yyeettii schrieb:
Frage an unsere "Haus-Juristen": ist diese Aktion rechtskonform
morgenpost.de/berlin/article22…n-per-Video-erfassen.html
Es entzieht sich meiner Kenntnis, ob es in Berlin ein Gesetz gibt, das eine Kennzeichenerfassung aller vorbeifahrenden Fahrzeuge vorsieht. Aber selbst, wenn das der Fall sein sollte, so halte ich die Erfassung der Daten zu dem vorgesehenen, mehr statistischem Zweck in jedem Fall nicht mehr für verhältnismäßig. Aus den von Käfer62 bereits genannten Gründen, kann die Behörde sich nicht darauf berufen, es würden keine Halterdaten abgefragt, da mit der Kennzeichenerfassung automatisch immer auch zumindest die Möglichkeit besteht, auf Halterdaten zuzugreifen, so dass mit der Erfassung stets ein Eingriff in das Recht auf informelle Selbstbestimmung verbunden.
Der von der Behörde verfolgte, durchaus nachvollziehbare Zweck stellt in meinen Augen keine Rechtfertigung für diesen Eingriff da, so dass die Maßnahme m.E. unverhältnismäßig ist. Dies gilt umso mehr, als es durchaus Alternativmöglichkeiten gibt, um festzustellen, wie hoch der Anteil "schadstoffreicher" Dieselfahrzeuge am Verkehr ist. So kann man z.B. anhand der insgesamt in Berlin und ggf. noch angrenzenden Städte und Kreise zugelassenen Fahrzeuge ermitteln, wie hoch der Anteil der Fahrzeuge unterhalb Euro 6 ist und daraus Rückschlüsse ziehen, wie hoch der Anteil auf den Straßen etwa ist, die von einem Fahrverbot bedroht sind. Wenn man es noch genauer haben will, kann man die betroffenen Halter anschreiben und eine anonymisierte Umfrage durchführen. Daran werden sich zwar nicht alle beteiligen, ein repräsentatives Ergebnis lässt sich damit aber dennoch erzielen. Jedenfalls bedarf es der beabsichtigten Kennzeichenerfassung nicht unbedingt und selbst wenn man sich davon besonders genaue Daten erhofft, kann dies kein Grund für den mit der Kennzeichenerfassung verbundenen Eingriff sein.
Im Ergebnis halte ich nach meiner persönlichen Rechtsauffassung daher die geplante Maßnahme für unzulässig. Allerdings bin ich auch der Meinung, dass das Bundesverfassungsgericht die Anforderungen an die Zulässigkeit von Kennzeichenerfassungen vielleicht etwas zu hoch ansetzt, doch steht diese Frage hier jetzt nicht im Raum.
Andreas