Skoda Service blockt ab - was nun?

    • [ sonstiges ]

    Sponsoren




    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

    Sponsoren



    • Na dann bleibt Dir nur die Werkstatt mit teuren Reparaturen weiter zu füttern. Wobei ich denke, das Austausch der nächsten Kupplung und der Mechatronik den Zeitwert des Fahrzeuges übersteigen.
    • deshalb frage ich mich ja schlau , denn ich lasse keine kupplung ersetzen , wenn das problem eine fehlerhafte mechatronik von skoda ist ... zb .
      und skoda kennt halt das problem mit dem dq200 und der steuerkette ... eigentlich ... , aber irgendwie ersetzen sie lieber unnüterweise kupplungen . da muß man nicht denken .
    • Na ja für Skoda fährst du bereits eine alte Karre.

      Man kann die Mechatronik tauschen oder sie reparieren. Es gibt auf YouTube sogar Anleitungen. Leider nur in osteuropäischen Sprachen.

      Das Problem sind immer Die Zeitfenster der Reparatur.
    • drammetal schrieb:

      der inspektionszeitpunkt wurde vom autohaus so im serviceheft vermerkt . also genau bei 30 000 km nach der letzten bzw nach anzeige .
      aber die ist eben streitig , weil der bc etwas anderes sagt als angezeigt war im display .
      Ich habe auch lange den 1,2 TSI gefahren, das Problem ist denke ich die Inspektion, diese ist nach spätestens 30.000 km oder höchstens 2 Jahren fällig, wenn ich nach 2 Jahren erst 20.000 km gefahren bin, ist trotzdem die Inspektion fällig.
      Nach dem Facelift ist es sogar schon nach einem Jahr. Hat man den Termin nicht eingehalten gibt es Schwierigkeiten. Inspektion heißt auch wirklich eine Inspektion durchführen, wenn das Auto zum Ölwechsel war, oder eben die Zündspule gewechselt wurde, ist das eben keine Inspektion.

      Die Kulanz von 100/70 halte ich bei einem über 6 Jahre altem Auto für sehr hoch, kannst du mit dem 80/50 Angebot nicht auch leben, es deckt doch schon mal einen großen Teil ab.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • @Rolf diese intervalle waren eingehalten , alle , nur der bc hat mir ein intervallende registriert , was es nie gab . das intervall war gerade erst abgelaufen , als der motor kaputt ging , lt bordcomputer eben schon 6 monate vorher . darum geht es .... dass der bc ein falsches datum anzeigt .

      @Chief Joseph danke , ich denke , das hilft mir weiter . öffentlichkeit und schiedsstelle

      :danke: an alle :thumbsup:
    • Anwalt Anwalt Anwalt

      die Autohäuser können ja nix dafür wenn Skoda Deutschland sich quer stellt und nicht zahlt, das Autohaus muss es sonst auf eigene Rechnung machen...
      Skoda Deutschland versteht dort nur eine Sprache ...

      Gruß

      QuasiModo
      Dich mag ich! Du hast genauso einen an der Klatsche wie ich!

      Du hast das Gaspedal mitbezahlt ... . Also benutz es auch....
    • @ drammetal

      Wann hast du deinen Yeti denn genau gekauft? Möglicherweise bedarf es gar nicht der Kulanz, dann nämlich, wenn ein Fall der Sachmängelhaftung vorliegt. Grundsätzlich gilt nämlich auch bei Gebrauchtfahrzeugen die zweijährige Sachmängelhaftung. Sie lässt sich vertraglich allerdings auf ein Jahr begrenzen. Viele Gebrauchtwagenhändler tun dies, die Vertragshändler oft aber auch nicht. Wenn zwischen Fahrzeugübergabe und Mängelanzeige noch keine zwei Jahre liegen, solltest du mal in deinen Kaufvertrag schauen, ob darin eine Verkürzung der Sachmängelhaftung vereinbart wurde. Falls nicht, gelten für dich die zwei Jahre und du kannst von dem Verkäufer die Beseitigung des Mangels einschließlich der Folgeschäden verlangen. Da bei Fahrzeugen des Baujahrs 2011 das Steuerkettenproblem bekannt war, kann sich der Verkäufer auch nicht darauf berufen, dass du dafür beweispflichtig bist, dass das Fahrzeug bereits bei Übergabe eine fehlerhafte Steuerkette aufwies. Also prüfe mal deinen Kaufvertrag.

