Und auch keine nachlassende Motorbremswirkung und keine Rätsel über die Funktionsweise - aber nur, wenn man einen Schaltwagen hat...
Grüße - Bernhard
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
Und wer hat so etwas nicht?
Auch Automatikgetriebe lassen sich manuell auf niedere Gangstufen fixieren. Das geht beim DSG und ging bei der Wandlerautomatik im Elch ebenso.
Dann verstehe ich die ganze Problematik hier nicht. Muss dann wohl an der schier unüberwindbaren Faulheit zu schalten liegen...
So einfach ist es dann wohl doch aber nicht, denn die Automatik kuppelt ja offensichtlich manchmal selbstständig auch ganz aus, wenn die Bremse betätigt wird, und zwar egal welcher Gang "von Hand" fixiert wurde.
Grüße - Bernhard
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
Und wer hat so etwas nicht?
Auch Automatikgetriebe lassen sich manuell auf niedere Gangstufen fixieren. Das geht beim DSG und ging bei der Wandlerautomatik im Elch ebenso.
Die Tiptronic ist ein manuelles Schaltgetriebe ohne lästiges Kupplungsgelatsche.
Bei richtig starkem Gefälle und hier meist in Verbindung mit schmalen Sträßchen schalte ich auf "manuell". Da bleibt bei Bedarf auch der 1. dauernd drin. Wenn mir die Drehzahl zu hoch wird genügt ab und an ein leichter Tritt auf die Bremse.
Ganz schlüssig ist deine Aussage dennoch nicht, denn im ersten Gang lässt sich auch stark bergab kaum Geschwindigkeit aufbauen. Wenn du dann noch auf die Bremse trittst, ergibt sich - etwas überspitzt ausgedrückt - ein Kopf-an-Kopf-Rennen mit einer Schnecke.
An der Stelle ein Stoppschild aufzustellen... Klasse!
Ich schrieb ja schon mal: Verkehrszeichen sowohl horizontaler als auch vertikaler Art dienen hierzulande in erster Linie Dekorationszwecken .
Im Ernstfall allerdings erleichtern sie der Rennleitung aber auch, den Verursacher des Ärgers festzustellen
Ein Stoppschild für die Bahn ist schon kurios. Aber auch im Straßenverkehr gibt es zuweilen ziemlich unsinnige Stoppschilder. Das Beispiel unten zeigt ein Stoppschild vor einem einmündenden Fuß/Radweg. Da dieser Fuß/Radweg von der Straße durch einen abgesenkten Bordstein getrennt ist, besteht von Gesetzes wegen eine Wartepflicht für Radfahrer, die sich auch durch eine Beschilderung nicht ändern lässt. Durch das Stoppschild darf jetzt theoretisch keiner mehr fahren.
Durch das Stoppschild darf jetzt theoretisch keiner mehr fahren.
Vermutlich gab es an der unübersichtlichen Hausecke viele Unfälle, mit der Beschilderung ist man dann leicht über's Ziel hinausgeschossen
Und wie kommen wir jetzt wieder auf den alpinen Bremsentest
Grüße
Bernd
........
"Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"
Das Beispiel unten zeigt ein Stoppschild vor einem einmündenden Fuß/Radweg. Da dieser Fuß/Radweg von der Straße durch einen abgesenkten Bordstein getrennt ist, besteht von Gesetzes wegen eine Wartepflicht für Radfahrer, die sich auch durch eine Beschilderung nicht ändern lässt. Durch das Stoppschild darf jetzt theoretisch keiner mehr fahren.
Andreas, das Stoppschild in Remagen kenne ich sehr gut. Es ist dort sehr wohl berechtigt aufgestellt, weil die Radfahrer (und Autofahrer) nicht nur von rechts über den Bordstein kommen, sondern auch von links, und dort biegt die Straße als ganz normale Straße ab. Hier hat man einfach dem Verkehr geradeaus entlang der Rheins (ob Bordstein oder nicht) Vorfahrt gegeben, und das ist auch in diesem Fall sehr gut so.
Auch an dem Stoppschild an Margianis Schotterpiste-Einmündung kann ich nichts Kurioses finden.
Grüße - Bernhard
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
Es ist dort sehr wohl berechtigt aufgestellt, weil die Radfahrer (und Autofahrer) nicht nur von rechts über den Bordstein kommen, sondern auch von links, und dort biegt die Straße als ganz normale Straße ab. Hier hat man einfach dem Verkehr geradeaus entlang der Rheins (ob Bordstein oder nicht) Vorfahrt gegeben, und das ist auch in diesem Fall sehr gut so.
Was man mit dem Schild bezwecken wollte, ist mir auch klar, das ändert aber nichts daran, dass hier eine rechtswidrige Regelung geschaffen wurde und das Schild daher dort nicht so stehen darf, also nicht berechtigt ist. Verkehrszeichen müssen stets eindeutig sein und dürfen keine gegensätzlichen Deutungen zulassen. Auch für die von links kommenden Radfahrer entsteht eine widersinnige Vorfahrtsregelung, denn hier gilt für den Radfahrer rechts vor links. Der Radfahrer muss also die von rechts kommenden Fahrzeuge vorlassen, die jedoch ein Stoppschild haben, also auch warten müssen. Das ist völlig bescheuert.