im Kollegenkreis wurde heftig diskutiert, ob z.B. Windabweiser an den Fenstern eine TÜV-Abnahme (ABE) erfordern. Soweit ich weiß, ist dies der Fall.
Alsbald kam die Frage auf, ob an Fahrzeugen generell ein nachträglich montierter Ladekantenschutz (Edelstahl, Klebefläche), ASB-Klebeflächen Nebelleuchten "Augenlieder" und Umrandungen erlaubt seien.
Da konnte ich nicht mehr mitreden.... auch nicht bei klebbaren Edelstahl-Heckleisten, oder auch z.B. Seitenschutzleisten (ebay.de/itm/SKODA-KODIAQ-SUV-N…5afdca:g:XeEAAOSwsW9Y1Lyb).
Hat jemand von euch gesicherte Erkenntnisse? Ich würde jetzt vermuten, dass alleine aufgrund mittels der Klebestreifenanbringung der TÜV diese Dinge nicht gerne auf den Straßen sieht!? (Autowaschstraßenfest, etc.)
Danke für eure Zeit!
Gruß Bioprenanzug