Yeti zieht auf gerader Fahrbahn nach rechts inkl. Video

    • [ FL Fahrwerk ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • QuasiModo schrieb:

      es wird jetzt ein "selbständiges Beweisverfahren" angestrebt.
      Der hat nun 14 Tage vom Gericht Zeit bekommen sich zu der Sachlage zu äußern, wenn er dies nicht tut wird ohne Ihn entschieden. Ob dann noch ein Gutachten folgt wird man sehen ... Soweit der Stand.
      Was heißt hier angestrebt? Wenn der Skoda-Händler vom Gericht eine Frist zur Stellungnahme gesetzt bekommen hat, was ganz normal ist, ist das selbstständige Beweisverfahren ja wohl bereits anhängig. Da der von dir geltend gemachte Mangel letztlich nur durch einen Sachverständigen festgestellt werden kann, wirst du wohl nicht um ein Sachverständigengutachten herumkommen, für dessen Kosten du in Vorleistung treten musst, da die Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens immer der Antragsteller zu tragen hat. In diesem Verfahren wird nämlich nicht über das Bestehen eines Anspruchs entschieden sondern nur eine Tatsachenfeststellung getroffen, so dass es auch keinen Gewinner oder Verlierer gibt. Stellt der Sachverständige einen Mangel an deinem Fahrzeug fest und der Händler erkennt darauf den Mangel an, muss er dir allerdings auch die Kosten für das selbstständige Beweisverfahren erstatten. Streitet er den Mangel hingegen weiterhin ab, musst du deine Forderung einklagen. In diesem Verfahren ist das Gutachten als Beweismittel dann voll verwertbar.

      Andreas
    • @floflo
      hab mich dann falsch ausgedrückt das Verfahren läuft natürlich schon ...
      Meine Rechtschutzversicherung übernimmt auch die Gutachterkosten .... Ich hatte nur eine selbstbeteiligung von 150 € zu zahlen das wars das Gericht wollte dann auch noch Geld haben, dies wurde über den Streitwert errechnet etwas über 300 € dies hat auch die Rechtschutzversicherung übernommen ...
      Besten Dank für Deine Ausführliche Darstellung ...

      Gruss

      QuasiModo
      Dich mag ich! Du hast genauso einen an der Klatsche wie ich!

      Du hast das Gaspedal mitbezahlt ... . Also benutz es auch....
    • Ach so, okay, dann ist es der Wert des Autos bei Wandlung nach zweimal gescheitertem "Reparaturversuch".

      Ich bin auf das Gutachten gespannt, und ob das ein vielleicht doch ein reparierbarer Defekt ist.
      Mein Gedankengang: Wenn Dein Händler es nicht reparieren kann, könnte man statt das Auto zurück zu nehmen Dich gerichtlich zwingen nochmal die Reparatur wo anders zu versuchen?
      Hoffen wir es nicht, aber vor Gericht und auf hoher See...

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • BernhardJ schrieb:

      Mein Gedankengang: Wenn Dein Händler es nicht reparieren kann, könnte man statt das Auto zurück zu nehmen Dich gerichtlich zwingen nochmal die Reparatur wo anders zu versuchen?
      Nein, nein, das geht nicht. Für die Mangelbeseitigung ist allein der Verkäufer verantwortlich. Schafft er das auch im zweiten Versuch nicht (bei angemessener Fristsetzung reicht sogar ein erfolgloser Versuch), steht dem Käufer innerhallb der Sachmängelhaftungsfrist wahlweise das Recht auf Minderung oder Rücktritt vom Kaufvertag und ggf. auch Schadensersatz zu. Ausgenommen vom Rücktrittsrecht sind lediglich Bagatellmängel, wenn deren Beseitigung für den Verkäufer unverhältnismäßig wäre. Der Gutachter wird nun prüfen müssen, ob der beanstandete schlechte Geradeauslauf einen Mangel darstellt, was dann der Fall wäre, wenn er seine Ursache im Fahrzeug hat und nicht mehr im Toleranzbereich liegt. Wird ein Mangel bejaht, muss QuasiModo dem Verkäufer nicht erneut ein Nachbesserungsrecht einräumen sondern kann auch direkt die Rücknahme des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises abzügl. der gezogenen Nutzen oder aber auch die Nachlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs verlangen, sofern dies noch möglich ist.

