyeettii schrieb:

      yyeettii schrieb:

      BTW, bitte um Zurückhaltung seitens der "Küchenjuristen"!!!
      @BernhardJ
      könntest Du Dich vll. mal, auch im Gesamtinteresse dieses Forums, den Hinweisen und Wünschen anderer Mitforisten anpassen, oder ist das bei Dir zu viel verlangt :?:
      Die "Hacker-Beiträge" sind im OT-Fred :nana: .
      BTT :

      MfG.



      ...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.



      Malachitgrüner 1.8 TSI - Bj. 2012 - Ambi+
    • floflo schrieb:

      Im Ergebnis halte ich nach meiner persönlichen Rechtsauffassung daher die geplante Maßnahme für unzulässig
      Wie sieht es denn aus wenn die Kennzeichen automatisch ausgewertet werden und nur die Schadstoffklasse gespeichert wird.
      Da dürften ja dann keine prsöhnliche Daten betroffen sein und das Ergebnis ist sehr aussagekräftig für den Zweck.

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • Zitat:
      Die Kennzeichenerhebung sei außerdem mit der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgestimmt. Sie werde auch nicht genutzt, um Verstöße gegen die Umweltzone zu ahnden.
      Zitat ende.

      Wo ist das Problem?
      Selbst wenn mit dem Kennzeichen die Halter ermittelt werden, dürfen sie aufgrund o. g. Aussage nicht verwarnt werden.
    • otto36 schrieb:

      Wie sieht es denn aus wenn die Kennzeichen automatisch ausgewertet werden und nur die Schadstoffklasse gespeichert wird.
      Da dürften ja dann keine prsöhnliche Daten betroffen sein und das Ergebnis ist sehr aussagekräftig für den Zweck.
      Entscheidend ist das Speichern der Kennzeichen. Sollte es eine Technik geben, die aus den erfassten Kennzeichen direkt die Schadstoffklasse ermittelt und nur diese, also nicht das Kennzeichen abspeichert, sehe ich in einem solchen Vorgehen keine Bedenken.

      berme schrieb:

      Zitat:
      Die Kennzeichenerhebung sei außerdem mit der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgestimmt. Sie werde auch nicht genutzt, um Verstöße gegen die Umweltzone zu ahnden.
      Zitat ende.

      Wo ist das Problem?
      Selbst wenn mit dem Kennzeichen die Halter ermittelt werden, dürfen sie aufgrund o. g. Aussage nicht verwarnt werden.
      Das Problem ist, dass das Ahnden von Verstößen gegen die Umweltzone nicht das Problem ist. Mit der Erfassung und Speicherung von Kfz-Kennzeichen wird, wie ich schon schrieb, in das Recht auf informelle Selbstbestimmung eingegriffen. Dafür bedarf es einerseits einer Rechtsgrundlage und anderseits darf der Eingriff nicht unverhältnismäßig im Verhältnis zum angestrebten Zweck sein. Das ist aber das Fall, wenn der Eingriff nur dazu dient, eine statistische Erhebung durchzuführen. So betrachtet ist das Argument, man wolle mit der Kennzeichenerfassung keine Verkehrssünder überführen, geradezu ein Eigentor, denn ein solcher Zweck wäre im Zweifel noch eher eine Berechtigung für die Kennzeichenerhebung als ein bloß statistischer Grund. Oder anders ausgedrückt: Der Verstoß liegt nicht in der Überführung von Verkehrssündern und auch nicht in der statistischen Erhebung, der Verstoß ist das Erfassen und Speichern der Kennzeichen, weil dies mit dem informellen Selbstbestimmungsrecht nicht vereinbar ist und dafür bedarf es einer Rechtfertigung, die gewichtiger ist als das Recht des einzelnen auf informelle Selbstbestimmung. Wenn die Berliner Behörde betont, dass man die Kennzeichenerhebung nicht zur Ahndung von Verstöße gegen die Umweltzone nutzen wolle, so hat sie entweder die Problematik der Kennzeichenerhebung nicht erkannt oder man will mit so einer Aussage gezielt vom eigentlichen Problem ablenken.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Wenn die Berliner Behörde betont, dass man die Kennzeichenerhebung nicht zur Ahndung von Verstöße gegen die Umweltzone nutzen wolle, so hat sie entweder die Problematik der Kennzeichenerhebung nicht erkannt oder man will mit so einer Aussage gezielt vom eigentlichen Problem ablenken.
      Ich habe mal so den Verdacht, dass Ersteres der Fall ist. ^^
      Es ist doch mittlerweile übliche Praxis, dass erst mal eine Maßnahme (hier die Kennzeichen-Erfassung) angedroht bzw "rausgehauen" wird, dann wird festgestellt - ups, das geht ja so gar nicht!
      Siehe die bescheuerte teure Pkw-Maut! =O :wech:
      Vielleicht sollte sich Frau Smoltczyk mal überlegen, ob da eventuell etwas schief läuft! ;)



