Fahrverbote in Planung

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Die Aussage bezieht sich wohl nicht auf das Hauptthema des Artikels, sondern auf folgende Abschnitte:

      Sebastian Viehmann schrieb:

      Dass Software-Updates bei Dieselautos tatsächlich einen relevanten Effekt erzielen, bestätigt ein Gutachten vom 10. Januar 2020, das FOCUS Online vorliegt und im Auftrag des Kraftfahrt-Bundesamtes die Wirksamkeit der Software-Umstellungen untersucht hat. Bei den umgerüsteten Autos sei eine Reduzierung von Schadstoffen – hierbei geht es speziell um Stickoxide – um bis zu 59 Prozent nachgewiesen worden. Bei der "relativen Betrachtung aller Untersuchungs-Cluster" liegt der Schnitt bei 41 Prozent Reduzierung.

      "Die Durchführung der Software-Updates führt erkennbar zu einer deutlichen Verringerung der NOX-Emissionen auch ohne den Einsatz eines Nachrüstsystems. So konnten nicht nur die NOX-Emissionen bei den verpflichtenden Rückrufen und freiwilligen Serviceaktionen während der RDE-Messungen durchgehend verringert werden, sondern auch eine positive Wirkung bei niedrigen Temperaturenanhand des für den innerstädtischen Betrieb vorgesehenen WLTC123-Zyklus bei den freiwilligen Updates nachgewiesen werden", heißt es in dem Gutachten.
      Seltsam nur, warum nicht auch veröffentlicht wird, wer das Gutachten erstellt hat und welche Fahrzeuge untersucht wurden. ?(

      LG lego63
    • Wofür ein Update es ist völlig egal was hinten rauskommt.
      Laut VW-Mitteilung (Golf 7,EA 288, Euro 6) sei es unerheblich, ob das Fahrzeug im Straßenverkehr die Grenzwerte einhalte oder nicht. Es zähle nur das Testergebnis auf dem Prüfstand: "Nach der für das streitgegenständliche Fahrzeug geltenden Rechtslage existieren keine Emissionsgrenzwerte für den realen Straßenbetrieb."
      Aus tagesschau.de/investigativ/swr/vw-abgasskandal-161.html
      Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
      Jazz gehts los
      Selbstladend ohne Steckdose, sparsamer als ein Goggomobil
    • berme schrieb:

      Regine Günther will komplette Fahrverbote für Verbrenner in Berlin ab 2035.

      Senatsvorlage fordert Fahrverbot für Benziner und Diesel

      welt.de/politik/deutschland/ar…-Benziner-und-Diesel.html
      Sorry, aber wer will, außer denen die dort wohnen, und ein paar Touris schon nach Berlin mit dem Auto ?

      Wenn Katharina Fegebank nach der Hamburg Wahl am 23. Februar 20202 Bürgermeisterin wird,
      dann soll schon früher hier "Ende im Gelände" mit Verbrennern sein.
      Die Frau möchte auch Hamburg zu einem Polit-Labor machen.

      Nur habe ich keinen Bock auf Laborratte.
      Das wird noch hässlich..........
      Liebe Grüsse
      Privatier

      [i]Lächle, Du kannst nicht Alle töten......[/i]
    • Zweifel an dem Gutachten, das das KBA in Auftrag gegeben hat, sind wohl wirklich angebracht:

      Joachim Becker (SZ) schrieb:

      Emissions Analytics, ein britisches Prüfungsinstitut, hat beim Hersteller Mercedes kontrolliert, welche Wirkung die offiziellen Software-Updates haben. Das Ergebnis: Die getesteten Dieselautos stoßen zum Teil sogar größere Mengen des giftigen Stickoxids aus als vor dem Update. Die Messungen wurden von einem Kamerateam des ZDF-Magazins Frontal 21 begleitet, die Ergebnisse liegen der SZ vor.
      (...)
      Das Kraftfahrt-Bundesamt gibt die Messprotokolle nicht heraus - im Gegensatz zu anderen Prüfbehörden im Ausland. Die niederländische Forschungsorganisation TNO hat beispielsweise zwei Jahre lang einen VW Polo TDI der Abgasstufe Euro 5 im Straßenverkehr gemessen. Die mehr als 20-seitige Studie im Auftrag des niederländischen Ministeriums für Infrastruktur belegt, dass sich die durchschnittlichen Stickoxid-Emissionen vor und nach dem Software-Update nicht geändert haben.
      sueddeutsche.de/auto/mercedes-…-softwareupdate-1.4765550

      LG lego63
    • lego63 schrieb:

