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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Hallo ihr lieben,

      mein Vater hat sich einen neuen Yeti gekauft und hat das aktuelle Amundsen Radio drinne mit Navi,
      gibt es hier, wie man es bei den Navis kennt, wenn man zu schnell fährt, er ein akkustischen Ton gibt und davor warnt?
    • Moin Mütze,

      bevor du hier angefahren wirst, ja die Möglichkeit gibt es, ich habe das gleiche Gerät verbaut und mein Yeti ist zwei Wochen jung.
      Du hast die Möglichkeit im Menü, Lenkrad rechter Knopf die Position zu scrollen und eine Wunschgeschwindigkeit einzustellen. Wenn die gewünschte Geschwindigkeit erreicht ist hörst du einen kurzen Ton.
      Kann hilfreich sein da ich eigentlich immer zu schnell unterwegs bin, um daran erinnert zu werden wie teuer das werden kann.
      Einstellung ist ohne Anleitung möglich, habe ich auch geschafft :)
      Ich hasse Bedienung gsanleitungen.
      Viel Erfolg und Spaß mit dem Auto.
      Ich hoffe das hilft.
    • Hartmuth schrieb:

      Du hast die Möglichkeit im Menü, Lenkrad rechter Knopf die Position zu scrollen und eine Wunschgeschwindigkeit einzustellen. Wenn die gewünschte Geschwindigkeit erreicht ist hörst du einen kurzen Ton.

      Das ist korrekt - aber ich glaube, das meint HerrMatze nicht.
      Ich weiß, dass mobile diverse Navis generell bei jeder Geschwindigkeitsüberschreitung "meckern". Bei meinem mobilen "Becker-Altnavi" (aus der Voryetizeit) hat eine Dame permanent "ACHTUNG" geschrieen (ich hab keine Musik mehr hören können - vor lauter "Achtung").
      Das können die stationären Navis von Skoda nicht.

      Ein Kollege von mir hat sich einen Qashqai von Nissan gekauft - mit stationärem Navi. Er hatte diese Warnung auch nicht. Auf Nachfrage bei seinem Händler bekam er die Antwort, dass dies in Deutschland verboten sei.

      Ob diese Aussage des Händlers stimmt, weiß ich nicht - hierzu kann vielleicht unser floflo oder unser Käfer62 etwas "sagen".
    • Ich kann beim mobilem Navi einstellen, bei wie viel km/h Überschreitung ich städtisch und außerstädtisch gewarnt werden möchte. In der Stadt habe ich 10 km/h Überschreitung gewählt.
      Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
      Jazz gehts los
      Selbstladend ohne Steckdose, sparsamer als ein Goggomobil
    • YETI_in_red schrieb:

      Auf Nachfrage bei seinem Händler bekam er die Antwort, dass dies in Deutschland verboten sei.

      Kajo schrieb:

      Alles was den Autofahrer vor einer Radarfalle warnt ist in DEU nicht erlaubt.

      @Kajo 's Aussage ist richtig, aber die Warnung vor Radarfallen hat @HerrMatze wohl nicht gemeint.
      Mein mobiles Garmin Navi warnt auch bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Voraussetzung ist natürlich, dass das Navi regelmäßig ein Update bekommt um die aktuellen Höchstgeschwindigkeiten aller Strecken zu kennen.
      Wenn also eine Autobahnstrecke auf 120 km/h begrenzt ist, erkenne ich das an den entsprechenden Schildern am Straßenrand und das Navi weiß es, weil es so gespeichert ist. Wird ein Teilstück dieser Autobahn kurzfristig auf 100 km/h begrenzt, kann das Navi das nicht "wissen" und lässt mich in die Falle tappen :(
      Im Prinzip "kennt" das Navi die Höchstgeschwindigkeiten, die sowieso weithin sichtbar am Straßenrand stehen, das ist nichts ungesetzliches!
      Geräte, die vor "Geschwindigkeitsmessanlagen"- ob nun per Radar oder Laser- warnen, sind verboten.
      Ob das Amundsen die gleiche Warnungsfunktion wie ein mobiles Navi hat kann ich nicht sagen - ich hab' das Swing ^^

      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • floflo schrieb:

      bei den nur passiv warnenden Navis und Blitzerapps

      OK, ich hatte auch die aktiven Geräte gemeint ^^
      Mir ging es mehr um diese Frage:

      YETI_in_red schrieb:

      Auf Nachfrage bei seinem Händler bekam er die Antwort, dass dies in Deutschland verboten sei.

      Und diese Aussage bezüglich einer (passiven) Warnung des Navis halte ich für falsch.


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Kajo schrieb:

      Alles was den Autofahrer vor einer Radarfalle warnt ist in DEU nicht erlaubt.
      Gruß Kajo

      Das ist so generell nicht richtig!
      Wenn es so wäre, dann wären die Radiodurchsagen illegal!

      Paragraf 23 StVO
      (1b) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

      Da dieses Verbot nur für den Fahrzeugführer gilt, gibt es die kuriose Konstellation, das jeder andere
      Fahrzeuginsasse so ein Ding benutzen darf und der darf dann den Fahrer auf die Radarfalle aufmerksam machen.

      In Deutschland gibt es schon eigenartige gesetzliche Regelungen.

      Gruß
      row-dy
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
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