Fahrverbote in Planung

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • BernhardJ schrieb:

      Das bezweifle ich ein wenig. Mit dem E-Kennzeichen gibt es z.B. jetzt schon eine Möglichkeit nur E-Autos irgendwo rein- bzw. durchzulassen.
      Das ist richtig. Die Freistellung von E-Autos hatte ich ja auch ausdrücklich erwähnt. Das setzt aber zunächst einmal ein generelles Durchfahrverbot für Kraftfahrzeuge (Z. 260) voraus. Im Kern geht es ja darum, ob man ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge anordnen kann und das geht nach der derzeitigen Gesetzeslage eben gerade nicht.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      ...ob man ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge anordnen kann und das geht nach der derzeitigen Gesetzeslage eben gerade nicht.
      Genau das bezweifle ich. Mit einem Zusatzschild "Diesel" oder "Ausgenommen Benziner und Elektrofahrzeuge" oder "Benziner und Elektrofahrzeuge frei" wäre die Sache schnell erledigt.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • @floflo Du kannst einiges schön argumentieren,
      aber ich bin berzeugt, dass nicht alles um die Feinstaubproblematik mit Sinn und Menschenverstand geklährt wird.

      Tatsache ist, Feinstaub ist extrem Gesundheitsgefährdend und dies ist schon lange bekannt (nicht erst seid dem Skandal) und gilt als unbestritten. Die EU weiten Grenzwerte werden nicht eingehalten und man wird Maßnahmen präsentieren müssen.
      Manchmal werden dann auch schnell die Rechtsmittel zur Verfügung gestellt. Und dann werden alle Euro 5 die Dummen sein. Ob bis dahin Nachrüstsysteme (z.B TwinTec) eine Zulassung erhalten seimdahin gestellt.
    • floflo schrieb:

      Das setzt aber zunächst einmal ein generelles Durchfahrverbot für Kraftfahrzeuge (Z. 260) voraus.
      Hallöchen,
      das scheint eventuell im Februar für Stuttgart und Düsseldorf geklärt werden. Über eine Sortierung, DieselBenzin ,EU5/6 und grüne/blaue Plakette wartet man auf eine Entscheidung der Bundesregierung.
      kfz-betrieb.vogel.de/entscheid…ellt-im-februar-a-677300/
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • happyway schrieb:

      Es ist so ruhig geworden um das Thema.

      ...

      Ich habe schon mal gesagt, sollte ein schnelles Verbot kommen, stelle ich und hoffentlich täglich vieeele Fahrer ihr KFZ vor das Brandenburgertor oder vor den Reichstag ab.
      Dann mach ein paar schöne Bilder für den nächsten Yeti - Kalender !
      Ach, bitte nutze zum demonstrativen Parken bitte die Seite von der "Westseite" - Straße des 17.Juni"

      Warum willst Du mit dem Drecksdiesel eigentlich bis in die Innenstadt Berlin´s fahren - gibt es bei Euch keine Landespolitiker, die man für seine Belange mobilisieren kann ?
      Seit dem 13. Juni 2019 nun im Karoq unterwegs ...
    • Eigentlich ist es ganz einfach. Zusatzschild "Ausgenommen Euro 6" und die Sache ist schnell erledigt. Man braucht dazu keine Plaketten.

      Grüße - Bernhard
      Dateien
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    • BernhardJ schrieb:

      Eigentlich ist es ganz einfach. Zusatzschild "Ausgenommen Euro 6" und die Sache ist schnell erledigt. Man braucht dazu keine Plaketten.

      Grüße - Bernhard
      Nun ja, etwas komplizierter ist es sicher doch ...
      Der Überwachungsstaat, der die Schilderignoranten abstraft, ein gut funktionierender ÖPNV, der die vielen sinnfreien Autofahrten in Innenstädten unnötig macht. Dann hätte die Umwelt eine Chance.
      Wenn jeder seinen Wagen (egal ob Euro1 oder Euro6) auch mal stehen lässt, zu Fuß geht oder mit den Öffentlichen mal eine Tour macht, dann gibt es Hoffnung.
      Seit dem 13. Juni 2019 nun im Karoq unterwegs ...
    • Nö, aber die Obrigkeit und die Exekutive müssen das ja irgendwie bürokratisch auseinander halten. Die Plaketten dienen ja ausschließlich nur der schnelleren optischen Auseinanderhaltung für die Exekutive.

      Schilder mit "Ausgenommen Euro 6" sind von den Ländern und Kommunen schnell aufgestellt, viel schneller, als irgendeine "Bundesregierung" :rolf: irgendwelche blaue Plaketten erfindet und zuordnet.