      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • OK danke @floflo
      Ich habe nochmal etwas gegoogelt. Eine Kennzeichenerfassung ist nur zur Aufspürung von Straftätern die zur Fahndung ausgeschrieben sind erlaubt.
      Alle anderen erfassten Kennzeichen müssen danach sofort aus der Datenbank gelöscht werden.
      m.heise.de/autos/artikel/Kennz…ssungswidrig-4298463.html
      Aber selbst wenn eine Kennzeichenerfassung zur Statistikerfassung erlaubt wäre, wäre sie anscheinend extrem ungenau und damit fürn A.....
      buzzfeed.com/de/marcusengert/k…olizei-funktioniert-nicht
    • Käfer62 schrieb:

      floflo schrieb:

      Wenn die Berliner Behörde betont, dass man die Kennzeichenerhebung nicht zur Ahndung von Verstöße gegen die Umweltzone nutzen wolle, so hat sie entweder die Problematik der Kennzeichenerhebung nicht erkannt oder man will mit so einer Aussage gezielt vom eigentlichen Problem ablenken.
      Ich habe mal so den Verdacht, dass Ersteres der Fall ist. ^^
      Es ist doch mittlerweile übliche Praxis, dass erst mal eine Maßnahme (hier die Kennzeichen-Erfassung) angedroht bzw "rausgehauen" wird, dann wird festgestellt - ups, das geht ja so gar nicht!
      Siehe die bescheuerte teure Pkw-Maut! =O :wech:
      Vielleicht sollte sich Frau Smoltczyk mal überlegen, ob da eventuell etwas schief läuft! ;)



      Grüße
      Bernd
      Das glaube ich nun wieder nicht, ich halte das für die übliche „Sand in die Augen streuen“ Praxis.
      Wer eine Regelung erlässt, der muss deren Einhaltung überwachen, sonst macht er sich lächerlich.
      Wenn man jetzt ankündigt, man werde die Einhaltung des Fahrverbotes flächendeckend oder stichprobenartigen durch eine Kennzeichenerkennung überwachen, dann hat man schon mal was getan. Dabei ist es erst einmal unerheblich, dass das aus praktischen oder rechtlichen Gründen nicht durchführbar ist.

      Für dieses Vorgehen hat unser Heimatminister heute wieder ein klassisches Beispiel, mit der Ankündigung einer strengeren Grenzüberwachung um das Einreiseverbot gegenüber Abgeschobenen durchzusetzen, geliefert .
      Theoretisch möglich, rechtlich mindestens grenzwertig, praktisch nicht durchführbar. Er müsste nicht nur an allen Grenzübergängen den Verkehr zum Erliegen bringen und jeden gründlich zu kontrollieren, sondern die gesamte Grenze lückenlos überwachen.
      Aber er hat erst einmal was angekündigt um Tätigkeit zu zeigen.
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • row-dy schrieb:

      Er müsste nicht nur an allen Grenzübergängen den Verkehr zum Erliegen bringen und jeden gründlich zu kontrollieren, sondern die gesamte Grenze lückenlos überwachen.
      Achtung jetzt wird's OT! :whistling:
      Es hat Niemand von einer lückenlosen Grenzkontrolle gesprochen!
      bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmel…trolle-binnengrenzen.html

      Zitat:
      Wie bisher erfolgen alle Kontroll- und Fahndungsmaßnahmen auf der Grundlage des nationalen Rechts. Es handelt sich dabei nicht um Grenzkontrollen im förmlichen Sinne.
      Zitat ende.

      Es bedeutet, dass die Kontrollen im Grenznahen Raum verstärkt bzw. intensiviert werden sollen!
      Dazu hat z.B. die Bundespolizei einen eigenen Paragraphen in ihren Befugnissen.
      Inwieweit diese Kontrollen mit dem derzeitigen Personal bewerkstelligt werden sollen, steht auf einem anderen Zettel, es laufen allerdings heute schon "Sondermaßnahmen", die ich hier nicht weiter erläutern möchte / darf! :rolleyes:

      Das hat alles nichts mit den Fahrverboten zu tun - also BTT! :D


      Grüße
      Bernd
      ........


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      Enzo Ferrari
    • Na dann können ja alle Konzernfahrer mit ihrem ZWANGS-Software-Update für weitere 2 Jahre mit ihren Dreckschleudern nach Stuttgart rein.

      Wie sieht es in anderen Städten aus?

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Wie sieht es in anderen Städten aus?

      Marjtverkaufsfahrzeuge mit teilweise Euro 1 Diesel moderne E Antriebe oder Euro 6d Fehlanzeige.!

      Imbisswagen mit Gasbrenner oder Holzkohle am Grill.

      Marktstände und Kneipen die mit Gasheizkaninen und Heizpilzen die Auslagen und Kunden schützen.

      Für Weihnachtsmarkt stände gilt selbiges.

      Das Heer der Ausnahmen für Handwerker und Ihren motorbetriebenen Handwerkszeugen.

      Baumaschinen die teilweise 24 Stunden laufen und älter sind als ich.


      Und und und
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