Geschwindigkeitswarnung,Blitzer App,Erfahrungen,Tipps ,Info

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • floflo schrieb:

      Leider bin ich noch nie damit erwischt worden. Ich hätte wirklich Bock darauf, die bisherige Rechtsprechung mit dem Begriff Verkehrsüberwachungsmaßnahme und seiner Definition zu konfrontieren.
      Sag mir wann und wo, das kann ich arrangieren! :thumbup:
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • floflo schrieb:

      In meinem Navi habe ich auch so einen einen Blitzerwarner, der bei stationären Messanlagen auch zuverlässig funktioniert.
      Fahr nach Italien da braucht man sowas nicht denn da sind die Kontrolleure verpflichtet auf ihre Absicht rechtzeitig hinzuweisen. :thumbsup:
      Wer trotzdem schneller als erlaubt unterwegs ist und erwischt wird kann dann auch recht kräftig zur Kasse gebeten werden* und riskiert u.U. sogar seinen Führerschein :cursing:
      Ist hier recht gut beschrieben.

      www-insella-it.translate.goog/…&_x_tr_hl=de&_x_tr_pto=sc

      *Gilt auch für Urlauber)
    • Margiani schrieb:

      Fahr nach Italien da braucht man sowas nicht denn da sind die Kontrolleure verpflichtet auf ihre Absicht rechtzeitig hinzuweisen.
      Wenn das in Italien inzwischen vorgeschrieben ist, ist man dort seitens des Gesetzgebers weiter als bei uns. Allerdings erfolgt auch ohne ausdrückliche Verpflichtung in Deutschland immer häufiger ein Hinweis auf eine Kontrolle. Bei fest installierten Blitzern ist das, zumindest in Bonn, schon fast überall der Fall. Temporäre Kontrollen werden in den Tageszeitungen mit Ort und Datum, aber ohne genaue Uhrzeit mitgeteilt. Dieses Vorgehen der Behörden und der Polizei macht Sinn und stellt m.E. einen aktiven Beitrag zur Verkehrssicherheit dar. Zweck der Kontrollen ist es nämlich nicht, oder sollte es jedenfalls nicht sein, Verkehrssünder zu ertappen und von ihnen Geld zu kassieren, sondern den Verkehrsteilnehmer an Stellen, an denen es die Verkehrssicherheit oder ggf. auch der Lärmschutz als besonders geboten erscheinen lässt, zum Einhalten der Geschwindigkeit anzuhalten. Dieses Ziel wird in noch viel größerem Ausmaß als durch den Blitzer selbst durch dessen Ankündigung erreicht. Aus diesem Grund ist ein Verbot von Blitzer-Apps auch kontraproduktiv, weil die Blitzer-Warner, sofern sie nicht aktiv durch Empfang des Radarmessstrahls oder auf andere Weise durch Erkennung der Maßnahme die Warnung vornehmen, gleichsam wie die Ankündigung durch Schilder genau das bewirken, was man mit der Maßnahme erreichen will, dass nämlich die Geschwindigkeit an exponierten Stellen eingehalten wird.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Temporäre Kontrollen werden in den Tageszeitungen mit Ort und Datum, aber ohne genaue Uhrzeit mitgeteilt.
      Das machen sie hier auch. Offenbar gibt es aber genug Legastheniker:
      www-unionesarda-it.translate.g…tr_pto=sc&_x_tr_hist=true

      „Die Verkehrsstrafen – kommentiert der Präsident von Codacons, Carlo Rienzi – gelten als Schatzgrube für die italienischen Gemeinden und garantieren großzügige Einnahmen für die Kassen der lokalen Behörden.“ Die Erholung des Autoverkehrs nach der Zeit der Pandemie hat sich sicherlich auf den starken Anstieg der Strafen ausgewirkt, aber die Daten zeigen, dass weiterhin schwerwiegende kritische Probleme im Zusammenhang mit dem Einsatz von Radarkameras bestehen.“

      Was wiederum den Kämmerer erfreut:
    • Hallo,
      (m)eine weitergehende Überlegung:
      Wie verhält es sich dann [in Deutschland] mit "trotz Ankünigung [Schild] erwischt werden"?
      Wäre das dann schon der Bereich, wo über 'Vorsatz' nachgedacht werden könnte/würde/sollte/müßte?
      Beste Grüße!
    • Geschwindigkeitsüberschreitung war und ist doch mit oder ohne Ankündigung (in welcher Form auch immer), in den allermeisten Fällen ein Vorsatz.
      Die Verkehrsschilder an sich sind doch Ankündigung genug.

