Fahrverbote in Planung

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • otto36 schrieb:

      Nur weil die E-Roller bisher von Verleihern für die Touris angeboten werden sind sie doch nicht schlecht. Man muß sie nur richtig nutzen.

      Otto
      @otto36, es geht nicht um "für wen", sondern um die grundsätzlichen Fahreugenschaften der E-Scooter.
      Die sind nun mal, zu deutsch, einfach scheisse !

      Kann man mit einem 26" oder 28" oder gar einem kleinen 20" E-Faltrad überhaupt nicht vergleichen !

      Ich "alter Sack" bin ALLE inzwischen gefahren und habe alle ausprobiert, aber von der Verkehrssicherheit
      eines 26" SCOTT E-Mountainbikes sind diese, selbst die 8" E-Scooter tausende Lichtjahre entfernt.

      Selbst bei übelstem Kopfsteinplaster muss man per Gesetz auf der Strasse fahren.
      Macht KEINER, ist damit aber eine Gefahr für Kinder, Rollatoren, und Fussgänger allgemein.
      Ist so.
      Glaube es mir einfach mal.
      Auch wenn Du vielleicht auf "dem Dörben wohnst".
      Liebe Grüsse
      Privatier

      [i]Lächle, Du kannst nicht Alle töten......[/i]
    • otto36 schrieb:

      Wo ist jetzt eigentlich der große Unterschied zwischen einem E-Roller und einen E-Bike???
      Ich verstehe die ganze Gesetzgebung nicht. Beim Roller, max 20km/h, braucht man ne Versicherung, beim E-Bike mit max 25Km/h nicht.
      Das ist relativ einfach zu beantworten:
      Die E-Roller fahren rein mit "Motorkraft", da gilt das gleiche Versicherungs-Prinzip wie bei der Mofa (E-Mofa ;) )
      Beim E-Bike wird die eigene Kraft lediglich unterstützt, d.h. wenn ich nicht aktiv in die Pedale trete, schurrt auch kein E-Motor. Also keine Versicherung. :D


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Käfer62 schrieb:

      Beim E-Bike wird die eigene Kraft lediglich unterstützt,
      Bei voller Unterstützung ist die eigene Kraft etwa so hoch als wenn ich beim E-Roller "gas" gebe..
      Weiterhin darf ich nur 20km/h während die Unterstützung beim Bike bis 25km/h geht.
      " Mit einer Unterstützung beim Treten bis maximal 25 km/h (plus Toleranz) und einer Nenndauerleistung des Motors von 250 Watt gelten Pedelecs als Fahrrad."

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • otto36 schrieb:

      Bei voller Unterstützung ist die eigene Kraft etwa so hoch als wenn ich beim E-Roller "gas" gebe..
      Genau da liegt der Unterschied:
      Die eigene Kraft setzt Bewegung meiner Muskeln voraus, beim "gas" geben eben nicht!
      Ich vermute mal, dass der E-Roller "nur" 20 km/h aufgrund seiner Bauart / Sicherheit fahren darf, mit einem E-Bike sind es dann halt 25 km/h.


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Lisaknurrig schrieb:

      ....hab nix von Rollern gefunden .
      Oder werden die schon irgendwo in Städten allgemein mit Fahrverboten belegt?
      Also BTT :)
      Ja, sind sie in Mailand.
      Tagesspiegel
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • otto36 schrieb:

      Ich wußte nicht das ich gas geben kann per Gedankenkraft..
      Na ja, gelegentlich passiert das auch gegen den Willen :wech:

      Aber mal zurück zu Fahrverboten, die mich allerdings aus mehreren Gründen nicht treffen werden wenn ich ab dem 20. da wieder herumfahren werde:

      Die Stadt Verona verbietet ab dem 1.10. bis zum 31.3. 2020 von Montag bis Freitag 8:30 - 18:30 Uhr die Nutzung von Diesel-Kfz. der Klassen Euro 1+2 sowie Benziner der Klassen 0-1 und Motorräder soweit ihre Erstzulassung vor dem 1.1.2000 lag.
      Ausnahmen gibt es für Kfz. mit GPL oder Methananlagen, Nutzer über 70, mit einem Familieneinkommen (ISEE=Indicatore della Situazione Economica Equivalente - Indikator zur Bewertung und Vergleich der wirtschaftlichen Situation der Familien) bis € 16.631,71 und Kfz. bis max. 80 KW, dem Weg Wohnung-Schule, Zulieferung oder Abholung von Waren und Fahrten zu Baustellen.
      Ab dem nächsten Jahr gelten dann die "Verbote" bis einschließlich Euro 4.
      Außerdem darf die Temperatur in Wohnungen und Büros maximal 19°, in Industriebetrieben 17° betragen.


