Wissenswertes zu Euronorm 6c/6d

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Ja, hier ist dann auch der Einspruch zu stellen.

      Gruß Jörg
    • SQ5 schrieb:

      die kfz steuer wird dich vom Zoll bearbeitet
      Genau, der Zoll gehört zum Finanzamt / Finanzministerium, die Zulassungsstellen auch. Im EU Binnenmarkt hat der Zoll kaum noch was zu tun und hat Kapazitäten frei.

      In diesem ganzen WLTP durcheinander weis doch jetzt keiner, was er an KFZ Steuer für einen Neuwagen bezahlen muss.
      Die Werte werden von VW/Skoda/Seat usw. selbst für die bereits zertifizierten Autos noch zurückgehalten, warum auch immer.

      Ebenso ist es mit dem WLTP Verbrauch.
    • udohans schrieb:

      Die Werte werden von VW/Skoda/Seat usw. selbst für die bereits zertifizierten Autos noch zurückgehalten, warum auch immer.
      Gibt überhaupt schon ein Hersteller die CO2-Werte nach WLTP an? (das könnten ja dann auch nur "von ... bis ... -Werte" sein)

      Selbst Opel (alle Fahrzeuge erfüllen bereits die "EURO 6d-TEMP"-Norm) schreibt noch in den aktuellen Prospekten:

      Opel schrieb:

      Die angegebenen Verbrauchs- und CO2-Emissionswerte wurden nach dem vorgeschriebenen WLTP-Messverfahren (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) ermittelt und in NEFZ-Werte umgerechnet, um die Vergleichbarkeit mit anderen Fahrzeugen gemäß VO (EG) Nr. 715/2007, VO (EU) Nr. 2017/1153 und VO (EU) Nr. 2017/1151 zu gewährleisten. Die Motoren erfüllen die Abgasnorm Euro 6d-TEMP.
      LG lego63
    • Rheinschiffer schrieb:

      Wo steht denn das im Netz? Ich gehe der Sache nach.

      R.S.
      Das habe ich in zwei verschiedene Foren von Betroffenen gelesen.
      So sollte hier jemand 142 EUR statt 114 EUR für seinen RAV4 Hybrid zahlen:

      priusfreunde.de/portal/index.p…c=view&catid=57&id=486496
      (Beiträge vom 22.8. und 2.9.)

      Der zweite Beitrag war irgendwo bei motor-talk, vielleicht finde ich ihn noch.

      Die richtige Ansatzstelle, wären danach (vielleicht) die Hauptzollämter.

      Gruß Jörg
    • Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von old man ()

    • [Und raus bist Du - WLTP beendet die Förderung vieler Plug-in-Hybride] va.newsrepublic.net/s/MQQRYm

      Übrigens hatte ein Mercedeskäufer auch der Verbrauchsangabe von ca 2,3 I /100 km geglaubt. Den Verbrauch hat er auch die 30 - 40 km bis der Akku leer ist. Danach ca. 8 - 11 l. 8500 € Mehrpreis für fast nichts.
      Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
      Jazz gehts los
      Selbstladend ohne Steckdose, sparsamer als ein Goggomobil
    • lego63 schrieb:

      Gibt überhaupt schon ein Hersteller die CO2-Werte nach WLTP an?
      Der VW T-ROC 1,6TDi hat 144g CO² WLTP und 115g CO² NEFZ (im kleingedruckten im Konfigurator).
      Sonst hab ich nichts gefunden.

      Also kein von bis, wie erwartet...
    • udohans schrieb:

      Der VW T-ROC 1,6TDi hat 144g CO² WLTP
      Das sieht man aber erst am Ende der Konfiguration, da der Wert ja ausstattungsabhängig angegeben wird. Ich habe mal eine beliebigen T-Roc Style 1.6 l TDI 85 kW (115 PS) 6-Gang konfiguriert und da war das Ergebnis der CO₂-Emission kombiniert 145 g/km, also etwas mehr als dein Wert. Am Beginn der Konfiguration wird weiterhin nur der NEFZ-Wert (115 g/km) für den Style angezeigt. Die Basisversion hat aber auch bei NEFZ nur 113 g/km.


      LG lego63
    • lego63 schrieb:

      da war das Ergebnis der CO₂-Emission kombiniert 145 g/km, also etwas mehr als dein Wert.
      Ich hab da nicht lange rumkonfiguriert und gleich bei der Motorenauswahl unter "I" nachgeschaut...
      Will ja auf keinen Fall einen 1,6TDi
    • Der Unterschied von WLTP zu NEFZ ist ja die große Anzahl an Werten, die angegeben werden müssen, da nicht nur ein Wert pro Modellvariante-/Motorenkombination ausreicht, sondern die Verbrauchs- und damit CO₂-Werte für jede konfigurierbare Modell-/Motoren-/Ausstattungsvariante verlangt wird. Und damit werden auch die Verbrauchsspannen pro Fahrzeug deutlich größer.

      LG lego63
    • lego63 schrieb:

      Der Unterschied von WLTP zu NEFZ ist ja die große Anzahl an Werten, die angegeben werden müssen, da nicht nur ein Wert pro Modellvariante-/Motorenkombination ausreicht, sondern die Verbrauchs- und damit CO₂-Werte für jede konfigurierbare Modell-/Motoren-/Ausstattungsvariante verlangt wird. Und damit werden auch die Verbrauchsspannen pro Fahrzeug deutlich größer.
      Hallöchen lego63,
      ist das von der EU wirklich vernünftig durchdacht ?( :?: .
      Wenn ich nachträglich z.B. eine AHK oder Reserverad mit höherem Ladeboden nachrüste, muß ich dann eine neue Einzeltypgenehmigung beantragen und mehr Kfz-Steuern bezahlen :?: . Bei der deutschen Gründlichkeit :D bestimmt, aber in der CZ (neue Typgenehmigungsbehörde für Skoda ) :?: .
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • old man schrieb:

      ist das von der EU wirklich vernünftig durchdacht ?( :?:
      Das wird sich zeigen! ;)

      old man schrieb:

      Wenn ich nachträglich z.B. eine AHK oder Reserverad mit höherem Ladeboden nachrüste, muß ich dann eine neue Einzeltypgenehmigung beantragen und mehr Kfz-Steuern bezahlen :?:
      Soweit ich das mitbekommen habe, geht es um die Ausstattungsmerkmale zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Nachträglich angebautes Zubehör mit ABE für das Fahrzeug erfordern dann - wie bisher - keine "neue Einzeltypgenehmigung". Falls du das aber rechtssicher beantwortet haben möchtest, bin ich der falsche Ansprechpartner! :)

      LG lego63
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