AHK-was darf mein Yeti ziehen?

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Dann war es doch in der Bedienungsanleitung, muss ich mal nachschauen.

      Wenn hier aber noch keiner die Anhängelast erhöht hat, dann werde ich nicht wissen, ob und wie es geht.
      Da am Yeti viele eine AHK haben, dachte ich, dass es schon jemand gemacht/versucht hat.

      Ich frage ich mal meine Skoda Werkstatt, vielleicht wissen die etwas und können sich erkundigen.
    • Kannst sicher auch direkt bei Skoda D nachfragen.
      Wenn Skoda D keine gutachterliche Stellungnahme beim TÜV (beim Octavia war es der TÜV Hessen) veranlasst haben sollten (wie z.B. beim Octavia 3), wird es vermutlich nichts und mit einer Erhöhung um 300kg m.E. sowieso nichts.
      Beim Octavia war zudem noch eine Bestätigung des Händlers/Skoda für den örtlichen TÜV notwendig, dass die werkseitige AHK verbaut ist.

      Beim Octavia insgesamt ein Riesenaufwand für ganze 100kg mehr bei 8%, bei unveränderter Gespanngesamtmasse (also Verringerung der Fz-Zuladung um 100kg bei voller Ausnutzung der Anhängelast) plus der Auflage, dass die Erhöhung nur dann zulässig ist, wenn der Anhänger eine eigene Antischlingerkupplung besitzt (Anmerkung: obwohl das Fz selbst ja Anhänger-ESP hat...).
      Skoda D scheint bei der Anhängelast generell deutliche Bauchschmerzen zu haben, wenn nicht mal die Anhängelast zu gelassen wird, die in der Bedienungsanleitung und in Prospekten aus anderen Ländern genannt wird.

      Das "Original" (VW) hat da, bei vergleichbaren Fz offenbar keine Schwierigkeiten und bei VW wird sinnigerweise auch gleich das Anhänger-ESP in die Papiere eingetragen....
    • beim Yeti sehe ich es etwas anders, aber beim Octavia 3 ist es m.E. ganz richtig, in keinem Fall mehr als die werkseitige 12% Angabe zu ziehen. Eigentlich ist ein Fahrzeug, dass nur rund 50kg schwerer ist, als ein VW Polo, damit fahrtechnisch schon überfordert....

      Schon bei den rund 800kg meines Klein-WoWa war der Frontantriebs-Octavia bei schlechteren Straßenverhältnissen sehr "zappelig" Serienmässige 1500kg wären mit Sicherheit kein Spaß mehr und die 1800kg, die anscheinend in Österreich möglich sind, halte ich in jedem Fall für ein Sicherheitsrisiko.
      mein Yeti darf auch nur 1800kg (bei 12%, Erhöhung gibt es nicht) ziehen und der kommt mit den 800kg meines kleinen WoWa deutlich besser zurecht, als mein ehemaliger Octavia 3.
    • Und da ist sie wieder die Diskussion über Zugfahrzeug......am Besten einen Leopard 2.....den tunen damit es Aich mit 140 die Alpen hoch schafft.......das ganze dann noch mit Sicherheitsaspekten garnieren die zwar physikalisch möglich sind aber nix mit der Realität zu tun haben.

      Die wenigsten Unfälle mit Gespannen passieren weil sie sich nicht eigneten! Sondern durch Fahr- und Bedienungsfehler!

      Für den Bereich der StVZO sind Traktoren super gut! Schaffen alle Steigungen und zappeln nicht!

      Nur doof das der tägliche Weg zur Arbeit damit dauert.

      Wer Pferdefarmer oder Wohnwagenhändler ist wird sich einen PS stärken Allradler zulegen.

      Wer Zweimal im Jahr an die Küste oder den Bodensee fährt wird sich immer für die Grenzbereiche entscheiden.

      Weil auch im PS Monster macht man einen Abflug wenn man zu blöd zum lenken ist.

