Bremsentest bei 47.642027, 12.916529

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Tagnor schrieb:

      Beim 170Ps TDI gibts dort sicher kein "Fading"
      Und auch keine nachlassende Motorbremswirkung und keine Rätsel über die Funktionsweise - aber nur, wenn man einen Schaltwagen hat... :D

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Dann verstehe ich die ganze Problematik hier nicht. Muss dann wohl an der schier unüberwindbaren Faulheit zu schalten liegen... :pfeif:

      So einfach ist es dann wohl doch aber nicht, denn die Automatik kuppelt ja offensichtlich manchmal selbstständig auch ganz aus, wenn die Bremse betätigt wird, und zwar egal welcher Gang "von Hand" fixiert wurde.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Margiani schrieb:

      Bei richtig starkem Gefälle und hier meist in Verbindung mit schmalen Sträßchen schalte ich auf "manuell". Da bleibt bei Bedarf auch der 1. dauernd drin. Wenn mir die Drehzahl zu hoch wird genügt ab und an ein leichter Tritt auf die Bremse.

      floflo schrieb:

      Ganz schlüssig ist deine Aussage dennoch nicht, denn im ersten Gang lässt sich auch stark bergab kaum Geschwindigkeit aufbauen. Wenn du dann noch auf die Bremse trittst, ergibt sich - etwas überspitzt ausgedrückt - ein Kopf-an-Kopf-Rennen mit einer Schnecke.

      Margiani schrieb:

      Aber komm mich doch mal besuchen Da kann ich Dir das mal praktisch vorführen.
      Heute hatte ich die Gelegenheit eine für diese Fahrweise typische Strecke zu fotografieren:

      IMG_1580.JPG IMG_1581.JPG

      IMG_1583.JPG
    • Käfer62 schrieb:

      Das geht noch verrückter
      Ein Stoppschild für die Bahn ist schon kurios. Aber auch im Straßenverkehr gibt es zuweilen ziemlich unsinnige Stoppschilder. Das Beispiel unten zeigt ein Stoppschild vor einem einmündenden Fuß/Radweg. Da dieser Fuß/Radweg von der Straße durch einen abgesenkten Bordstein getrennt ist, besteht von Gesetzes wegen eine Wartepflicht für Radfahrer, die sich auch durch eine Beschilderung nicht ändern lässt. Durch das Stoppschild darf jetzt theoretisch keiner mehr fahren.

      Andreas
      Dateien
      • IMG_14351.jpg

        (248,9 kB, 21 mal heruntergeladen, zuletzt: )
    • floflo schrieb:

      Ein Stoppschild für die Bahn ist schon kurios.
      Des Rätsels Lösung: Auf der Bahnstrecke fahren nur noch Draisinen, die sollen vor dem Übergang anhalten ^^

      floflo schrieb:

      Durch das Stoppschild darf jetzt theoretisch keiner mehr fahren.
      Vermutlich gab es an der unübersichtlichen Hausecke viele Unfälle, mit der Beschilderung ist man dann leicht über's Ziel hinausgeschossen ^^
      Und wie kommen wir jetzt wieder auf den alpinen Bremsentest ?( :rolleyes: :saint:


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Erster Beitrag

      eyebear schrieb:

      Hi zusammen,

      wer mal wissen will, ob die Bremsen im Yeti noch so richtig funktionieren, kann ja mal von Inzell nach Berchtesgaden fahren. Über die B305.
      Wenn ich in Erdkunde richtig aufgepasst hab', dann liegen Inzell und Berchtesgaden in den Alpen :D


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • floflo schrieb:

      Das Beispiel unten zeigt ein Stoppschild vor einem einmündenden Fuß/Radweg. Da dieser Fuß/Radweg von der Straße durch einen abgesenkten Bordstein getrennt ist, besteht von Gesetzes wegen eine Wartepflicht für Radfahrer, die sich auch durch eine Beschilderung nicht ändern lässt. Durch das Stoppschild darf jetzt theoretisch keiner mehr fahren.
      Andreas, das Stoppschild in Remagen kenne ich sehr gut. Es ist dort sehr wohl berechtigt aufgestellt, weil die Radfahrer (und Autofahrer) nicht nur von rechts über den Bordstein kommen, sondern auch von links, und dort biegt die Straße als ganz normale Straße ab. Hier hat man einfach dem Verkehr geradeaus entlang der Rheins (ob Bordstein oder nicht) Vorfahrt gegeben, und das ist auch in diesem Fall sehr gut so.

      Auch an dem Stoppschild an Margianis Schotterpiste-Einmündung kann ich nichts Kurioses finden.

      Grüße - Bernhard
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    • BernhardJ schrieb:

      Es ist dort sehr wohl berechtigt aufgestellt, weil die Radfahrer (und Autofahrer) nicht nur von rechts über den Bordstein kommen, sondern auch von links, und dort biegt die Straße als ganz normale Straße ab. Hier hat man einfach dem Verkehr geradeaus entlang der Rheins (ob Bordstein oder nicht) Vorfahrt gegeben, und das ist auch in diesem Fall sehr gut so.
      Was man mit dem Schild bezwecken wollte, ist mir auch klar, das ändert aber nichts daran, dass hier eine rechtswidrige Regelung geschaffen wurde und das Schild daher dort nicht so stehen darf, also nicht berechtigt ist. Verkehrszeichen müssen stets eindeutig sein und dürfen keine gegensätzlichen Deutungen zulassen. Auch für die von links kommenden Radfahrer entsteht eine widersinnige Vorfahrtsregelung, denn hier gilt für den Radfahrer rechts vor links. Der Radfahrer muss also die von rechts kommenden Fahrzeuge vorlassen, die jedoch ein Stoppschild haben, also auch warten müssen. Das ist völlig bescheuert.

      Andreas
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