Vorgestern - ein Auto fährt im Schritttempo durch die verkehrsberuhigte Zone, es ist Gegenverkehr, zwei Autos fahren hinterher und nötigen das erste Auto durch ein Hupkonzert, das vierte Auto ist ein Polizeiauto und was machen die ------ nichts
So sieht hier der normale Alltag aus, das ist kein Einzelfall.
Gruß
Rolf
LG Rolf
Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau.
Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
Bist du da sicher?
In einer verkehrsberuhigten Zone mit Gegenverkehr ist es wohl kaum möglich, 2 Fahrzeuge zu überholen um "die Kelle zu zeigen".
Die Polizei kann auch Kennzeichen notieren und anschließend Post verschicken.
Ich kann die Sache aber auch nicht wirklich beurteilen, ich saß nicht in besagtem Polizeiauto, ich bin noch nicht mal bei der Rennleitung.
Grüße
Bernd
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"Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"
2 Fahrzeuge zu überholen um "die Kelle zu zeigen".
Bei Schrittgeschwindigkeit könnte man auch aussteigen und die Kelle Zeigen. Jedenfalls wie sich die Rennleitung hier oft verhält verliert man jeglichen Glauben, eigentlich haben sie ja eine Vorbildfunktion.
Gruß
Rolf
LG Rolf
Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau.
Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
Jedenfalls wie sich die Rennleitung hier oft verhält verliert man jeglichen Glauben, eigentlich haben sie ja eine Vorbildfunktion.
Das beherrscht das Ordnungsamt in Berlin besser - entgegen der Fahrtrichtung auf den Fahrradstreifen parkend - um beim Fleischer (Metzger) einzukaufen.
Das ist kein Irrtum im Straßenverkehr - das ist vorsätzliche Vorbildwirkung.
solchen Idioten gehört der Führerschein eingezogen, lebenslänglich!
"Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..." J. Fleischhauer
Um mal wieder zum Thema zurückzu kommen...
Ein großer Irrtum im Straßenverkehr begegnet mir immer wieder, sehr viele Verkehrsteilnehmer wissen offensichtlich nicht, welche Vorfahrtsregeln an Verkehrsberuhigten Zonen mit abgesenkten Bordsteinen gelten.
Da meist keine vorfahrtsregelnde Verkehrszeichen vorhanden sind, meinen Viele, es gilt rechts vor links! Zitat: Diese Recht-vor-Links-Regel findet jedoch keine Anwendung für jene Fahrzeuge, die aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf eine „normale“ Straße einbiegen möchten: für sie gilt dasselbe wie für jene Verkehrsteilnehmer, die über einen abgesenkten Bordstein oder einem Grundstück in eine Straße einfahren: sie haben zu warten.
Zitat ende.
Ich komm' durch diese "Unwissenden" immer wieder in Situationen, wo ich dann das ABS testen darf.
Grüße
Bernd
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"Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"
@Käfer62
Danke für den Hinweis, dieser "Irrtumssachverhalt" war mir auch nicht so gegenwärtig
"Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..." J. Fleischhauer
Kein Thema
Vor etwa 20 Jahren wollte mir mein damaliger Nachbar diese Regeln nicht glauben und fuhr eigentlich auch immer nach "Rechts vor Links".
Er hat sich dann schlau gemacht, er war damals Revierpolizist im Land Brandenburg
Grüße
Bernd
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"Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"
Ein großer Irrtum im Straßenverkehr begegnet mir immer wieder, sehr viele Verkehrsteilnehmer wissen offensichtlich nicht, welche Vorfahrtsregeln an Verkehrsberuhigten Zonen mit abgesenkten Bordsteinen gelten.
Ja, das gehört wirklich zu den größten Irrtümern im Straßenverkehr. Mit der Unwissenheit der Verkehrsteilnehmer über die bei der Ausfahrt aus einem verkehrsberuhigten Bereich nicht geltende Rechts-vor-links-Regel werde ich fast täglich konfrontiert, da ich in einem verkehrsberuhigten Bereich wohne und regelmäßig die von links kommenden Fahrzeuge anhalten, um mir die vermeintliche Vorfahrt zu gewähren. Das ist eine ziemlich ärgerliche Situation und meist fahre ich dann, wenn der Vorfahrtsberechtigte hält, weil mir die Diskussion einfach zu blöd ist.
Überhaupt gelten für verkehrsberuhigte Bereiche einige Sonderregeln, die viele nicht zu kennen scheinen, so z.B., dass man dort nur mit Schrittgeschwindigkeit (max. 7 km/h) fahren darf und das Parken nur in dafür eigens gekennzeichneten Flächen zulässig ist.
Ein weiterer, häufiger Irrtum ist, dass man stets vor der eigenen Einfahrt parken darf. Gilt in der Straße z.B. ein Halteverbot, gilt dies auch für die Fläche vor der eigenen Einfahrt und wenn es einen abgesenkten Bordstein gibt, darf man vor der eigenen Einfahrt ebenfalls nicht parken, es sei denn, dass dieser Bordstein ausschließlich für die Einfahrt abgesenkt wurde, was keinesfalls immer der Fall ist.