      Sollte die Frist für die Sachmängelhaftung bereits abgelaufen sein, hast du allerdings schlechte Karten, da Kulanz immer eine freiwillige Leistung ist, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt. Daran kann auch ein Anwalt nichts ändern. Dem Argument mit dem überzogenen Inspektionstermin kann man allerdings entgegnen, dass es vor Übergabe des Fahrzeugs ja eine Inspektion gegeben hat. M.W. lässt sich nur durch den Ausbau der Steuerkette feststellen, ob sie der mangelhaften Charge angehört hat, weshalb VW die Ketten ja auch bei allen betroffen Fahrzeugen auf eigene Kosten getauscht hat. Eine frühere Wartung hätte also den Schaden gar nicht verhindert, weil ohne Ausbau der Kette der Mangel gar nicht feststellbar gewesen wäre. Wenn aber dein Händler bereit gewesen wäre, im Zuge der Wartung die Kette zu tauschen, muss er sich die Frage gefallen lassen, warum das dann nicht bereits bei der Inspektion vorher geschehen ist. Wenn also jetzt die angebotene Kulanz nur von dem Argument der verspäteten Inspektion abhängig gemacht wird, lässt sich dieses Argument entkräften, ohne dass es überhaupt auf die streitige Frage ankommt, ab die Inspektion nun rechtzeitig oder verspätet erfolgt ist.

      Andreas
    • ich habe schon beim vertragshändler gekauft , der hat zwar die gewährleistung herabgesetzt aber dieser einheitsvertrag wurde mal vom bgh gekippt anfang 2015 und die 2 jahre laufen jetzt im september aus . ich wollte den händler ohnehin noch auffordern heute , das fahrzeug instandzusetzen . es geht ja neben dem motor auch um die ruckelnde kupplung , die von beginn an geruckelt hat , aber was ja nie da war , wenn das auto probegefahren wurde ...
      aber der verkäufer sichert eben zu , dass er keine kenntnis von möglichen mängeln hat - die aber beide ja bekannt sind , und er hat einen zusatz zum standardvertrag , einen garantievertrag , wo er sagt , was in der garantie enthalten ist , und sagt darin aber auch , dass die garantie die gesetzliche vorgabe nicht betrifft .
      anwalt habe ich einen termin gehabt , habe den aber verschoben , weil ich noch keine antwort von skoda hatte , die kam eben erst letzte woche .
      mal schauen ....
    • drammetal schrieb:

      ich habe schon beim vertragshändler gekauft , der hat zwar die gewährleistung herabgesetzt aber dieser einheitsvertrag wurde mal vom bgh gekippt anfang 2015 und die 2 jahre laufen jetzt im september aus .
      Der BGH hat lediglich die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers, die den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge und Anhänger, Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK)" entsprochen haben, für unzulässig erklärt. Erfolgt die Verkürzung der Sachmängelhaftung nicht durch AGB, ist das grundsätzlich zulässig. Wenn auch in deinem Vertrag dieses AGB Anwendung finden, besteht folglich eine zweijährige Sachmängelhaftung, die du gegenüber dem Verkäufer geltend machen musst. Mit Kulanz hat das dann nichts mehr zu tun. Sollte sich der Verkäufer querstellen, empfehle ich dir einen fachkundigen Anwalt, der die notwendigen Schritte einleitet und vor allem auch darauf achtet, dass hier keine Fristen versäumt werden, zumal du kurz vor Ablauf der Zweijahresfrist stehst. Falls die Steuerkette noch nicht erneuert wurde, lass dir die defekte Kette herausgeben. Sie könnte ein wichtiges Beweismittel sein.

      Andreas
    • @drammetal
      es ist gut das @floflo hier helfen kann aber die Sachlage scheint mir dennoch zu verzwickt zu sein sich damit auseinander zusetzen ...

      !!!!Nehm dir ein Anwalt und genieß dein Leben!!!!!

      Sich damit auch noch bis ins Detail zu befassen und die ganzen Fristen zu kennen ... Etc etc etc

      Die Tips von @floflo dienen zur Entscheidungsfindung, haben mir auch schon gute Dienste geleistet ... und mit dem Hintergrundwissen von ihm kann man zum Anwalt gehen ... was das Gespräch mit dem Anwalt unheimlich erleichert ...

      Gruß

      QuasiModo
      Dich mag ich! Du hast genauso einen an der Klatsche wie ich!

      Du hast das Gaspedal mitbezahlt ... . Also benutz es auch....
    • jaja und danke euch allen ... habe termin beim anwalt gemacht und fordere heute den verkäufer erst einmal auf , die mängel zu beseitigen ....

      können eigentrlich lenkräder anfangen zu brennen ?????? irgendwie wird gelegentlich der körper des lenkrades ziemlich warm .
      haha ... ich sage nur noch ... montagsauto :P :P
    • Schriftliche Einreichung der Mängelbeseitigung bei Händler per Brief per Einschreiben mit Rückschein !!!!! Du brauchst nachher alles schriftlich wenn's mündlich läuft leidet die Gegenpartei auf einmal an Gedächtnisverlust wenns vor Gericht geht Fertige Ausdrucke gibt's bei ADAC online ...
      habs auch so gemacht ...

      Gruß

      QuasiModo
      Dich mag ich! Du hast genauso einen an der Klatsche wie ich!

      Du hast das Gaspedal mitbezahlt ... . Also benutz es auch....
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.