Gibt es gesetzliche Termine auf eine Antwort vom Finanzamt bei einem eingelegten Einspruch?

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Gibt es gesetzliche Termine auf eine Antwort vom Finanzamt bei einem eingelegten Einspruch?

      Liebe Forumianer, vielleicht kennt sich hier jemand mit Amtsrecht aus, oder hat einen ähnlichen Fall schon erlebt, es betrifft das Finanzamt.

      Am 07.02.2017 habe ich beim meinem Finanzamt einen schriftlichen Einspruch gegen den Steuerbescheid für 2015 eingelegt und nach zwei Wochen eine Eingangsbestätigung bekommen. Danach habe ich bis jetzt vom Finanzamt nichts mehr gehört/gelesen.

      Hat man irgendeinen rechtlichen Anspruch nach einer bestimmten Zeit eine Antwort zu bekommen? Wenn ja, wie lang ist diese Frist?

      Ich möchte demnächst die Steuererklärung für 2016 abgeben, kann es aber nicht, denn die Angaben dort kann ich nur korrekt bearbeiten, wenn ich weiß, ob mein Einspruch für 2015 anerkannt wird oder nicht.
      Andererseits will ich aber die dort arbeitenden Menschen nicht verärgern, indem ich sie mit irgendwelche harten Fristen für eine Antwort konfrontiere.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Danke Berme! Dann warte ich mal geduldig bis 7. August, bis ich eine freundliche schriftliche Nachfrage stelle.
      Mal schauen, ob aber die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung 2016 schon nicht früher eintrudelt.

      Insgesamt (2015+2016) handel sich hier immerhin um einen mittleren vierstelligen Betrag, je nach Anerkennung (oder auch nicht) des Einspruchs.

      Grüße - Bernhard
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    • Der Einspruch gegen den Steuerbescheid von 2015 hat nichts mit den Fristen für die Steuererklärung 2016 zu tun. Gegebenenfalls ist gegen einem Steuerbescheid 2016 dann erneut Einspruch einzulegen.
    • Kajo schrieb:

      Der Einspruch gegen den Steuerbescheid von 2015 hat nichts mit den Fristen für die Steuererklärung 2016 zu tun.
      Oben habe ich bereits erklärt, dass ich ohne die Entscheidung über den Einspruch 2015 die Steuererklärung 2016 nicht korrekt bearbeiten kann.

      Grüße - Bernhard
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    • BernhardJ schrieb:

      Oben habe ich bereits erklärt, dass ich ohne die Entscheidung über den Einspruch 2015 die Steuererklärung 2016 nicht korrekt bearbeiten kann.
      Noch einmal "nur für Dich". Der Widerspruch gegen den Bescheid 2015 verlängert NICHT die Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2016.
    • Soll ich dann die Erklärung 2016 vorsätzlich falsch und/oder unvollständig abgeben, mit einer für mich nachteiligen Bearbeitung rechnen und danach weiterhin "ewig" wegen weiterer Einsprüche auf meine Rückzahlung warten? Und das, weil das Finanzamt höchstwahrscheinlich meine Erklärung für 2015 falsch bearbeitet hat? Irgendwie passt da was nicht...

      Grüße - Bernhard
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    • Es geht um Zahlen-, Prozent- und Betragsangaben die abhängig vom Bescheid 2015 auch 2016 unterschiedlich sind.
      Zur Zeit sind sie erstmal sehr willkürlich vom Finanzamt für 2015 und 2016 zu meinen Ungunsten festgesetzt worden. Mir fehlen die neuen korrekten Zahlenwerte (die erst nach dem Einspruch festgesetzt werden) für eine widerspruchsfreie Kalkulation der Beträge.

      Grüße - Bernhard
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    • BernhardJ schrieb:

      Soll ich dann die Erklärung 2016 vorsätzlich falsch und/oder unvollständig abgeben
      Ja....und trete mit gleicher Post aus dem Verein aus!

      Er bringt seinen Mitgliedern nur Nachteile, seine Satzung ist undurchschaubar und die individuell berechneten Jahresbeiträge sind eine Frechheit. :cursing:
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • minoschdog schrieb:

      Ja....und trete mit gleicher Post aus dem Verein aus!
      Ja, mein Lieber, das geht leider nicht, hatte ich auch versucht, klappt nicht.

      Die einzige Möglichkeit besteht evtl. darin, durch wiederholtes vereinsschädigendes Verhalten den Rauswurf zu provozieren.
      P.Z.
    • Okay, danke, ich weiß jetzt was ich dringend erfahren wollte. Weitere unsachliche OT-Bemerkungen helfen hier nicht wirklich weiter, höchstens denen, die hier damit ihre Schadenfreude pflegen möchten.

      Grüße - Bernhard
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    • minoschdog schrieb:

      Ja....und trete mit gleicher Post aus dem Verein aus!
      @ BernhardJ - da es sich bei dir um Steuerklärung 2015 handelt, hab ich die mal das entsprechende Formular angehängt.

      Austrittserklärung_FA.pdf

      Austritt aus dem FA geht nur mit dem Formular - andere Papiere können die MA's nicht bearbeiten

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von YETI_in_red ()

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