      Andreas
    • Der :F: hat ein Schreiben von Skoda Deutschland bekommen wo mehr oder weniger drin steht das alles in der Norm ist. Da kann und wird SkodaDeutschland kein Geld für eine Reparatur geben . . . Also kann und wird der :F: keine Reparatur vornehmen der muss ja auch seine Leute bezahlen ...

      Ich bekam sogar eine Rechnung vom :F: für die Achsvermessung die ich natürlich nicht bezahle, auch darum kümmert sich mein Anwalt ...

      Weiss leider nicht wie lange so ein Verfahren dauern kann, mein Anwalt meinte ca. 6 Monate ... Hmpf kommt mir ein bißchen kurz vor ... aber wir werden es erleben ...

      Beste Grüße

      QuasiModo
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      Du hast das Gaspedal mitbezahlt ... . Also benutz es auch....
    • QuasiModo schrieb:

      Der hat ein Schreiben von Skoda Deutschland bekommen wo mehr oder weniger drin steht das alles in der Norm ist. Da kann und wird SkodaDeutschland kein Geld für eine Reparatur geben . . . Also kann und wird der keine Reparatur vornehmen der muss ja auch seine Leute bezahlen ...
      Aus diesem Grund hast du ja auch das selbstständige Beweisverfahren in Gang gesetzt. Gibt der Gutachter dir recht, wird Skoda bzw. dein Händler wahrscheinlich einlenken. Andernfalls müsstest du deine Ansprüche aus der Sachmängelhaftung einklagen, wobei das Gutachten dann als Beweismittel voll verwertbar ist.

      QuasiModo schrieb:

      Weiss leider nicht wie lange so ein Verfahren dauern kann, mein Anwalt meinte ca. 6 Monate
      Mit den 6 Monaten könnte hinkommen. Die Dauer der selbstständigen Beweisverfahren hängt in der Regel weniger von der Schnelligkeit der Gerichte ab als vielmehr von der Schnelligkeit der Gutachter ab.

      Andreas
    • Schon erstaunlich, dass die es so lange ausreizen bis sie das Auto zurücknehmen müssen, statt es einfach mal zu reparieren, was eine gute (also nicht diese) Werkstatt sicher leicht könnte. Und natürlich kann man dann die Reparatur und die schadhaften Teile bei Skoda abrechnen.
      Hast du mal deinen Anwalt gefragt, ob es eine gute Idee ist das Auto unrepariert weiterhin zu nutzen, was man ja so auslegen könnte wie "ist ihm dann wohl doch nicht zu gefährlich, wenn er damit monatelang fährt!"?
      Mein Chef wollte mich durch einen Roboter ersetzen.
      Er konnte keinen finden, der nur Solitär spielt und im Internet surft.
    • Hola,

      um auf den Punkt zu kommen. Ich habe das Gutachten verloren.
      Als Begründung wird angeführt das das Auto bei Gefälle nach rechts, Wasserablauf der Strasse nach rechts zieht und wenn man auf der Gegenfahrbahn illegalerweise Richtung Gegenverkehr fährt das Auto nach links zieht.
      Es besteht kein Mangel. Punkt.
      Das Auto wurde vorher noch einmal Achsvermessen alles im grünen Bereich. Diesmal auf einen anderen Prüfstand. Die Werte waren alle Gleich also auf beiden Prüfständen, konnte mich dahingehend überzeugen.
      Damit ist das Verfahren eingestellt.
      O-Ton des Gutachtens:
      "DasFahrzeug wurde im Bonner Bogen auf einer Relativ ebenen und neuen Fahrban zuerst bewegt. Dabei konnte Festgestellt werden, dass das Fahrzeug nach rechts wegläuft. wenn man das Lenkrad losläßt. Befährt man die gleiche Fahrbahn in entgegengesetzer Fahrtrichtung, so ist zu beobachten, dass das Fahrzeug dann nach links wegläuft. Anschließend wurde mit dem Fahrzeug eine Probefahrt über die B42 bis nach Bad Honnef und zurück durchgeführt, dannach über die A59 bisnach Troisdorf und wieder zurück zur Firma ... . Bei der Autobahn wurden die Geschwindigkeiten bis 130 km/h gefahren.
      ....
      "Das Fahrzeug verhält sich so, wie es physikalisch sein muss. Es folgt dem Gefälle der Straße."