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Yellow SUV schrieb:

      Gemeint war der Begriff "Vorsatz" im rechtlichen Sinne, nebst dessen Auslegung und der Konsequenzen im Falle einer Ahndung.
      Da hab' ich mich dann wohl nicht eindeutig genug ausgedrückt...
      Keinen anderen Vorsatz meine ich. Rechtlich oder sonst irgendwie gemeint, Vorsatz ist ein ziemlich eindeutiger Begriff. Oder gibt es einen "nichtjuristischen" Vorsatz? Jede menschliche Handlung geschieht vorsätzlich, außer man ist irgendwie unzurechnungsfähig oder strohdumm (fahrlässig).
      Aber im Sinne der StVO ist so ein Philosophieren eigentlich überflüssig. Es gibt gibt Gesetze, Regeln und Vorschriften und wenn man nicht danach handelt, muss man mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.
      Diebe werden auch nicht vorher gewarnt, dass in dem oder jenem Gebiet am Tag XY die Polizei verstärkt Streife fährt.
      Daher halte ich irgendwelche Vorwarnungen zur Geschwindigkeitskontrollen für völlig überflüssig, um nicht zu sagen gaga.

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Yellow SUV schrieb:

      Wie verhält es sich dann [in Deutschland] mit "trotz Ankünigung [Schild] erwischt werden"?
      Wäre das dann schon der Bereich, wo über 'Vorsatz' nachgedacht werden könnte/würde/sollte/müßte?
      Beste Grüße!
      Der Bußgeldkatalog zur StVO geht grundsätzlich von einer fahrlässigen Tatbegehung aus. Tatsächlich dürfte jedoch die Mehrheit der Vergehen sowohl im ruhenden Verkehr als auch bei Geschwindigkeitsüberschreitungen vorsätzlich begangen werden. Bei Vorsatz können die Verwarnungs/Bußgelder verdoppelt werden. Das Problem dabei ist nur, dass die Vermutung einer vorsätzlichen Tatbegehung nicht ausreicht. Der Vorsatz muß von der Behörde nachgewiesen werden und das erweist sich meist als schwierig und aufwendig, so dass die Behörden das gar nicht erst versuchen. Im Bereich des ruhenden Verkehrs ist die Ahndung einer Vorsatztat z.B. möglich, wenn der Verkehrsteilnehmer seine Telefonnummer hinterlässt, um zu verhindern, dass er abgeschleppt wird, was durchaus häufiger passiert. Damit gibt er nämlich zu, wissentlich falsch geparkt zu haben. Auch wer immer wieder an der gleichen Stelle erwischt wird, kann wegen einer Vorsatztat belangt wird, was in diesen Fällen aber nur sehr selten geschieht. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen wird es noch schwieriger, einen Vorsatz nachzuweisen. Am einfachsten ist das noch, wenn der Verkehrsteilnehmer innerhalb einer geschlossenen Ortschaft deutlich zu schnell fährt. Aber auch dann belassen es die Behörden fast immer beim Regelbußgeld.