      Zweifel an dem Gutachten, das das KBA in Auftrag gegeben hat, sind wohl wirklich angebracht:
      Nicht unbedingt. Das Gutachten muss nicht falsch sein, nur weil es wesentlich bessere Werte für das Update ausweist als die meisten anderen Untersuchungen. Das Problem ist, dass es anders als auf dem Prüfstand für die Straßenmessung keine festgelegten Standards gibt, so dass die Gutachten auch nicht vergleichbar sind, wenn die Testbedingungen nicht identisch waren. Das KBA wird versucht haben, den NEFZ-Zyklus möglichst exakt auf die Straße zu übertragen, d.h. den Prüfstand eigentlich nur durch die Straße zu ersetzen. Wenn die Prüfstandserkennung ohne das Update zur Folge hat, dass die AGR auf der Straße eine geringere AGR-Rate aufweist, liegt es nahe, dass man mit dem Update ganz gute Ergebnisse erzielen kann. Nun wissen wir aber alle, dass der NEFZ-Zyklus von realen Fahrprofilen so weit entfernt ist, wie die Erde vom Mond. Wer also wissen will, welchen Nutzen im Hinblick auf den Stickoxidausstoß das Update tatsächlich bringt, muss den Vergleich unter realen Bedingungen im Straßenverkehr durchführen. Da die AGR unter realen Bedingungen aufgrund der viel stärkeren Belastung des Motors aber bei weitem nicht mehr die stickoxidmindernde Wirkung zeigt wie auf dem Prüfstand, fallen natürlich auch die Vergleichsergebnisse sehr mau aus. Ohne jetzt die Prüfbedingungen bei den unterschiedlichen Untersuchungen zu kennen, kann man daher sehr wohl sagen, dass sich die unterschiedlichen Ergebnisse nicht zwangsweise widersprechen und daher im Ergebnis alle Gutachten richtig sein können.

      Diese Vergleichstests zeigen auch, dass hier der Fokus falsch gesetzt wird. Man muss sich davon lösen, im NOx-Ausstoß das Maß der Dinge zu sehen, das über rechtmäßig und nicht rechtmäßig entscheidet. Der Abgasskandal ist nicht deshalb ein Skandal, weil die NOx-Werte so hoch sind, sondern er ist ein Skandal, weil VW (und im Zweifel alle anderen auch) mit der Prüfstandserkennung und der Abschalteinrichtung Vorrichtungen verwendet hat, die nicht zulässig sind. Mit der Beseitigung dieser unzulässigen Vorrichtungen wird daher auch die Rechtswidrigkeit beseitigt, egal ob das im realen Betrieb tatsächlich zu einer Senkung des NOx-Ausstoßes führt oder nicht.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Das Gutachten muss nicht falsch sein
      Habe ich auch nicht geschrieben, sondern nur, dass wohl Zweifel angebracht sind (insbesondere solange die Messprotokolle verheimlicht werden)!

      floflo schrieb:

      Man muss sich davon lösen, im NOx-Ausstoß das Maß der Dinge zu sehen, das über rechtmäßig und nicht rechtmäßig entscheidet.
      Es ging in dem vom KBA beauftragten Gutachten ja wohl gerade nicht um eine rechtliche Bewertung (es wurden, wenn "dutzende Modelle diverser Hersteller, darunter Audi, VW, Mercedes, Opel, Fiat, Mazda, BMW, Porsche und Subaru" untersucht wurden, ja auch unbeanstandete Fahrzeuge als Basis für das Ergebnis des Gutachtens herangezogen).

      Wäre ja schön, wenn durch Softwareupdates der "Stickoxidausstoß" im Schnitt um 41% gesenkt werden könnte (oder sogar um bis zu 59%), aber dann könnte man doch auch die Untersuchungen mit allen Messdaten veröffentlichen, oder? Aber das passiert ja vielleicht noch... :)

      LG lego63
    • lego63 schrieb:

      Es ging in dem vom KBA beauftragten Gutachten ja wohl gerade nicht um eine rechtliche Bewertung
      Vielleicht nicht direkt um eine rechtliche Bewertung, wohl aber um eine Rechtfertigung für das Update und damit dann indirekt auch um eine rechtliche Bewertung, denn wenn das Update die Fahrzeuge formal rechtmäßig macht, praktisch aber kaum eine Wirkung zeigt, erweist sich die vom KBA angeordnete Maßnahme letztlich als unverhältnismäßig. Man weiß heute, dass praktisch alle Fahrzeuge in mehr oder weniger starker Ausprägung Abschalteinrichtungen hinsichtlich der AGR verwenden. Es stimmt schon nachdenklich, dass keine andere Typgenehmigungsbehörde in der EU entsprechende Maßnahmen wie das KBA eingeleitet hat. Das KBA sah sich wohl sehr starkem Druck durch die Politik und die Medien ausgesetzt, einen Druck, den es in den meisten anderen EU-Ländern so nicht gab. Und dieser Druck droht jetzt ins Gegenteil umzuschlagen, nämlich dahingehend dass sich die Anordnung des KBA als wenig sinnvoll erweist. Daher ist es für das KBA sehr wichtig, den Nutzen des Updates zu dokumentieren. Und für die in den Städten Verantwortlichen könnte das Update zur Rechtfertigung dafür werden, auf Fahrverbote im Einzelfall zu verzichten, womit der Bezug zum eigentlichen Thema wieder hergestellt sein soll.