      Das hat mit Physik zu tun.
    • es geht darum, was man mit einer maximalen Erhöhung der Anhängelast bezwecken will.
      Wenn man mal für ein paar Kilometer einen Anhänger im Gewichtsbereich des zGG des Fahrzeugs auf relativ ebener Fahrbahn bewegen will, geht das auch mit einem Frontantriebs Octavia.

      Wenn man lange Touren bequem und souverän vorwärtskommen möchte, ist das ganz sicher nicht ratsam.

      Ausschließlich mit der Motorleistung hat das nicht unbedingt zu tun. Bei langen Strecken sollte das Leistunggewicht trotzdem passen.

      Ein Yeti mit rund 4T Gespanngewicht und 122PS TSI, ist ganz sicher möglich, aber bei langen Strecken aus meiner Sicht grenzwertig.
      Von echten Geländewagen, die das 1,5-fache ihres eigenen zGG schleppen dürfen und nur relativ schwach motorisiert sind, ganz zu schweigen.
      Von der Fahrsicherheit her, ist so etwas, bei immerhin zugelassenen 80km/h, in meinen Augen grundsätzlich kaum akzeptabel

      Mein Octavia hatte ca den gleichen Motor, wie mein Yeti und daher war mein Gespann früher sogar etwas flotter, denn der Yeti hat neben dem erhöhten Allradwiderstand auch noch mit 200kg mehr auf den Rippen zu kämpfen.
      Trotzdem fährt es sich mit dem Yeti angenehmer.
      Das Leistunggewicht ist bei ca 250kg Zuladung und 800kg WoWa aber immer noch gut und daher finde ich dieses Gespann auch durchaus langstreckentauglich, auch wenn nicht immer die besten Bodenbeschaffenheiten vorliegen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von franjo11 ()

    • Dass der Yeti bei gleicher Motorisierung und Antrieb ein besserer Zugwagen ist als der Octavia ist sicherlich richtig und wohl in dem viel kürzerem Übergang hinten begründet.

      Wie ich schon anmerkte, will ich keine langen Strecken fahren.

      Konkret den zwischen 1400 und 1500 kg schweren WoWa meiner Eltern 2x im Jahr zwischen Campingplatz und Winterquartier bewegen. Einfache Entfernung 25 km an der norddeutschen Küste.

      Nur dafür haben meine Eltern noch ihren alten Touran, fast alle anderen Strecken legen sie mit dem kleinen Zweitwagen zurück.

      Wäre beim Yeti eine einfache Auflastung möglich, könnte der Touran weg.
      Geht das nicht, bleibt immer noch die Möglichkeit, den WoWa ganz leer zu räumen, dann liegt er bei 1300 kg und ich bin im grünen Bereich.
      Ich hätte auch keine Bauchschmerzen, über diese kurze Strecke mit 1500 kg zu fahren, auch ohne Auflastung.
    • Auflasten über D Wert geht Du wirst damit dein Ziel erreichen.

      Wir tricksen hier auch mit den Gewichten. Da es um die 3.5 Tonnengrenze geht.

      Ich habe bei meinem GL keine Bauchschwerzen einen 560 er WW mit 1.600 Kg hinter zu hängen.

      Wobei ihm nicht das Gewicht sonder der cw Wert des WW zu schaffen macht.
    • schrauberass schrieb:

      Auflasten über D Wert geht Du wirst damit dein Ziel erreichen.
      Ist aber beim 1.4 TSI sinnfrei.

      Die Serien-AHK ist ja schon für 2100 kg zugelassen, da brauche ich keine, die für 2200 kg zugelassen ist.

      Die Kosten dabei mal nicht berücksichtigt.
    • Shadow schrieb:

      Konkret den zwischen 1400 und 1500 kg schweren WoWa meiner Eltern 2x im Jahr zwischen Campingplatz und Winterquartier bewegen. Einfache Entfernung 25 km an der norddeutschen Küste.
      für den Zweck würde ich jetzt gar keinen Aufstand machen und alles so lassen, wie es ist. Dass es nur ein Frontantriebs-Yeti ist, weiß doch keiner.
      Optisch wirkt ein Yeti mit Wohnwagen immer ausreichend und von daher wird dich wohl auch kaum jemand kontrollieren.
      Eine Autobahnstrecke wird das vermutlich zudem nicht sein.