      BernhardJ schrieb:

      Daher halte ich irgendwelche Vorwarnungen zur Geschwindigkeitskontrollen für völlig überflüssig, um nicht zu sagen gaga.
      Nein Bernhard, das ist überhaupt nicht überflüssig. Mit der Vorankündigung einer Kontrolle wird nämlich allein bezweckt, dass sich der Verkehrsteilnehmer an die Geschwindigkeitsbegrenzung hält. Jeder, der nicht geblitzt wird, weil er sich vorschriftsmäßig verhält, erhöht die Verkehrssicherheit, so dass das Ziel der Blitzer nicht ist, Verkehrssünder zu ertappen, sondern den Fahrer zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung anzuhalten und diesem Ziel dient eben auch die Vorankündigung. Der Verkehrsteilnehmer, auch wenn er bewusst die Geschwindigkeit überschreitet, nimmt damit nämlich nicht in Kauf, erwischt zu werden, sondern er vertraut vielmehr darauf, dass keine Kontrolle erfolgt. Daher sind die Vorankündigungen sehr wirkungsvoll. Man sieht sie auch immer häufiger an Strecken, an denen nur temporär geblitzt wird. Da der Verkehrsteilnehmer vorher nicht weiß, ob gerade eine Kontrolle erfolgt, hält er sich an die Geschwindigkeitsbeschränkung und das Ziel ist erreicht. Inzwischen werden vereinzelt an besonders gefährlichen Stellen sogar Blitzerattrappen aufgestellt. Das ist für die zuständige Behörde viel billiger und der Zweck wird dennoch erfüllt.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      ... In meinem Navi habe ich auch so einen einen Blitzerwarner, der bei stationären Messanlagen auch zuverlässig funktioniert. Leider bin ich noch nie damit erwischt worden. Ich hätte wirklich Bock darauf, die bisherige Rechtsprechung mit dem Begriff Verkehrsüberwachungsmaßnahme und seiner Definition zu konfrontieren.

      Andreas
      :XD:

      Warum ahnte ich das??? Die armen Verwaltungsfachkräfte, die sich dann damit auseinandersetzen müssen. Wahrscheinlich zahlt dann einer von denen aus Verzweiflung deine Geldstrafe, damit es wieder Ruhe gibt.
      Aber irgendein Hobby braucht der Mensch ja ... :D
      Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
    • BernhardJ schrieb:

      Aber im Sinne der StVO ist so ein Philosophieren eigentlich überflüssig. Es gibt gibt Gesetze, Regeln und Vorschriften und wenn man nicht danach handelt, muss man mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.
      Voll meine Meinung!

      Und wer Gesetze bricht, Regeln und Vorschriften nicht einhält bzw. erfüllt handelt - und da gehe ich noch einen Schritt weiter - fast immer vorsätzlich!
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • floflo schrieb:

      Nein Bernhard, das ist überhaupt nicht überflüssig. Mit der Vorankündigung einer Kontrolle wird nämlich allein bezweckt, dass sich der Verkehrsteilnehmer an die Geschwindigkeitsbegrenzung hält. Jeder, der nicht geblitzt wird, weil er sich vorschriftsmäßig verhält, erhöht die Verkehrssicherheit, so dass das Ziel der Blitzer nicht ist, Verkehrssünder zu ertappen, sondern den Fahrer zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung anzuhalten und diesem Ziel dient eben auch die Vorankündigung.
      Das ist vielleicht Dein frommer Wunsch.
      In der Praxis ist das dann so, dass die "Raser" an dem Ort oder Tag etwas langsamer unterwegs sind und außerhalb von dieser Zeit und diesem Ort wieder ungezügelt ihren Vorsätzen freien Lauf geben.
      Schlimmer noch: Diese Menschen werden dann gerade wegen den Vorwarnungen nicht erwischt und so bleibt der "Lerneffekt" völlig aus. Wenn sie dagegen unvorangekündet in eine saftige Strafe hineintappen würden, dann würden die als Konsequenz vielleicht etwas länger etwas langsamer unterwegs sein.
      Die Vorwarnungen halte ich daher für absolut kontraproduktiv bei der dauerhaften und nachhaltigen "Erziehung" der Verkehrsteilnehmer.
      Diese Erfahrung hat sogar der Chef meiner Frau (früher ein notorischer Raser) gemacht. Erst ein paar saftige Strafen und Punkte haben ihn dazu bewogen etwas zivilisierter zu fahren.
      Nachdem meine Frau sich geweigert hat für ihn vor der ermittelnden Polizei und Behörden zu lügen, hat es langsam begriffen, dass in seinem Verhalten etwas nicht stimmt.

      Grüße - Bernhard
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