Fahrverbote in Planung

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • @BernhardJ
      bist Du jetzt der Vertreter von @floflo :?:
      Ich hatte auf eine juristisch fundierte Antwort gehofft.

      Vogel Business schrieb:

      Der 22. Februar wird in der Diesel-Affäre ein wegweisender Tag. Denn dann entscheidet das Bundesverwaltungsgericht Leipzig, ob es in Stuttgart und Düsseldorf Fahrverbote für Diesel-Autos geben wird oder nicht.
      Ist das Bundesverwaltungsgericht überhaupt befugt konkrete Maßnahmen anordnen?
      Welche Möglichkeit hat das Bundesverwaltungsgericht eine angeordnete Maßnahme durchzusetzen?
      Den Oberbürgermeister einzusperren ist ja wohl auch keine Lösung. :D
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • row-dy schrieb:

      @BernhardJ
      bist Du jetzt der Vertreter von @floflo :?:
      Ich hatte auf eine juristisch fundierte Antwort gehofft.

      Ist das Bundesverwaltungsgericht überhaupt befugt konkrete Maßnahmen anordnen?
      Welche Möglichkeit hat das Bundesverwaltungsgericht eine angeordnete Maßnahme durchzusetzen?
      Den Oberbürgermeister einzusperren ist ja wohl auch keine Lösung. :D
      Um die Zeit bis zu einer Antwort, des auch von mir sehr geschätzten "floflo" ein wenig zu verkürzen erlaube ich mir den nachfolgenden Song einzubetten.

    • Ab sofort stören mich Fahrverbote nicht mehr.
      Ab sofort benutze ich nur noch meine Badewanne
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      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • row-dy schrieb:

      Ab sofort stören mich Fahrverbote nicht mehr.
      Ab sofort benutze ich nur noch meine Badewanne
      Was du als Scherz gedacht hast, ist übrigens durchaus real, denn derzeit hat man mit der Badewanne trotz hoher Schadstoffemissionen freie Fahrt in allen Umweltzonen. Der legendäre Ford Taunus P 3 (17 M) hatte in Volksmund nämlich den Spitznamen Badewanne und wer so einen noch besitzt, fährt ihn natürlich mit H-Kennzeichen.

      Andreas

      de.wikipedia.org/wiki/Ford_P3#…d_17M,_Bj._1963_(ret).jpg
    • row-dy schrieb:

      Kann ein Verwaltungsgericht eine Gemeinden überhaupt zu bestimmten Maßnahmen (Fahrverbote) verurteilen, oder kann ein Verwaltungsricht die Gemeinde nur dazu Verurteilen geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Welche Sanktionsmöglichkeiten hat das Verwaltungsgericht?
      Die Verwaltungsgerichte können die Gemeinden nur dazu verpflichten, die Vorgaben des Luftreinhalteplans, den das Land aufstellt, umzusetzen. In welcher Form dies geschieht, steht jedoch im Ermessen der Gemeinden, so dass sie nicht dazu verurteilt werden können, für bestimmte Bereiche Fahrverbote anzuordnen.

      In dem vor dem VG Stuttgart geführten, von der DUH initiierten und erstinstanzlich gewonnenen Rechtsstreit, ging es übrigens nicht um eine Verpflichtung der Gemeinden zum Erlass von Fahrverboten sondern um eine Fortschreibung des Luftreinhalteplans hinsichtlich der Stickoxide durch das Land. Da der Luftreinhalteplan wiederum die Rechtsgrundlage für eine Verpflichtung der Gemeinden ist, können ohne diese Fortschreibung auch die Gemeinden nicht zu diesbezüglichen Maßnahmen verurteilt werden.

      Andreas
    • DUH = Verein mit 243 Mitgliedern. Wer sind die, was wollen die und warum finanziert der Staat, zumindest in Teilen, eine solche nur auf den eigenen maximalen finanziellen Gewinn abzielende Organisation? In die Gesamtheit aller Bürger treiben sie auf jeden Fall Keile, die das friedliche Zusammenleben nachhaltig und unwiderbringlich schädigen werden.
      ----------------------
      Grüße
      LilleSael
    • lillesael schrieb:

      was wollen die
      Im Allgemeinen als Abmahnverein bekannt. Die Namenswahl ist allerdings allererste Wahl, da glauben die meisten daß die der Umweld was Gutes tun wollen.

      Achtung: das ist meine meine persönliche Meinung und kein Ergebnis einer wissenschaftlichen Studie!
      Der Mensch sagt: die Zeit vergeht;
      die Zeit sagt: der Mensch vergeht.
    • lillesael schrieb:

      DUH = Verein mit 243 Mitgliedern.
      Kritisch sehe ich wie selbst öffentlich rechtliche Magazine diesen Verein hofieren und bei Berichten in Printmedien dann der Zusatz e.V. einfach weggelassen wird.
    • Herne schrieb:

      Sorgt die DUH nur bei Fahrern von Euro 5 Fahrzeugen aus dem VW Konzern für Aufregung
      Die DUH sieht sich momentan als professioneller ans-Bein-Pinkler-deutscher Diesel berufen, schämt sich dabei nichtmal, sich von Toyota sponsern zu lassen....wenn ich den Rensch nur sehe fehlen mir schon 99 Cent an 1 Euro. :cursing:
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • 09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • Weder überraschend noch neu, weder bei den Abgasnormen, noch hier im Forum. Vielleicht wird es das im September für manche, die ohne sich zu informieren jetzt noch Benziner ohne OPF kaufen.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
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