News für Euro-5-Diesel - Umrüstung auf Euro 6 möglich!

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Zu so einem Umbau gehört natürlich eine neue Software. Inwiefern diese dann die AGR und den Rußausstoß verändert, ist vorher auch ungewiss. Die Hochdruck-AGR ist so oder so anfällig. Neuere Fahrzeuge verfügen meistens nur noch über eine sauberere Niederdruck-AGR.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Harry App schrieb:

      ...aber nur, wenn sie die auch die Rußproblematik behebt und nicht nur NOX bekämpft.
      Theoretisch könnte man das Rußproblem mit einem SCR-Kat auch lösen, indem man die NOx-Reduzierung überwiegend dem SCR-Kat überlässt und dadurch die AGR auch auf dem Prüfstand zurückfahren und diese Einstellung dann natürlich auch auf der Straße beibehalten kann. Rein rechtlich geht das aber nur über die Erteilung einer neuen Typgenehmigung, was dann folglich auch die Umschreibung der Fahrzeugpapiere zur Folge hätte. Praktisch halte ich das bei der Menge der betroffenen Fahrzeuge für nicht umsetzbar. Die rechtliche Folge ist, dass man an der Prüfstandseinstellung der AGR, wie sie bei der Typgenehmigung vorlag und wie sie durch das Udate auch auf der Straße realisiert werden soll, nichts mehr verändern darf und dann hat man zwangsweise das Rußproblem.

      Unterliegt die AGR dem Abschaltverbot, gibt es praktisch keinen Weg, um aus der Nummer wieder heraus zu kommen. Man hat nur die Wahl zwischen Regen und Traufe. Folgt man hingegen der (nur) von mir vertretenen Ansicht, dass die AGR wegen der gegensätzlichen Wirkung auf den Schadstoffausstoß nicht dem Abschaltverbot unterliegt, wären mit einem Schlag alle Probleme beseitigt, und zwar letztlich für alle Fahrzeughersteller, die die NOx-Reduzierung allein über die AGR realisiert haben.

      Für diejenigen, deren Motivation zur Durchführung des Updates vorrangig im Umweltbewusstsein liegt, wäre der nachrüstbare SCR-Kat eine ideale Lösung, weil man damit im Zweifel noch bessere NOx-Werte erzielt als ohne die AGR-Abschaltung, so dass man auf das Update getrost verzichten kann und man so nicht Gefahr läuft, ständig Probleme mit dem DPF und der AGR zu haben.

      Andreas
    • "Unterhalten sich zwei Theoretiker, sagt der eine was machen wir heute? Sagt der andere "Dumm kram schnacken" " Spaß beiseite......


      Hier mal ein älterer Link der es beim Namen nennt.

      automobilkonstruktion.industri…teressen-im-zielkonflikt/

      In der Theorie könnte die AGR ganz zubleiben :D die Frage ist aber wie das Motoren der 1,6 er Serie, die speziell auf niedriger Verbrennungstemperaturen getrimmt sind, verkraften.

      Ich unterstütze da floflo voll und ganz. Für die Umwelt wäre der Softwarestand Schummelmotor mit einem nachgerüsteten SCR System das Optimum. Die Kosten könnte man wie folgt aufteilen: 700,- von VW als Wiedergutmachung, 700,- von dem Staat weil die Norm nach oben geschraubt wird und das System Produktionswerte schafft, 700,- Euro aus eigener Tasche da das Fahrzeug eine deutliche Aufwertung bekommt.

      Es könnte so einfach sein, aber ich denke die Theoretiker werden wieder das sagen haben 8)

      verkehrsrundschau.de/iveco-sch…o-6-ohne-agr-1034070.html

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schrauberass ()

    • floflo schrieb:

      Rein rechtlich geht das aber nur über die Erteilung einer neuen Typgenehmigung, was dann folglich auch die Umschreibung der Fahrzeugpapiere zur Folge hätte.
      Rein aus Neugier- es gibt ja doch ein paar Tuner, die auch in Euro5 Zeiten noch legales Chiptuning mit Eintragung anbieten. Wie machen die das- da ist ja auch ein komplett neues Abgasgutachten fällig und das Schrauben an Raildruck, Einspritzzeiten und Ladedruck ist ja kein geringerer Eingriff als das AGR mehr auf oder zu zu machen?

      "Das heißt konkret: Leistungsmessungen, Geräuschmessungen und Ab­gas­messungen wurden vom TÜV durchgeführt und positiv be­sch­ei­nigt. Eine TÜV Abnahme im Hause SKN ist demnach kein Problem, son­dern eine Formalität und ein Stück Sicherheit für Sie. Vertrauen Sie darauf." (skn-tuning.de/qualitaet-prinzi…twicklung/ergebnisse.html)
    • lfb schrieb:

      Rein aus Neugier- es gibt ja doch ein paar Tuner, die auch in Euro5 Zeiten noch legales Chiptuning mit Eintragung anbieten. Wie machen die das- da ist ja auch ein komplett neues Abgasgutachten fällig und das Schrauben an Raildruck, Einspritzzeiten und Ladedruck ist ja kein geringerer Eingriff als das AGR mehr auf oder zu zu machen?
      Man muss hier unterscheiden zwischen dem Einhalten von gesetzlichen Grenzwerten und der Funktion von Vorrichtungen, die gezielt der Schadstoffreduzierung dienen. Entgegen weit verbreiteter Meinung geht es beim Abgasskandal nicht um das Einhalten von Grenzwerten sondern allein darum, dass mit der AGR eine Vorrichtung zur Verminderung von Schadstoffen abgeschaltet wurde. Man kann nun darüber streiten, ob die AGR überhaupt eine solche Vorrichtung ist - nach herrschender Meinung wird sie als Bestandteil des Abgaskontrollsystems angesehen - wenn es eine ist, muss sie im praktischen Betrieb mit der gleichen Einstellung betrieben werden wie sie der Erteilung der EG-Typgenehmigung zugrunde lag, oder vereinfacht ausgedrückt, sie darf weder abgeschaltet noch auch nur gedrosselt werden. War die Abschaltvorrichtung bereits bei Erteilen der Typgenehmigung vorhanden, hat dies auf deren Wirksamkeit keinen Einfluss. Sie kann aber von der Typgenehmigungsbehörde zurückgenommen werden. Erfolgt hingegen erst nachträglich eine Abschaltung oder Drosselung führt dies zum Erlöschen der Typgenehmigung und damit auch der nationalen Betriebserlaubnis. Wenn also mit dem nachträglichen Einbau eines SCR-Kats auch eine Veränderung an der AGR vorgenommen wird, was im Hinblick auf den durch die AGR erhöhten Ausstoß an Rußpartikeln durchaus Sinn macht, muss die Typgenehmigung unter Berücksichtigung der neuen Einstellung neu erteilt werden.

      Beim Chiptuning ist das anders, weil hierdurch nicht in das Abgaskontrollsystem eingegriffen wird. Die Typgenehmigung erlischt in diesen Fällen lediglich dann, wenn bei der Prüfstandsmessung die gesetzlichen Grenzwerte überschritten werden. Dann ist das Fahrzeug aber auch gar nicht mehr genehmigungsfähig. Werden die Grenzwerte hingegen eingehalten, ist nur die nationale Betriebserlaubnis betroffen, wenn sich das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert hat. Dies kann und muss durch eine nachträgliche Eintragung in die Papiere korrigiert werden.

      schrauberass schrieb:

      Das müsste denn ja heißen , das jeder Schummeldiesel mit SKN Tunig bessere Abgaswerte als vorher hat
      Durch Chip-Tuning ergeben sich in der Tat häufig bessere Abgaswerte, wenn auch nur auf dem Prüfstand. Dies gilt insbesondere für CO2. Der Grund hierfür liegt darin, dass zumindest bei einigen Prüfstandsparametern die durch das Chiptuning erzielte Mehrleistung nicht abgerufen wird. Wenn z.B. bei konstant 120 Km/h der Verbrauch gemessen wird, so bewegt sich das getunte Fahrzeug dabei prozentual gemessen an der Höchstleistung in einem geringeren Leistungsbereich als das nicht getunte Fahrzeug, wodurch sich eine Verbrauchsreduzierung ergibt. In der Praxis sieht das freilich ganz anders aus, weil derjenige, der ein Chiptuning durchführen lässt, in aller Regel die Mehrleistung auch nutzen möchte, was dann widereum zu einem Verbrauchsanstieg und damit auch zu einer höheren Schadstoffbelastung führt.

      Dieser Effekt wird nach meiner festen Überzeug übrigens auch die Infrastrukturabgabe (Maut) zum Scheitern bringen, denn es ist schlechterdings nicht plausibel zu machen, warum man für ein nachträglich leistungsgesteigertes Fahrzeug ggf. eine niedrigere Maut bezahlen muss als für das nicht getunte Fahrzeug, obwohl durch die Leistungssteigerung real mehr CO2 ausgestoßen wird, wenn man die Mehrleistung nutzt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das einer gerichtlichen Prüfung standhält. Nur in dem für die Infrastrukturabgabe zuständigen Ministerium, scheint man diese Problematik überhaupt noch nicht erkannt zu haben. Die Folge wird eine gewaltige Bruchlandung des "Mautgesetzes" sein.

      Andreas
    • BNOX Nachrüstsystem der Firma Baumot

      Die Chancen das unsere Yetis eine Nachrüstmöglichkeit in Sachen Abgasnachbehandlung bekommen können ist gegeben. Ich habe die Firma angetickert und der Stand der Dinge ist: Ohne gesetzliche Grundlagen können sie keine Fahrzeuge ausstatten. Das heißt es muss laufen wie mit der Partikelminderungsstufe.

      Da wir in diesem Jahr Bundestagswahlen haben, wäre es interessant mal die Parteien zu diesem Thema zu befragen.

      Wer meldet sich den dafür mal freiwillig?

      Ansonsten sollten wir hier die Neuigkeiten zu diesem System zusammentragen.

      baumot.twintecbaumot.de/produkte/bnox-scr-system/
    • Zitat Bild online

      Grundsätzlich brauche man den Diesel noch. Auch weil viele Arbeitsplätze daran hingen. Bei einem Besuch des Mercedes-Testgeländes fuhr Kretschmann eine Runde in einem Auto mit dem neusten Dieselmotor.
      „Es gibt den sauberen Diesel“, sagte er danach.
      Bis Mai solle feststehen, ob ältere Dieselfahrzeuge durch Nachrüstung schadstoffärmer gemacht werden können. Wenn alle Fragen geklärt seien, könne es sein, dass die Beschlüsse zu den Diesel-Fahrverboten in Stuttgart „modifiziert“ würden.

      Zitat Ende
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