      @floflo
      Schlussbemerkung im Gutachten:
      "Das vorliegende Gutachten ist nicht präjudizierend. Die Begutachtung erfolgte nach besten Wissen und Gewissen." . . . soll heißen was . . .

      Und nun ???

      Werde im April oder Mai meine noch vorhandene Original-Skoda Sommerbereifung nochmals drauf ziehen.
      Dann sehe ich obs an den Reifen liegt. Möchte jetzt nicht unnötig Geld verbrennen.

      Bin neulich nach Berlin gefahren da wurde da wurde ein Stück Autobahn nach Berlin hin gemacht also wurden wir auf die Gegenfahrbahn gelenkt. Also ging die Karre nach links dem Wasserlauf folgend . . . so wie oben beschrieben. Meine Falken AS200 sind ja nun nicht Richtungsgebunden, aber meine Sommerreifen. Dannach werde ich nochmals Berichten vielleicht liegt es ja doch nur an den Reifen.

      Beste Grüße

      QuasiModo

      Bin jetzt wieder öfter hier . . . unser Sohn wurde am 9.11.2017 geboren er heißt Jannes.
      Sohn1.jpg
      Dich mag ich! Du hast genauso einen an der Klatsche wie ich!

      Du hast das Gaspedal mitbezahlt ... . Also benutz es auch....
    • QuasiModo schrieb:

      Und nun ???
      Viel Wind um Nix.

      Vom Thema abweichend:

      Ich finde das auch Kleinkinder oder gar Säuglinge ein Recht eingeräumt werden sollte selbst
      bestimmen zu dürfen ob das jeweilige Konterfei im WWW zur Schau gestellt werden soll.

      Und deshalb meine ich, dass Kinderfotos überhaupt nix im Netz zu suchen haben.

      Gleichzeitig ist die völlige Anonymität zum Teil aufgehoben weil mindestens der Vorname bekannt ist.

      Unsere Ablichtungen nagelten wir früher nicht an die Litfaßsäule - Dafür hatten wir ein Familienalbum.

      Aber heute ist alles anders !?
    • QuasiModo, herzlichen Glückwunsch zum Sohn! :thumbsup:
      Das Auto ist im Vergleich dazu sooowas von unwichtig...

      Und jetzt an die Anderen: Übertreibt mal bitte nicht. Den kleinen erkennt in wenigen Wochen eh keiner mehr nach dem Foto.
      Und vom QuasiModo oder seinem Nachwuchs sind hier keine weiteren genaueren Daten entnehmbar.
      Da sind unzählige (un)soziale Plattformen und ihre mitteilungssüchtige Nutzer ja der reinste Horror dagegen.

      Er wollte uns hier im Forum etwas an seinem Vaterglück teilnehmen lassen. Kann ich verstehen und ich danke ihm dafür.

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • BernhardJ schrieb:

      Den kleinen erkennt in wenigen Wochen eh keiner mehr nach dem Foto.
      Das stimmt wohl, aber darum geht es nicht.

      Meinem Nachwuchs - auch (und gerade deswegen) solange dieser unmündig ist - gestehe ich ein Selbstbestimmungsrecht zu.
      Solange dieser seine Einwilligung für die Veröffentlichung nicht gegeben hat, oder geben konnte, muss ich mich eben am Riemen reissen.

      Die überschwängliche Vaterfreude ist durchaus nachvollziehbar.

      Was die sog. "sozialen Plattformen" angeht - es kann jeder machen wie er/sie will.

      Ist nur meine unmaßgebliche Meinung.
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.