VCDS und (Werks-)Garantie

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • VCDS und (Werks-)Garantie

      Mahlzeit Leute,

      mal eine grundsätzliche Frage:
      @minoschdog hat sie hier schon mal gestellt vor knapp 2 Jahren, aber auch keine Antwort drauf bekommen, zumindest hab ich keine gefunden.

      Wie ist das, wenn ich wen im VCDS rumfummeln lasse (um beispielsweise den Regensensor freizuschalten) und ich aber noch Werksgarantie habe? (und ich mir auch überlege die verlängern zu lassen) Erlischt dann meine Garantie, weil ich unbefugterweise in die Software eingreife? :S

      Ich bin mir da nicht sicher und hätte gerne ne "quasi verbindliche" Aussage dazu. Sagen wir besser: fundiert... ;)
      Will es nicht riskieren wegen solch einer Komfort-Sache bei nem Schaden mitm Getriebe dann drauf hängen zu bleiben, um mal den schlimmsten aller Faelle zu konstruieren. =O
      Oder kann das evtl. gar nicht nachvollzogen werden? (Kann ich mir aber nicht vorstellen)

      Vielen Dank!
      :thumbup:
      lg Chris

      (ich schreibe so ungern neue Beiträge, weil ich mich so schlecht an meine Lügen vom letzten Mal erinnere)!
      friedlich sei der Weg der Stromkäfer unter der Last der Bitkrümel!
      :saint:
    • Wenn du beim Programmieren ein Steuergerät versemmelst, dann darfst du dir ein neues kaufen. Da zahlt Skoda keinen Cent.
      Ob du aber z. B. die Zeigershow und das XDS aktivierst oder das Coming/Leaving-Home änderst, das ist für die Garantie egal.
      Sollte man dir aber bei einem Defekt einen Zusammenhang deiner Änderungen/Freischaltungen nachweisen können, wird man die Garantieleistung für die betreffenden Teile verweigern.
      Dank des Dieselbetrugs auch ohne Kfz aus dem VW-Konzern ganz glücklich :D .
    • Die Garantie erlischt dann, wenn du Änderungen vornimmst, die du nicht vornehmen darfst, d.h. konkret Änderungen, nach deren Vornahme dein Fahrzeug keinen rechtskonformen Zustand mehr aufweist, wie z.B. ein Chiptuning. Ansonsten wird durch Änderungen bei den Softwareeinstellungen dein Garantieanspruch nicht berührt. Sollten dir dabei allerdings Fehler unterlaufen, die zu einem direkten oder mittelbaren Schaden führen, ist der Hersteller nicht verpflichtet, die Reparaturkosten hierfür auf Garantie zu übernehmen. Die Beweislast für die Kausalität liegt beim Fahrzeughersteller.

      Andreas
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.