Irrtümer im Straßenverkehr

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Meine FS-Prüfung ist zwar schon Ewigkeiten her, aber aufgrund regelmäßigem Konsums von Autozeitschriften waren mir doch alle hier aufgeführten Dinge bekannt.
      Am heikelsten empfinde ich die Sache mit dem Reißverschlussverfahren - hier kollidieren immer wieder Recht und Rechtsempfinden, was dann zu entsprechenden Verkehrssituationen führt. :whistling:
    • Ach, das Reisverschlussverfahren ist wenigstens eindeutig.
      Daraus kann man schon was ableiten.

      Bedeutend schwieriger sind so interpretationssachen wir Vorfahrt auf Parkplatz oder Rechtsüberholen. Da kann es zu üblen Sachen kommen.
      Das ist dann gerne noch kombiniert mit nicht angepasster Geschwindigkeit.
      Ehrlich: 40 km/h auf einem vollen Parkplatz ist Sau schnell.
    • Auf dem Parkplatz hat keiner Vorfahrt. Bei fast jedem Unfall auf einem Parkplatz bei dem sich beide Verkehrsteilnehmer bewegen (fast egal wie), ist man automatisch mit 50 % Schuldbeteiligung dabei. Beispielsweise auch wenn jemand die Parklücke verlassend jemandem ins sich in der Fahrgasse bewegende Auto fährt, ist er nicht vollständig am Unfall schuld.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Die Straßenverkehrsordnung sagt ja (im Prinzip) aus, dass keiner da Vorfahrt hat. Meistens wird die Haftung von Seiten der Versicherungen erstmal 50/50 geteilt. Gerichtlich kann dann eventuell eine Verschiebung erfolgen, aber mit 25 % "Resthaftung" muss man immer in jedem Fall rechnen, mindestens bei Fällen wo keine Zeugen auftreten, was bei "Parkplatzremplern" oft so ist.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Also meine beiden letzten Parkplatzunfälle wurden zu 100% dem Ungallgegner angeheftet (sowohl Polizei als auch die gegnerischen Versicherungen hatten jeweils sofort diese Aussage untermauert)
      Nummer eins ist mit Schwung rückwärts aus der Parklücke in mein langsam fahrendes Auto.
      Nummer 2 war lt. Gutachter mit 65 km/h über den Parkplatz gefahren. (Der Gutachter wurde von der gegnerischen Versicherung eingeschaltet um Vollkaskoansprüche wegen grober Fahrlässigkeit auszuschließen - sollte man in seiner Versicherung besser ausschließen)
      Schäden eins waren bei mir rund 800€ Schäden 2 über 3.000€
      Und die anderen Autos hatten auch richtig einen mitbekommen.
      Egal wie man es sehen will. Aber noch vor irgendwelchen recht vor links oder Handzeichenverständigung kommt die angepasste Geschwindigkeit.
    • Irrtümer im Straßenverkehr

      Wenn man sieht wie viele Autofahrer sich im Straßenverkehr bewegen, sollte man meinen, sie hätten nie einen Führerschein gemacht. ;(
      Außer diesen 15 Rechtsirrtümern kann man leider noch sehr viele andere aufzählen.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Ich habe vor etwas mehr als zwei Jahren in der Fahrschule gelernt, dass man auf dem Beschleunigungsstreifen keinesfalls anhalten darf, es ist, wenn man der Meinung ist nicht reinzukommen, vorne am Beginn des Beschleunigungsstreifens anzuhalten (meistens steht dort auch ein Zeichen 205 - Vorfahrt gewähren).
      Am Ende des B-Streifens beschleunigt es sich auch ganz schlecht :D

      Macht man das übrigens, wird man von hinten angehupt...
    • Micha schrieb:

      Ich find manches schon lustig ...
      Wenn man sieht wie sich viele Verkehrsteilnehmer verhalten, finde ich es lange nicht mehr lustig und selbst die Polizei ist oft auch nicht besser. ;(

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Hallmackenreuther schrieb:

      Am heikelsten empfinde ich die Sache mit dem Reißverschlussverfahren - hier kollidieren immer wieder Recht und Rechtsempfinden, was dann zu entsprechenden Verkehrssituationen führt.
      Das kann ich nur bestätigen. Die Regel, dass man sich erst am Beginn der Engstelle im Reißverschlussverfahren einfädeln soll, scheint genauso wenig bekannt zu sein wie die Regeln zur Bildung einer Rettungsgasse. Und wenn man dann auf der linken, oft freien Spur an der ganzen Kolonne vorbeifährt um sich vorne einzufädeln, wird man blöd angemacht, als jemand, der sich vordrängelt. Ich habe auch schon erlebt, wie Fahrzeuge mittig von zwei Fahrstreifen gefahren sind, damit nur ja niemand überholt.

      Tele123 schrieb:

      Bedeutend schwieriger sind so interpretationssachen wir Vorfahrt auf Parkplatz oder Rechtsüberholen.
      Wie Bernhard schon schrieb, gibt es auf Parkplätzen keine feste Vorfahrtsregelung. Hier gilt vielmehr das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, was in der Praxis im Falle eines Crashs vielfach zu einer Schuldverteilung führt. Zwingend ist das jedoch nicht. Am Ende entscheidet immer der Einzelfall. So wird, wenn ein Fahrzeug steht, meist dem Fahrzeug, was aus der Bewegung heraus mit dem stehenden Fahrzeug zusammengestoßen ist, die Alleinschuld angelastet.

      Was das Rechtsüberholen anbetrifft, gibt es eine weitere Ausnahme, die in dem Bericht leider nicht genannt wurde, obwohl es der häufigste Fall des zulässigen Rechtsüberholen ist. So darf bei mehreren Fahrstreifen in eine Richtung innerhalb geschlossener Ortschaften rechts schneller als links gefahren werden, wodurch sich dann zwangsweise auch ein zulässiges Rechtsüberholen ergibt.

      Andreas
    • Z.B. beim durchfahren von verkehrsberuhigten Zonen oder vorbeifahren an einem Schulbus, der mit Warnblinkanlage in der Bushaltestelle steht um Schulkinder auf zu nehmen. ;(

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
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