      Grüße - Bernhard
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    • BernhardJ schrieb:

      Genau das bezweifle ich. Mit einem Zusatzschild "Diesel" oder "Ausgenommen Benziner und Elektrofahrzeuge" oder "Benziner und Elektrofahrzeuge frei" wäre die Sache schnell erledigt.
      Wäre sie vielleicht, wenn denn ein solches Zusatzzeichen zulässig wäre, woran ich erhebliche Zweifel habe. Auch unter den Verwaltungsgerichten ist diese Frage umstritten, weshalb ja jetzt das Bundesverwaltungsgericht ein "Schlusswort" sprechen soll. Ist das Zusatzzeichen zulässig, könnten die Gemeinden mit Zustimmung der obersten Landesbehörde so verfahren, wie von dir beschrieben, andernfalls muss der Bundestag erst eine Rechtsgrundlage schaffen. Warten wir die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ab, dann sind wir alle schlauer.

      happyway schrieb:

      Du kannst einiges schön argumentieren,
      aber ich bin berzeugt, dass nicht alles um die Feinstaubproblematik mit Sinn und Menschenverstand geklährt wird.
      Feinstaub ist sicherlich genauso gesundheitsschädlich wie Stickoxide. In der aktuellen Diskussion um Fahrverbote für Dieselfahrzeuge geht es aber nicht um Feinstaub. Da sind die Diesel aufgrund strengerer Grenzwerte und seit längerer Zeit bereits verbauter Partikelfilter gegenüber den Benzinern sogar im Vorteil. Das Thema Feinstaub betrifft daher eher die Benziner, für die ebenfalls Partikelfilter gefordert werden und von der Industrie in neu erscheinende Fahrzeuge teilweise auch schon eingebaut werden.

      old man schrieb:

      das scheint eventuell im Februar für Stuttgart und Düsseldorf geklärt werden. Über eine Sortierung, DieselBenzin ,EU5/6 und grüne/blaue Plakette wartet man auf eine Entscheidung der Bundesregierung.
      Richtig (s.o.)! Die Bundesregierung entscheidet da aber nicht mit. Muss eine Rechtsgrundlage erst noch geschaffen werden, geht dies nur in Form eines vom Bundestag zu beschließenden Gesetzes. Andernfalls treffen die obersten Landesbehörden auf Antrag der Gemeinden die Entscheidung.

      BernhardJ schrieb:

      Eigentlich ist es ganz einfach. Zusatzschild "Ausgenommen Euro 6" und die Sache ist schnell erledigt. Man braucht dazu keine Plaketten.
      Es ist nur in der Theorie einfach. Fahrverbote machen nur Sinn, wenn man sie auch überwachen kann. Die für den fließenden Verkehr zuständige und ohnehin schon überlastete Polizei hat hierfür keine Kapazitäten. Die Überwachung müsste also wie bei den Umweltzonen durch die für den ruhenden Verkehr zuständigen Beschäftigten der Kommunen vorgenommen werden. Die können aber gar nicht erkennen, ob unter der Haube nun ein Diesel- oder Benzinmotor steckt oder nach welcher Euro-Schadstoffklasse das Fahrzeug typgenehmigt wurde. Daher: Ganz gleich, ob die von dir erwähnten Zusatzzeichen nun zulässig sind oder nicht, die Lösung ist völlig impraktikabel. Im Ergebnis führt daher kein Weg an einer Plakettenlösung vorbei und dafür muss erst eine Rechtsgrundlage geschaffen bzw. die bestehende Grundlage für die Umweltzonen erweitert werden.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Andernfalls treffen die obersten Landesbehörden auf Antrag der Gemeinden die Entscheidung.
      Genau. Und das auch betreffend eines eventuellen Zusatzschilds. Dazu braucht man nicht eines Bundesverwaltungsgerichts.

      Diesbezügliche Kontroll- bzw. Überwachungsorgane wird es in der nahen Zukunft eh nicht mehr geben. Die Kommunen werden per Kameras alle Fahrzeuge erfassen und die mit einer bestehenden Datenbank vergleichen - daher wird eine äußere Plakette völlig obsolet.

      Grüße - Bernhard
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    • BernhardJ schrieb:

      Dazu braucht man nicht eines Bundesverwaltungsgerichts.
      Doch, das Bundesverwaltungsgericht braucht man, um abschließend zu klären, ob ein solches Zusatzzeichen ohne konkrete Darstellung in der StVO zulässig ist. Ist es (bundesrechtlich) nicht zulässig, können es die Gemeinden auch nicht verwenden und zwar selbst dann nicht, wenn es durch die oberste Landesbehörde genehmigt wurde.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Zusatzzeichen ohne konkrete Darstellung in der StVO
      Solche Zusatzzeichen (ohne dass ein Bundesverwaltungsgericht sie abgesegnet hat und ohne dass sie in der StVO explizit aufgeführt werden) gibt es in der Praxis zuhauf. Man laufe einfach nur mit offenen Augen durch die Straßen. 8)

      Grüße - Bernhard
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