knifflige Rechtsfrage - wem gehört das Auto?

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • knifflige Rechtsfrage - wem gehört das Auto?

      was meine unsere Rechtsgelehrten zu diesem Fall?
      spiegel.de/panorama/justiz/pro…t-das-auto-a-1127461.html

      "Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..."

      J. Fleischhauer
    • Ach, das haben sie in Motor-Talk auch schon auseinander genommen....

      Der Argumentation der Klägerin (dass sie die Kosten geteilt haben und von daher auch den Gewinn teilen) kann man folgen, muss man aber nicht. Zumal nicht nachweisbar ist, von wem der Kronkorken letztendlich stammt.
      Was man aber durchaus folgern kann: Wenns denn schon so kracht, war die Freundschaft eh nichts wert....
      Ehrlich gesagt wegen 5000 Kröten sowas vom Zaun zu brechen, da fehlt dann schon auch die ein oder andere Latte an selbigem. Zumal alle in einem Dorf wohnen. Lachhaft.

      Just my 2 Cents.

      In diesem Sinne: frohe NEID und GIERfreie Weihnachten!
      (nichts anderes ist es: Neid und Gier)
      lg Chris

      (ich schreibe so ungern neue Beiträge, weil ich mich so schlecht an meine Lügen vom letzten Mal erinnere)!
      friedlich sei der Weg der Stromkäfer unter der Last der Bitkrümel!
      :saint:
    • Das iss ja wie ein Fall aus den 'Bürgerliches Recht'-Vorlesungen. Zu schön. Ich würd' mal sagen, die haben eine GBR gegründet. Die Klägerin hat ein Anrecht auf den Teil des Gewinns. Herrlich. Das ich das noch erleben darf :) Mal sehen wie das Gericht entscheidet.
      liebe Grüße - eyebear
    • Man könnte auch die Argumentationslinie verfolgen, dass ein Mensch, der eine Kiste Bier ( anteilig ) bezahlt, zwar die Pfandflaschen wieder mitnimmt, aber kein Mensch, der eine Kiste Bier spendiert Interesse an den Kronkorken hat, die üblicherweise in den Müll fliegen ( andernfalls hätte er vorher sicher etwas gesagt) und das Eigentum an Selbigen damit aufgegeben ist. Dann gehört der Kronkorken halt demjenigen, der ihn findet.
    • Wie heißt es doch: "bei Geld hört die Freundschaft auf".

      Währe ich der "Glückliche" Gewinner, würde ich mich mit allen an einen Tisch setzen, die Befindlichkeiten erfragen und dann entscheiden.

      Ich würde niemals mit Freunden/Bekannten eine Lottogemeinschaft gründen/spielen, ohne vorher alle Bedingungen vertraglich fest zu halten. Ab einer gewissen Gewinnhöhe würden mir obskure Gedanken kommen.

      Gruß Berndte
      Avatar bedeutet doch Profilbild? ;)
    • Berndte schrieb:

      Ich würde niemals mit Freunden/Bekannten eine Lottogemeinschaft gründen/spielen, ohne vorher alle Bedingungen vertraglich fest zu halten.
      Bei einer Spielergemeinschaft sollten die Regeln klar feststehen; beim Kauf einer Kiste Bier mit Kronkorkengewinnmöglichkeit hätte ich jetzt auch keinen Vertrag aufgesetzt.

      Auf die richterliche Entscheidung bin ich dann auch mal gespannt.

      Gruß Kajo
    • ....bei einer Lottogemeinschaft ist das alles gar kein Problem und auch bereits von der Rechtsprechung geregelt.

      Bei dem geschilderten Fall eigentlich auch.
      Meine "Flasche" Bier, mein Kronkorken, ich habe die Flasche geöffnet und leer getrunken, mir dann die Mühe gemacht ihn einzuschicken ---> Mein Gewinn.
      Wer die Kiste bezahlt hat ist dagegen unerheblich und völlig uninteressant.

      Ich habe, auch bei einer Kronkorken-Aktion meinem Stammtisch eine Kiste Bier gekauft und dann mitgebracht.
      Kollege hatte einen Kronkorken mit Gewinn.
      Kronkorken Nummer noch den Abend im Internet auf Gewinn gecheckt.
      Gewinn war ein Bosch Profi Werkzeugsatz mit Akkus im Wert von 1200,- €
      Kronkorken wurde dann vom Kollegen eingeschickt, er hat das Werkzeug bekommen, wir alle haben uns für Ihn mitgefreut.........
      Liebe Grüsse
      Privatier

      [i]Lächle, Du kannst nicht Alle töten......[/i]
    • Privatier schrieb:

      Wer die Kiste bezahlt hat ist dagegen unerheblich und völlig uninteressant.
      Sehe ich anders. Die Kauf der Kiste wurde gemeinschaftlich vorgenommen, lediglich der Transport oblag einem Einzelnen und eine Einzelaufteilung der inhaltlichen Bierflaschen ist wahrscheinlich nicht erfolgt. Von daher würde ich eher zu einem gemeinschaftlichen Gewinn tendieren.

      Nun hoffe ich mal, dass wir dann auch irgend wann das tatsächliche Urteil mit der Begründung lesen.

      Gruß Kajo
    • Praktisch wäre es sicher optimal gewesen, in der Runde erstmal die Klappe zu halten. Ob man das wirklich so machen würde ist aber fraglich.Ich sehe die Chancen 50/50, ob das Auto nun als gemeinsamer Gewinn der GbR "Besäufnis" gelten wird, oder ob der Finder des Kronkorkens es allein behalten darf. Für beides gibt es gute Argumente.
      Mein Chef wollte mich durch einen Roboter ersetzen.
      Er konnte keinen finden, der nur Solitär spielt und im Internet surft.
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