      Sehr lustig sind die Kommentare der Leser, die sich einerseits fragen wer und wie vor allem die Heizgewohnheiten kontrollieren will und andererseits ein recht langer Kommentar der für die nahe Zukunft auch für Fußgänger die Erfassung und Besteuerung der Atemluft, ein Verbot von Flatulenzen (mit Ermittlung durch entsprechend ausgebildete Spürhunde :thumbsup: ).

      Ausnahmen sollen für Weihnachten und Neujahr sowie für über 100-jährige gelten.


      Hier mal der link zu dem Artikel:

      larena.it/territori/città/scat…el-fino-a-euro3-1.7673222

      Ihr seht, der Amtsschimmel wiehert nicht nur in Good Old Germany :!:
    • "Außerdem darf die Temperatur in Wohnungen und Büros maximal 19°, in Industriebetrieben 17° betragen."

      Mit den Fahrverboten "KÖNNTE" ich ja noch leben.
      Mit der vorgeschriebenen Temperatur definitiv NICHT.

      Bei 17° C in meiner Werkstatt müsste ich ja Handschuhe tragen.
      Völlig bekloppt, unter 23 - 24°C fühle ich mich nicht wohl.
      Würde mir vom Arzt (in Italien) ein Attest holen, dass es bei mir wärmer sein muss..........

      Aber wie ich meine italienischen Freunde kenne, interessiert es die sowieso nicht. :thumbup:
      ....und das ist auch gut so.
      Liebe Grüsse
      Privatier

      [i]Lächle, Du kannst nicht Alle töten......[/i]
    • Also ich halte diese "Video-Erfassung" für äußerst grenzwertig!

      Zitat:
      Die Daten gingen ohne Ortsangaben an die Zulassungsbehörde, Halterdaten würden nicht abgefragt.
      Zitat ende.
      Wenn ich wissen will, welche Fahrzeuge unterwegs sind, kann ich das ausschließlich über die Halterdaten herausbekommen, die ich über das Kennzeichen bekomme!
      Die Fahrzeugdaten (Diesel/Benziner, Schadstoff-Größen, etc.) bekomme ich, wenn ich das Kennzeichen in das ZEWIS-System eingebe, da stehen die Angaben zum Halter dann auch gleich mit drin. :rolleyes:

      Zitat:
      Die Kennzeichenerhebung sei außerdem mit der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgestimmt. Sie werde auch nicht genutzt, um Verstöße gegen die Umweltzone zu ahnden.
      Zitat ende.

      Aber es wäre ein Einfaches, diese Verstöße zu ahnden ;)


      Grüße
      Bernd (Küchenjurist ;) )
      ........


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      Enzo Ferrari
    • berme schrieb:

      Wenn es so ist wie @Käfer62 schreibt, dürfte man diese Verstöße aber nicht ahnden, da es gegen die Aussagen

      "Ortsangabe und Halterdaten werden nicht abgefragt"
      Nochmal zur Verdeulichung:
      Wenn ich ein Kennzeichen im ZEVIS-System abfrage, dann erscheinen ganz oben auf der Seite die Halterdaten komplett mit der Anschrift. Danach kommen dann die Fahrzeuggrunddaten und danach die erweiterten Fahrzeugdaten wie z.B. kombinierten CO2-Wert und die Schadstoffklasse.
      Wenn Berlin diese erweiterten Fahrzeugdaten haben will, sind die Halterdaten automatisch mit dabei, es geht gar nicht anders!
      Das bedeutet, wenn die zuständige Behörde durch die "Kennzeichen-Video-Erfassung" eine Ordnungswidrigkeit feststellt, dürfte sie diese nicht ahnden... :huh:
      Da kann sich jeder nun selbst einen Reim drauf machen! ;)


      Grüße
      Bernd
      ........


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