Irrtümer im Straßenverkehr

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Rolf schrieb:

      beim durchfahren von verkehrsberuhigten Zonen
      Vorgestern - ein Auto fährt im Schritttempo durch die verkehrsberuhigte Zone, es ist Gegenverkehr, zwei Autos fahren hinterher und nötigen das erste Auto durch ein Hupkonzert, das vierte Auto ist ein Polizeiauto und was machen die ------ nichts ;( ;( ;( ;( ;( ;( ;( ;( :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown:
      So sieht hier der normale Alltag aus, das ist kein Einzelfall.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Rolf schrieb:

      und was machen die ------ nichts
      Bist du da sicher?
      In einer verkehrsberuhigten Zone mit Gegenverkehr ist es wohl kaum möglich, 2 Fahrzeuge zu überholen um "die Kelle zu zeigen".
      Die Polizei kann auch Kennzeichen notieren und anschließend Post verschicken. ;)
      Ich kann die Sache aber auch nicht wirklich beurteilen, ich saß nicht in besagtem Polizeiauto, ich bin noch nicht mal bei der Rennleitung. :whistling:


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Käfer62 schrieb:

      2 Fahrzeuge zu überholen um "die Kelle zu zeigen".
      Bei Schrittgeschwindigkeit könnte man auch aussteigen und die Kelle Zeigen. Jedenfalls wie sich die Rennleitung hier oft verhält verliert man jeglichen Glauben, eigentlich haben sie ja eine Vorbildfunktion. ;(

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Rolf schrieb:

      Jedenfalls wie sich die Rennleitung hier oft verhält verliert man jeglichen Glauben, eigentlich haben sie ja eine Vorbildfunktion. ;(
      Das beherrscht das Ordnungsamt in Berlin besser - entgegen der Fahrtrichtung auf den Fahrradstreifen parkend - um beim Fleischer (Metzger) einzukaufen.

      Das ist kein Irrtum im Straßenverkehr - das ist vorsätzliche Vorbildwirkung.
    • Um mal wieder zum Thema zurückzu kommen... :saint:
      Ein großer Irrtum im Straßenverkehr begegnet mir immer wieder, sehr viele Verkehrsteilnehmer wissen offensichtlich nicht, welche Vorfahrtsregeln an Verkehrsberuhigten Zonen mit abgesenkten Bordsteinen gelten.
      Da meist keine vorfahrtsregelnde Verkehrszeichen vorhanden sind, meinen Viele, es gilt rechts vor links! X(
      Zitat:
      Diese Recht-vor-Links-Regel findet jedoch keine Anwendung für jene Fahrzeuge, die aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf eine „normale“ Straße einbiegen möchten: für sie gilt dasselbe wie für jene Verkehrsteilnehmer, die über einen abgesenkten Bordstein oder einem Grundstück in eine Straße einfahren: sie haben zu warten.
      Zitat ende.
      Ich komm' durch diese "Unwissenden" immer wieder in Situationen, wo ich dann das ABS testen darf. :S


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • yyeettii schrieb:

      Danke für den Hinweis
      Kein Thema :D
      Vor etwa 20 Jahren wollte mir mein damaliger Nachbar diese Regeln nicht glauben und fuhr eigentlich auch immer nach "Rechts vor Links".
      Er hat sich dann schlau gemacht, er war damals Revierpolizist im Land Brandenburg =O :/ ;)


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Käfer62 schrieb:

      Ein großer Irrtum im Straßenverkehr begegnet mir immer wieder, sehr viele Verkehrsteilnehmer wissen offensichtlich nicht, welche Vorfahrtsregeln an Verkehrsberuhigten Zonen mit abgesenkten Bordsteinen gelten.
      Ja, das gehört wirklich zu den größten Irrtümern im Straßenverkehr. Mit der Unwissenheit der Verkehrsteilnehmer über die bei der Ausfahrt aus einem verkehrsberuhigten Bereich nicht geltende Rechts-vor-links-Regel werde ich fast täglich konfrontiert, da ich in einem verkehrsberuhigten Bereich wohne und regelmäßig die von links kommenden Fahrzeuge anhalten, um mir die vermeintliche Vorfahrt zu gewähren. Das ist eine ziemlich ärgerliche Situation und meist fahre ich dann, wenn der Vorfahrtsberechtigte hält, weil mir die Diskussion einfach zu blöd ist.

      Überhaupt gelten für verkehrsberuhigte Bereiche einige Sonderregeln, die viele nicht zu kennen scheinen, so z.B., dass man dort nur mit Schrittgeschwindigkeit (max. 7 km/h) fahren darf und das Parken nur in dafür eigens gekennzeichneten Flächen zulässig ist.

      Ein weiterer, häufiger Irrtum ist, dass man stets vor der eigenen Einfahrt parken darf. Gilt in der Straße z.B. ein Halteverbot, gilt dies auch für die Fläche vor der eigenen Einfahrt und wenn es einen abgesenkten Bordstein gibt, darf man vor der eigenen Einfahrt ebenfalls nicht parken, es sei denn, dass dieser Bordstein ausschließlich für die Einfahrt abgesenkt wurde, was keinesfalls immer der Fall ist.

      Andreas
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