Umweltplakette für e-Auto ???

    • [ Gesetz ]

    Sponsoren




    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

    Sponsoren



    • Umweltplakette für e-Auto ???

      was meinen unsere Rechtskundigen zu dem Fall?
      bild.de/regional/leipzig/straf…e-auto-52235216.bild.html

      "Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..."

      J. Fleischhauer
    • Wer in eine Uweltzone fährt muss eine entsprechend gültige Plakette, eine Ausahmegenehmigung oder eben von dieser ausgenommen.

      5 Euro bei der Zulassung gespart und IMHO zu Recht einen Bescheid bekommen.
    • Die Gesetzeslage ist hier eindeutig. Der Tatbestand knüpft allein an das Vorhandensein der Umweltplakette an, nicht an die Berechtigung, eine Umweltzone befahren zu dürfen. Das hat der Gesetzgeber offenkundig auch ganz bewusst so geregelt, denn bis 2014 sah der Bußgeldkatalog hier eine Differenzierung vor. Jetzt wird immer ein Bußgeld von 80 Euro (zzgl. Gebühren und Auslagen) fällig, wenn die Plakette nicht angebracht ist.

      Es liegt dann lediglich im Ermessen der Gemeinde, statt des Bußgeldes ein niedrigeres Verwarnungsgeld anzubieten, wenn das Fahrzeug an sich die Voraussetzungen zum Befahren der Umweltzone erfüllt. So wird es z.B. in Köln gehandhabt, wo statt der Festsetzung eines Bußgeldes dann ein Verwarnungsgeld von 30 Euro angeboten wird. Anders z.B. die Stadt Berlin, die rigoros auf dem Bußgeld von 80 Euro besteht (die brauchen das Geld schließlich für Ihren Flughafen).

      Es gibt allerdings eine Möglichkeit, um um die Zahlungspflicht herumzukommen. Lediglich das Befahren einer Umweltzone ohne Plakette stellt nämlich eine Ordnungswidrigkeit dar, nicht hingegen das Parken. Da es bei Verstößen im fließenden Verkehr keine Halterhaftung gibt, muss die Behörde den Nachweis erbringen, dass man das Fahrzeug auch selbst gefahren hat, was in der Regel nicht möglich ist, wenn das Befahren einer Umweltzone im Rahmen einer Kontrolle des ruhenden Verkehrs festgestellt wurde. Wenn man bestreitet, das Fahrzeug selbst gefahren zu haben, muss das Verfahren eingestellt werden. Kommt so etwas öfter vor, muss man allerdings damit rechnen, eine Fahrtenbuchauflage zu erhalten, um den Fahrer ermitteln zu können. Bei einem einmaligen Verstoß wird in aller Regel aber davon abgesehen.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Die Gesetzeslage ist hier eindeutig.
      Es ging ja um die Frage, warum ein E-Fahrzeug überhaupt eine Umweltplakette braucht, schließlich ist dieses Fahrzeug ja völlig Emissionsfrei.
      Nachzulesen in der 35.BImSchV, Anlage 2, Abs 3 -
      Kraftfahrzeuge mit Antrieb ohne Verbrennungsmotor (z. B. Elektromotor, Brennstoffzellenfahrzeuge) werden der Schadstoffgruppe 4 zugeordnet.
      Schadstoffgruppe 4 ist die grüne Plakette.
      Fazit:
      Die Damen und Herren in den Zulassungsstellen sind auch nicht allwissend. ;)


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Die E-Kennzeichen werden aber erst seit Ende 2015 ausgegeben. Es gibt also eine ganze Menge Elektrofahrzeuge/Hybride die dieses neue Kennzeichen (noch) nicht haben. Deswegen ist die Plakette eben zwingend notwendig.
      Also eine völlig überflüssige Diskussion nur um 5 Euro zu sparen.
      Es gibt allerdings noch die "Zwangsneurotiker" die alle Plaketten/Vignetten/Aufkleber an den Scheiben bzw. überhaupt an jeder Stelle des Autos ungemein stören.

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Hallöchen,
      wie ich aus unzuverlässiger Quelle erfahren habe, plant der Gesetzgeber, daß alle E-Mobile mit diesem Zeichen gekennzeichnet werden müssen 8o . Extra groß :D .
      de.dreamstime.com/stockbilder-…nntes-makro-image17283034
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.