mal eine grundsätzliche Frage:
@minoschdog hat sie hier schon mal gestellt vor knapp 2 Jahren, aber auch keine Antwort drauf bekommen, zumindest hab ich keine gefunden.
Wie ist das, wenn ich wen im VCDS rumfummeln lasse (um beispielsweise den Regensensor freizuschalten) und ich aber noch Werksgarantie habe? (und ich mir auch überlege die verlängern zu lassen) Erlischt dann meine Garantie, weil ich unbefugterweise in die Software eingreife?
Ich bin mir da nicht sicher und hätte gerne ne "quasi verbindliche" Aussage dazu. Sagen wir besser: fundiert...
Will es nicht riskieren wegen solch einer Komfort-Sache bei nem Schaden mitm Getriebe dann drauf hängen zu bleiben, um mal den schlimmsten aller Faelle zu konstruieren.
Oder kann das evtl. gar nicht nachvollzogen werden? (Kann ich mir aber nicht vorstellen)
Vielen Dank!
lg Chris
(ich schreibe so ungern neue Beiträge, weil ich mich so schlecht an meine Lügen vom letzten Mal erinnere)!
friedlich sei der Weg der Stromkäfer unter der Last der Bitkrümel!
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