aber die, die an ihren Auspuffanlagen herumfummeln (dB-Killer raus, andere Endtöpfe ran) werden sich an den Sperrungen nicht stören (Papierlage ist ja ok)
Also ich würde ja vermuten das die Östereichischen Gendarmen da in Zukunft öfters stehen und kontrollieren.
Und diejenigen die sowas kontrollieren kennen sich meist recht gut aus erkenn was orginal ist und was nicht.
Im Zweifelsfall wird siche rnachgemessen.
Das einzige wo ich mir Gedanken mache ist das der Auspuff im Laufe der Zeit lauter wird.
Da gibt es wohl Modelle die eine Art Glaswolle im inneren haben um den Schall zu schlucken.
Tja, so ist das eben mit Formfehlern. Dabei ließe sich das ganz schnell "reparieren", indem man die Verordnung dann mit der "3" neu erlässt und bekannt macht. Das wirkt zwar nicht rückwirkend, wohl aber hätte man dann mit Wirkung ab jetzt eine gültige Rechtsgrundlage. Aber mir scheint, dass unser toller Verkehrsminister die strengeren Regeln gar nicht mehr will. Da kommt ihm der Formfehler gerade recht. Für mich ein einziges Trauerspiel und an Peinlichkeit kaum noch zu überbieten. Ich hoffe dennoch, dass die Bußgeld- und Fahrverbotsverschärfung beibehalten wird. Damit nicht gleich beim ersten Verstoß ein Fahrverbot kommt, könnte man in die Verordnung ja so eine Art "Freischussregelung" einführen, die zur Folge hat, dass der erste Verstoß, der ein Fahrverbot begründet, noch nicht damit geahndet wird. Strengere Vorschriften werden Geschwindigkeitsüberschreitungen zwar nicht völlig verhindern, ich glaube aber dennoch, dass sie dazu beitragen, dass mehr auf das Einhalten von Tempolimits geachtet wird, wenn leichter ein Fahrverbot droht. Und das wiederum hat zur Folge, dass die Unfallzahlen sinken, die Folgen von Unfällen geringer ausfallen und wir alle davon möglicherweise bei den Versicherungsbeiträgen profitieren.
Die immer wieder zu hörende Behauptung
„Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
Die sollen mal auf die Hersteller einprügeln mit unrealistischen Verbrauchs- und Schadstoffangaben. Es ist in Planung den Elektoanteil auslesen zu können und dann muss ggf. nachversteuert werden. Die Politik hat sich wieder über den Tisch ziehen lassen.
Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
Jazz gehts los
Selbstladend ohne Steckdose, sparsamer als ein Goggomobil
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Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
Schön mal wieder etwas von dir zu lesen, Bernhard. Ich halte die Stuttgarter Beschilderung nach wie vor für nicht rechtskonform, da sich Zusatzzeichen stets auf das Hauptzeichen beziehen, mit ihnen also nicht eine Ausnahme von einer durch ein anderes Zusatzzeichen geregelten Ausnahme angeordnet werden kann. Bedenken habe ich auch hinsichtlich der Bestimmtheit des zweiten Zusatzzeichens, da Euro 6 kein feststehender Begriff ist, der sich ausschließlich auf Schadstoffklassen bezieht. Es müsste daher m.E. heißen "Schadstoffklasse Euro 6" oder "Schadstoffnorm Euro 6". Wer in Stuttgart in der Verbotszone erwischt wird, dürfte folglich gute Chancen haben, um ein Bußgeld herumzukommen.
Mich würde auch Deine Meinung zu diesem Satz interessieren:
"Temporär bis zum 30. Juni 2022 sind Fahrzeuge mit einem Softwareupdate zur Emissionsminderung von Stickstoffoxid ausgenommen, wenn dieses vom Kraftfahrt‐Bundesamt anerkannt wurde."
Zählt Deiner Meinung nach auch das "berühmte" VW-Zwangsupdate dazu?
Eine genauere Aussage dazu habe ich im Netz leider nicht gefunden und bei den Behörden möchte ich mit meiner Anfrage keine schlafenden Hunde wecken.
Grüße - Bernhard
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Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
Mich würde auch Deine Meinung zu diesem Satz interessieren:
"Temporär bis zum 30. Juni 2022 sind Fahrzeuge mit einem Softwareupdate zur Emissionsminderung von Stickstoffoxid ausgenommen, wenn dieses vom Kraftfahrt‐Bundesamt anerkannt wurde."
Zählt Deiner Meinung nach auch das "berühmte" VW-Zwangsupdate dazu?
Eine genauere Aussage dazu habe ich im Netz leider nicht gefunden und bei den Behörden möchte ich mit meiner Anfrage keine schlafenden Hunde wecken.
Grüße - Bernhard
In meinen Augen ganz klar JA! Das Update ist ja schließlich vom KBA abgesegnet und sonst hätte ich das Update ja nicht machen lassen
In einem anderen FAQ Text der Stadt Stuttgart heißt es:
"Für eine Übergangszeit von zwei Jahren werden Kraftfahrzeuge mit einem
Softwareupdate zur Emissionsminderung von Stickstoffoxid ausgenommen,
sofern das Softwareupdate für diesen Fahrzeugtyp vom
Kraftfahrt-Bundesamt anerkannt wurde und die Besitzer das Softwareupdate
schriftlich nachweisen können. Der entsprechende Nachweis ist
mitzuführen und bei Kontrollen vorzulegen."
Deshalb hab ich den Nachweis im Handschuhfach bei meinem Papieren liegen, seit das Update durchgeführt wurde. Bin gespannt, wann ich in die erste Kontrolle komme
Zählt Deiner Meinung nach auch das "berühmte" VW-Zwangsupdate dazu?
Ja, wie Jay-Zee1893 bereits ausführte, gehört das (Zwangs)Update dazu. Die Beschränkung auf eine Genehmigung durch das KBA ist jedoch nicht korrekt. Richtig müsste es heißen "...sofern das Softwareupdate für diesen Fahrzeugtyp von der jeweils zuständigen Typgenehmigungsbehörde anerkannt wurde...".
Die Beschränkung auf das KBA zeigt, dass man in Stuttgart bisher gar nicht gemerkt hat, dass nur für einen Teil der betroffenen Fahrzeuge aus dem VW-Konzern das KBA zuständig ist. Es müssen daher auch die Genehmigungen des Updates der entsprechenden Behörden in GB (Skoda), Spanien (tlw. Seat) und Luxemburg (tlw. Audi) zu einer Freistellung vom Fahrverbot führen.
der böse Diesel kann es ja nun offensichtlich nicht sein, ein Umweltschwein tichyseinblick.de/daili-es-sen…-werte-der-messstationen/
was haben die IdeologenPolitiker denn nun für Scheinargumente gegen den steuerzahlenden Bürger???
"Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..." J. Fleischhauer