Ich hatte nicht gewürgt, ich hatte nach dem Füllstand des Sommerlochs gefragt.
Diese Galerien von Geschwindigkeitsschildchen am Heck von LKWs und Hängern/Aufliegern sind in einigen europäischen Ländern vorgeschrieben....in D kann man sie als Deko ansehen.
Was hier in D an Schildern (kreisrund 200 mm, weiß mit schwarzem Rand und schwarzer Schrift) vorgeschrieben ist regelt § 58 I StVZO und ist: