Kündigung Stellplatz Tiefgarage

  • [ sonstiges ]

Sponsoren




Umfrage

Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

Sponsoren



  • YETI_in_red schrieb:

    Fährst du oft Rad?
    Seit über 20 Jahren vorwiegend Rennrad mit einer Jahresfahrleistung von ca. 8.000 Km, ab und an auch mal mit dem MB durch Feld, Wald und Flur.
  • sieWes schrieb:

    Ja, Kreuzberg ist nicht einfach. Es gibt auch kaum Angebote,

    Wenn ich mal fragen darf ?
    Wieviel hast du für den Stellplatz bisher gezahlt ?

    Ich zahlte für einen offenen Platz 30 € und sollte 50 € zahlen. Kündigung.
    Tiefgarage top gepflegt ohne Doppelstock 89€. An der Schmerzgrenze, aber war's mir wert. Steht alles drin von Maserati bis Volvo 1800 bis Strich-Acht bis AMG G-Klasse bis Porsche 924. In Kreuzberg wohlgemerkt! Gut, beim Karneval der Kulturen läuft die ganze Pisse rein, aber leztes Jahr gab's dann sogar Security. Der andere (nicht Yeti) steht am Hermannplatz bei Karstadt im Junkie-Parkhaus für 40€.
  • Zum Thema wem gehört was: Alle Stellplätze gehören wohl dem Eigentümer des Gebäudes, in dem sich nur Mietwohnungen befinden. Keine Ahnung, ob der welche gesondert verkauft hat, eher nicht. Im Prinzip sind also alle Mieter gleichgestellt, bis auf die wenigen, die im Haus wohnen und dort auch einen Stellplatz gemietet haben.

    Tut aber leider nichts zur Sache, da der Vermieter offensichtlich kündigen kann, wem er will und sich da an keine Regeln halten muss, außer Fristen.
  • YETI_in_red schrieb:

    Selbst "mein" Stellplatz, den ich parallel (zeitgleich) mit der Wohnung und im gleichen Haus gemietet habe, ist ein selbstständiges Mietobjekt mit eigenem Mietvertrag.
    Das Abschließen getrennter Verträge für Wohnung und Stellplatz bedeutet noch nicht, dass für den Stellplatzmietvertrag die für Wohnraum geltenden Vorschriften keine Anwendung finden. Bei engem wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhang zwischen Wohnung und Garage ist auch bei formal getrennten Verträgen von einem einheitlichen Mietvertrag auszugehen. Indizien für einen engen wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhang sind z.B. ein zeitgleicher Abschluss beider Verträge, der Umstand, dass sich Wohnung und Stellplatz auf dem gleichen Grundstück befinden und das Fehlen einer eigenständigen Kündigungsregelung im Stellplatzmietvertrag.

    Das alles ist beim TE aber nicht der Fall, so dass er praktisch keine Möglichkeit hat, erfolgversprechend gegen die Kündigung vorzugehen. Würde hingegen dein Vermieter dir den Stellplatz kündigen, wären nach deiner Sachverhaltsschilderung die Aussichten ganz gut, dass die Kündigung unwirksam ist.

    Andreas
  • floflo schrieb:

    YETI_in_red schrieb:

    Selbst "mein" Stellplatz, den ich parallel (zeitgleich) mit der Wohnung und im gleichen Haus gemietet habe, ist ein selbstständiges Mietobjekt mit eigenem Mietvertrag.
    ... Bei engem wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhang zwischen Wohnung und Garage ist auch bei formal getrennten Verträgen von einem einheitlichen Mietvertrag auszugehen. Indizien für einen engen wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhang sind z.B. ein zeitgleicher Abschluss beider Verträge, der Umstand, dass sich Wohnung und Stellplatz auf dem gleichen Grundstück befinden und das Fehlen einer eigenständigen Kündigungsregelung im Stellplatzmietvertrag.
    Danke floflo - ich hab gerade nachgesehen, ich hab zwei Mietverträge mit je 3 Monaten Kündigungsfrist.
    Bisher wusste ich nicht, dass mein Vermieter den Stellplatz nicht so einfach kündigen könnte, solange ich die Wohnung bewohne und allen Pflichten nachkomme.

    Was ich allerdings nicht verstehe - in der Tiefgarage sind (obwohl es auch Fremdmieter gibt) regelmäßig Stellplätze über sehr langen Zeitraum nicht vermietet.
    Das hilft wigginz leider nicht, weil die Tiefgarage zu weit im Norden Berlins liegt.
Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.