Bremsentest bei 47.642027, 12.916529

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Ich sehe hier keinesfalls eine rechtswidrige Beschilderung. Die Fahrzeuge die geradeaus entlang des Rheins fahren, haben so vorfahrt - die von dem Stopp-Schild kommenden müssen diese gewähren - eigentlich ganz einfach, egal ob Bordstein oder nicht. Das Zeichen hat absoluten Vorrang vor jeglichen Bordsteinen - also auch rechtlich so korrekt. Die, welche von Westen von der geteerten Straßenseite (ohne Bordstein) kommen, sehen hier auch keine widersinnige Vorfahrtsregelung, weil für sie der dicke Stopp-Strich auf der von rechts kommenden Straße deutlich zu erkennen ist und auf eine untergeordnete Straße hinweist - also kein Rechts vor Links.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • BernhardJ schrieb:

      Ich sehe hier keinesfalls eine rechtswidrige Beschilderung.
      Du kennst diese "Stopp-Schild-Ecke" offensichtlich gut, ich kann die Situation nur anhand des Fotos beurteilen. ;)
      Ich komme jetzt als ortsfremder Radfahrer von rechts und komme so an einen abgesenkten Bordstein vor einer quer verlaufenden Straße und halte an. (Zitat: "Wer über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich gem. § 10 StVO so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.")
      Nun müssen die (aus meiner Sicht) von links kommenden Verkehrsteilnehmer auch anhalten weil die ein Stopp-Schild vor sich haben.
      Ergebniss: Alles hält an, die perfekte Verkehrsberuhigung! ;)
      Sicherlich wurde hier ein Unfallschwerpunkt entschärft, eine Beschilderung mit dem Zeichen Achtung und entsprechenden Zusatzschildern wäre wohl rechtlich eindeutiger gewesen.

      Margiani schrieb:

      Wenn ihr eins haben wollt :?: :!:
      Aber klar doch ^^


      Grüße
      Bernd
      ........


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      Enzo Ferrari

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Käfer62 ()

    • Käfer62 schrieb:

      Alles hält an, die perfekte Verkehrsberuhigung!
      Der "Bordsteinparagraph" ist so formuliert, dass kein unbedingter Zwang zum Anhalten besteht, sondern nur zur Vorsicht. Außerdem sehen auch die von der Bordsteinseite Kommenden den dicken Stopp-Strich und das Stopp-Schild von der Rückseite - also alles im Nu geklärt - m.M.n. auch rechtlich. Wie gesagt, ein Stopp-Schild hat immer unbedingten Vorrang vor allen anderen Interpretationen der Straßenbeschaffenheit oder sonstiger Beschilderung.

      Grüße - Bernhard
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    • BernhardJ schrieb:

      Der "Bordsteinparagraph" ist so formuliert, dass kein unbedingter Zwang zum Anhalten besteht, sondern nur zur Vorsicht.
      Da hast du natürlich recht, in dieser unübersichtlichen Situation macht die vorhandene Beschilderung wirklich Sinn, rein rechtlich betrachtet ist es aber Unfug, wie Andreas schon ausfühlich beschrieben hat.
      Ein Stopp-Schild von hinten zu inpretieren ist für die meisten zwar möglich, rechtlich aber nicht vorgesehen.
      Bitte nicht rechtliche Vorschriften und gesunden Menschenverstand in einen Topf werfen, letzteres hat vor Gericht kaum Bestand oder Beweiskraft!
      Dazu kommt, dass viele Verkehrsteilnehmer den "Bordsteinparagraphen" gar nicht kennen!
      Es ist mir schon öfter passiert, dass ich einen Vogel gezeigt bekam, weil ein von rechts über den abgesenkten Bordstein kommender Autofahrer der Meinung war, er hätte Vorfahrt (rechts vor links), wenn er aus der verkehrsberuhigten Straße kommt. X(
      Irgendwo hab' ich schon mal geschrieben, ich bin für die Wiederbelebung des "7.Sinn". :thumbup:
      Jetzt schweifen wir aber wirklich ab... :whistling: :saint:


      Grüße
      Bernd
      ........


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