AHK-was darf mein Yeti ziehen?

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Die Berechnung zur Zuglast geht immer vom Leergewicht aus. Allrad und Hinterradantrieb haben Bonus.

      Dann kann es Modellbezogene Abzüge geben. Da sind dann Fahrzeuge wie Smart oder W168 Besonderheiten.

      Neu ist das Downsizing im Fahrwerksbereich. Da kann dann der Hersteller weitere Einschränkungen machen.

      Daher gilt bei Anhängerbtieb die Individualtät des Nutzers.
    • schrauberass schrieb:

      Die Berechnung zur Zuglast geht immer vom Leergewicht aus.
      Das stimmt fast nie...
      Opel Crossland und Ford Ecosport wären z.B. 2 Autos, die diese These nicht mal annähernd unterstützen. Beide sind vom Leergewicht her durchaus mit Fronttriebler-Yetis zu vergleichen und haben trotzdem gerade mal gut die Hälfte der Anhängelast eines vergleichbaren Fronttriebler-Yetis.

      Die grundsätzliche Forderung ist, dass ein Fz sein zul Gespanngesamtgewicht mehrfach an einer 12%-igen Steigung anfahren können muss.
      Das Leergewicht des ZugFz ist dabei nur ein Teil des Gespanngesamtgewichts.

      Es zählt fahrzeugseitig dabei nur das zGG des Fz.
      Meistens ist es daher so, dass das zGG des Fz plus dessen Anhängelast, dem zul Gespanngesamtgewicht entspricht (z.B. beim Yeti)

      Das Leergewicht des ZugFz taucht in dieser Rechnung gar nicht auf.

      Das Leergewicht des ZugFz ist nur für die zul. Zuladung des ZugFz wichtig, denn die ist bei hohem Leergewicht, bei der grundsätzlichen Berechnung:
      zul GespanngesamtGewicht (bei zul max. Anhängelast) minus Leergewicht des ZugFz = Zuladung

      entsprechend kleiner und manchmal kaum noch vorhanden, siehe z.B. Peugeot 2008.

      Die Obergrenze der Anhängelast wird auch nicht anhand des Leergewichts bestimmt, sondern anhand des zul GesamtGewichts.
      Normale Pkw dürfen nicht mehr ziehen, als ihr zGG.
      "Geländewagen" (dafür gibt es genaue detaillierte Anforderungen) dürfen max. das 1,5-fache ihres zGG ziehen.

      Danach kommen Geschichten, wie z.B. Leistungsfähigkeit der Kühlung usw,, denn es gibt ja durchaus den Fall, dass die Kühlung eines Autos nicht in der Lage ist, genug Wärme abgeben zu können, wenn nur mit geringer Geschwindigkeit plus hoher Leistungsanforderung gefahren wird, wie es beim Anhängerbetrieb vorkommen kann.
      Das kann z.B. bei besonders aerodynamischen Spritsparmodellen (dort wird manchmal der Kühler zum großen Teil abgedeckt) vorkommen.
      Genau so ist es möglich, dass eine nicht sehr leistungsfähige Kühlanlage lediglich aus Kostengründen existiert, weil ein Hersteller z.B. der Meinung ist, dass ein Modell grundsätzlich kaum zum Anhängerziehen verwendet wird.

      Dazu kann es z.B. auch sein, dass eine angemessene Stützlast oder sonstige Stabilität aufgrund der Fahrzeugkonstruktion nicht gegeben ist.

      Das alles kann die zul. Anhängelast lediglich weiter schmälern.
    • Eriba Triton 1000kg Ggw

      Seit vergangen Sonntag hat der YETI erstmals über 170km den Eribat triton gezogen, war ein schönes fahren.
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