      Andreas
    • Der Test des KBA wurde unter massgeblicher Beteiligung von VW Ingenieuren durchgeführt.

      Das ganze Gesabbele nutzt doch nix. Die Politik macht gemeinsame Sache mit der Automobilindustrie, man will ja weder Wählerstimmen noch Arbeitsplätze riskieren.
      Angeschissene rechts raus, VW Fahrer bitte ganz rechts (nicht politisch (oder doch? ))
    • Sebastian Viehmann schrieb:

      (...) ein Gutachten vom 10. Januar 2020, das FOCUS Online vorliegt und im Auftrag des Kraftfahrt-Bundesamtes die Wirksamkeit der Software-Umstellungen untersucht hat (...)
      "Gutachten" ist etwas übertrieben, das KBA selbst nennt es "Bericht":

      kba.de/DE/Marktueberwachung/Ab…_blob=publicationFile&v=3

      Verdeutlicht zumindest die verbreiteten Ergebnisse, wenn auch Sätze wie "(...) wird aufgrund der Vielzahl der durchgeführten Messungen nicht jede Einzelmessung ausgewertet" etwas verwundern!

      LG lego63
    • Tempo 30 statt Fahrverbote in Dortmund
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • row-dy schrieb:

      Tempo 30 statt Fahrverbote in Dortmund
      Auch in Bonn gilt seit 01.01.2020 für eine vierspurig ausgebaute Hauptverkehrsstraße mit direkter Anbindung zur Autobahn streckenweise Tempo 30. Man hofft, damit Dieselfahrverbote zu umgehen. Das wird vermutlich auch funktionieren, allerdings wohl weniger wegen der Tempo-30-Regelung als wegen der Tatsache, dass mit jedem Tag mehr "saubere" Autos hinzukommen und Dreckschleudern wegfallen. Es ist alles nur eine Frage der Zeit, bis sich das Problem von allein erledigt.

      Für die Stadt Bonn entpuppt sich das Tempolimit schon jetzt als eine sprudelnde Einnahmequelle, da es sehr streng überwacht wird und bereits in den ersten Tagen hunderte von Verwarnungen oder gar Bußgeldbescheide ausgestellt werden mussten. Ich kann das nachvollziehen, denn aufgrund des Ausbaus der Straße kostet es Überwindung, dort mit 30 Km/h entlangzuschleichen. Die Tempobegrenzung wird daher vor allem für Ortsunkundige schnell zur Knöllchenfalle.

      Andreas
    • Hier in Hamburg schlagen die mit Tempo 30 km/h jetzt immer mehr zu........

      Ich habe damit aber ein "grundsätzliches" Problem - hochtourig im 2 Gang, baller ja wohl mehr Schadstoffe raus
      und ist lauter, als geschmeidiges gleiten bei 50 km/h im 4 Gang ???

      Lt. momentan Tankverbrauchsanzeige ist es jedenfalls bei meinem Dieselchen so ?!
      Liebe Grüsse
      Privatier

      [i]Lächle, Du kannst nicht Alle töten......[/i]
    • Privatier schrieb:

      Hier in Hamburg schlagen die mit Tempo 30 km/h jetzt immer mehr zu........

      Ich habe damit aber ein "grundsätzliches" Problem - hochtourig im 2 Gang, baller ja wohl mehr Schadstoffe raus
      und ist lauter, als geschmeidiges gleiten bei 50 km/h im 4 Gang ???

      Lt. momentan Tankverbrauchsanzeige ist es jedenfalls bei meinem Dieselchen so ?!
      Bei 30 km/h fährt mein 115 PS DSG Benziner mit gut 1.000 UpM im vierten Gang, das funktioniert auch mit jedem Diesel, es ist nicht erforderlich hochtourig im zweiten Gang durch eine 30iger Zone zu brettern.
      Das schont nicht nur die Umwelt sondern auch den eigenen Geldbeutel.
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      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
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