      Das machen wir mit kleinen Yachten ähnlich.
      Da so eine kleine Segelyacht mit 1,5m Tiefgang auf dem Tandem-Trailer bereits eine beachtliche Höhe erreicht (knapp 4m...) und dabei ohnehin sehr wuchtig wirkt, mieten wir uns für den Tag einen günstigen Kastenwagenwagen mit AHK. (Sprinter o.ä.).
      Der hat dann zwar meist auch nur 2,5T-Anhängelast, obwohl wir bis über 3T dranhängen haben, aber es wirkt eben optisch einigermaßen stimmig. Kontrolliert wurden wir auf dem 10km langen Stück seit einigen Jahren noch nie und wir transportieren 3 Yachten an einem Tag.
      Auf dem Bauernhof, wo die Trailer in einer Halle stehen, werden sie dann von einem Allradtraktor genau zum vorgesehenen Standort rangiert. Dazu ist der Sprinter (und dessen Kupplung) nicht so unbedingt geeignet.

      Keine Ahnung, welche Motorleistung so ein Sprinter hat, aber da tut sich mit 3T hinten dran, inkl. hohem Luftwiderstand selbst auf einer nur minimalen Steigung nicht wirklich viel und das, obwohl das Zug-Fz selbst nahezu unbeladen ist.

      Deshalb schrieb ich ja:
      wenn es sich nur ab und zu um eine Kurzstrecke handelt, geht fast alles und die kurze Fahrt-Zeit kann man sich bei einem grenzwertigen Gespann konzentrieren, sicher (langsam) fahren und sich auch mit hohem Leistungsgewicht arrangieren.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von franjo11 ()

    • Shadow schrieb:

      schrauberass schrieb:

      Auflasten über D Wert geht Du wirst damit dein Ziel erreichen.
      Ist aber beim 1.4 TSI sinnfrei.

      Die Serien-AHK ist ja schon für 2100 kg zugelassen, da brauche ich keine, die für 2200 kg zugelassen ist.

      Die Kosten dabei mal nicht berücksichtigt.
      es gab, jedenfalls laut den deutschen Prospekten (wo ja keine 8%-Angabe existiert), auch keinen Yeti der serienmässig über 2100kg Anhängelast hatte.
    • franjo11 schrieb:

      keinen Yeti der serienmässig über 2100kg Anhängelast hatte.
      Sind nicht 2100 kg Anhängelast für ein Auto wie den Yeti schon recht viel, wenn man sich da bei der Konkurrenz umschaut wird man nichts finden, was bei der Größe des Yeti annähernd so viel ziehen darf.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • meine Bemerkung war ja keine Bewertung, ob das viel oder wenig ist.
      Ich persönlich finde eine Anhängelast, die sich in der Größenordnung des zul. Fahrzeug-Gesamtgewichts befindet (wie die 2100kg beim Yeti), grundsätzlich bei Pkw's bereits zu hoch, zumindest dann, wenn die häufig genutzt werden sollte.
      Der Yeti hat ja technisch eine große Ähnlichkeit zum Tiguan 1, der genau genommen, lediglich etwas länger ist. Der durfte maximal bereits 2500kg ziehen, also sogar etwas mehr als dessen zul GG.

      Wenn man den Yeti nur aufgrund seiner Außen-Länge mit anderen Autos vergleicht, ist die zul. Anhängelast dagegen schon recht hoch. Das liegt aber einfach daran, dass es kaum SUV auf (mindestens) Kompaktwagenbasis gibt, die derartig kurz geraten sind.

      So ein aktueller Opel Crossland oder Ford Ecoport ist von den Außenmaßen dagegen durchaus mit dem Yeti vergleichbar, nur entstammen diese Fz eher dem Kleinwagenbereich und haben eine dementsprechend geringe Anhängelast.
      Speziell diese beiden "SUV" haben sogar weniger gebremste Anhängelast, als viele, nicht optisch auf "SUV" getrimmte Kleinwagen.

      Dagegen ist jeder Yeti, auch die Fronttriebler, die reinste Zugmaschine...
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