Generelle Frage zu Anbauteilen respective TÜV-Abnahme / ABE

    • [ Anbauteile außen ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Generelle Frage zu Anbauteilen respective TÜV-Abnahme / ABE

      Tach auch zusammen,
      im Kollegenkreis wurde heftig diskutiert, ob z.B. Windabweiser an den Fenstern eine TÜV-Abnahme (ABE) erfordern. Soweit ich weiß, ist dies der Fall.
      Alsbald kam die Frage auf, ob an Fahrzeugen generell ein nachträglich montierter Ladekantenschutz (Edelstahl, Klebefläche), ASB-Klebeflächen Nebelleuchten "Augenlieder" und Umrandungen erlaubt seien.
      Da konnte ich nicht mehr mitreden.... auch nicht bei klebbaren Edelstahl-Heckleisten, oder auch z.B. Seitenschutzleisten (ebay.de/itm/SKODA-KODIAQ-SUV-N…5afdca:g:XeEAAOSwsW9Y1Lyb).

      Hat jemand von euch gesicherte Erkenntnisse? Ich würde jetzt vermuten, dass alleine aufgrund mittels der Klebestreifenanbringung der TÜV diese Dinge nicht gerne auf den Straßen sieht!? (Autowaschstraßenfest, etc.) ?(

      Danke für eure Zeit!

      Gruß Bioprenanzug :/
    • Wenn der Hersteller von Anbauteil X Dir eine ABE mitliefert, dann brauchst Du ja gerade keine TÜV-Abnahme. ABE - Allgemeine Betriebserlaubnis. Auszudrucken und mitzuführen, aber TÜV braucht's dann nicht mehr. Deshalb ja "allgemein".

      Eine Einzelabnahme und Eintragung brauchst Du immer dann, wenn das Teil X keine ABE hat.

      Gruß
      Patrick
      People who think they know everything are a great annoyance to those of us who do. (Isaac Asimov)
    • blacky-eti schrieb:

      Bei meinem 58er Käfer hat ein Prüfer mal beanstandet, dass ich keine Radkappen auf den Rädern hatte. Grund, es sei gefährlich für Fußgänger.
      Genau, daran kann ich mich auch erinnern. Ohne Radkappen zu fahren war damals, heute würde man sagen, cool :D .
      Ich habe mir danach noch Porsche-Felgen mit 165gern "Breitreifen" gegönnt, dafür die Radkappen zu besorgen war gar nicht so einfach. Beim TÜV war ein richtiger Aufstand von wegen Freigabe und so. Heute bezeichnen die TÜV-Prüfer diese Formate als "Trennscheiben" ;) .
      Wer sich unsicher ist was erlaubt ist und was nicht, fragt einfach mal einen TÜV-Prüfer. Die sind eigentlich immer freundlich und geben gern Auskunft :) .
      Der TÜV-Prüfer hat eine ähnliche Position wie der Schornsteinfeger, Klugscheißer sind bei beiden nicht beliebt :nana: .

      MfG.



      ...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.



      Malachitgrüner 1.8 TSI - Bj. 2012 - Ambi+
    • auto-tips.de/TipsTUEV/TipTUEV-09.asp

      tsc-bretzenheim.de/downloads/änderungen_am_fahrzeug.pdf

      Das wären dann die Aspekte für den Verkehrsbereich. Dazu kommt das Wohlwollen des Herstellers. Während LED Innenraumleuchten kein Problem für den öffentlichen Straßenverkehr darstellt, ist es für den Fahrzeughersteller ein nicht zugelassenes Teil und er wird sich dann, z.B. im Falle eines Brandes, aus der Produkthaftung rausziehen. Sollte die Versicherung davon Kenntnis bekommen und ebenfalls zu einer nicht erlaubten Innenbeleuchtung kommen, wird er seine Leistung einschränken wenn nicht sogar ganz verweigern.

      Daher kann man nur sagen erlaubt ist was eine echte ABE hat oder vom einer zertifizierten Prüforganisation für das Fahrzeug eingetragen ist.
    • blacky-eti schrieb:

      Bei meinem 58er Käfer hat ein Prüfer mal beanstandet, dass ich keine Radkappen auf den Rädern hatte. Grund, es sei gefährlich für Fußgänger.
      Und es ist immer noch gefährlich(er) als mit Radkappen.

      Für mich einfach unverständlich, wie man ohne fahren kann. Sowohl aus Sicherheitsgründen als auch betreffend der Optik.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Ja, aber damals waren die Stahlfelgen meistens silbern lackiert. Hat nicht ganz so Scheitze ausgesehen wie die schwarzen heutzutage.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Nach meinem Kenntnisstand muss da erst was drauf wenn sie in die Fahrbahn ragen. So wie es zum Beispiel beim LKW der Fall ist.

      Denken wir mal an die Kronenmutter vom Käfer ;) das waren echte Gefahren......aber doch nicht die tiefsitzenden Radbolzen ;)
    • henryold schrieb:

      es geht nicht um die Radschrauben oder Kronenmutter sondern, siehe Bild:
      Hallöchen henryold,
      hier hört jeder Spaß auf. Solch eine Felge ist Schrott. Allein die Schraubenaufnahmen sind, wegen weggerostetem Konus, nicht mehr verkehrstauglich.
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
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