Das stimmt schon, ich finde das man den TÜV Zahlen nicht so sehr viel Bedeutung geben darf, weil im Gegensatz zu früher sehr viele Autos über Werkstätten zur HU vorgestellt werden. In den Stationen von TÜV, DEKRA usw. ist kaum noch was los.
In den Werkstätten werden viele Autos schon ausgefiltert die sonst durchgefallen wären.
LG Rolf
Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau.
Beim Caddy hatte ich beim letzte TÜV-Termin die Kopfstützen der 2. Sitzreihe nicht dabei.
Die Rücklehnen der 2. Reihe sind immer umgeklappt und ich fahre nie mit mehr als zwei Personen:
Erheblicher Mangel.
Nach § 35a Abs. 2 StVZO besteht nur für die vorderen Sitze eine Pflicht für Kopfstützen (seit 1999)
Es besteht auch kein Anlass aufgrund der ECE-R 17 - Prüfung / Zulassung des Sitzes und der Kopfstützen die erfolgreiche Hauptuntersuchung zu verweigern, weil die Kopfstützen sich nicht an der Sitzlehnen / im Fahrzeug befanden.
Sind die Kopfstützen abnehmbar, dann ist der Sitz auch ohne sie zugelassen. Die Kopfstützen und besitzen eine Einzelabnahme und in Kombination mit dem Sitz.
Allein wegen der permanenten Deaktivierung des Start-Stopp-Systems verliert das Fahrzeug seine Betriebserlaubnis . (Steuern - CO2-Ausstoß - Euroeinstufung)
Allerdings ist das bei einer Standardkontrolle schlecht zu prüfen .
Ich habe meine Zweifel, dass wenn für einen Sitz eine Kopfstütze vorgesehen ist, eine sachgemäße Nutzung auch ohne Kopfstütze zulässig ist.
Spätestens bei einem Unfall hat man damit u.U. die Arshkarte...
Grüße - Bernhard
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Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 211.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
Ich habe meine Zweifel, dass wenn für einen Sitz eine Kopfstütze vorgesehen ist, eine sachgemäße Nutzung auch ohne Kopfstütze zulässig ist.
Ich könnte mir ganz gut vorstellen daß es bei Nutzung eines solchen Kindersitzeses auch ohne geht: "Ebenfalls dürfen nach dieser Regelung zertifizierte Kindersitze den Transport von Kindern in den ersten 15 Lebensmonaten nur rückwärts zulassen (entsprechend der Klasse 0+ der ECE-R 44). Diese neue Sitz-Norm wird die ECE-R 44 langfristig ersetzen.[11][12] de.wikipedia.org/wiki/Kindersitz
Das stimmt schon, ich finde das man den TÜV Zahlen nicht so sehr viel Bedeutung geben darf, weil im Gegensatz zu früher sehr viele Autos über Werkstätten zur HU vorgestellt werden. In den Stationen von TÜV, DEKRA usw. ist kaum noch was los.
In den Werkstätten werden viele Autos schon ausgefiltert die sonst durchgefallen wären.
Das widerspricht sich doch nicht. Die Werkstätten machen keine HU-Abnahme. Vielmehr sind es auch dort TÜV, Dekra usw., die die Abnahme machen und in ihrer Statistik genauso erfassen wie Abnahmen in den Prüfstellen. Dass dabei weniger Autos durchfallen, liegt ja gerade daran, dass diese Autos in der Werkstatt vorher gewartet wurden. Dein Hinweis bestätigt daher sogar meine These, dass zwischen Wartung und Mangelhäufigkeit ein Zusammenhang besteht.
Sind die Kopfstützen abnehmbar, dann ist der Sitz auch ohne sie zugelassen.
Die Kopfstützen müssen dann aber wenigstens vorhanden sein, wenn sie Bestandteil der ECE-Zulassung sind. In dem geschilderten Fall fehlten sie aber ganz.
Ich könnte mir ganz gut vorstellen daß es bei Nutzung eines solchen Kindersitzeses auch ohne geht:
Deswegen habe ich ja auch geschrieben "sachgemäße Nutzung", also eine Sitzbelegung ohne zusätzliche Ausrüstung.
Dass eine Kindersitz-Nutzung ohne Hauptsitz-Kopfstütze "geht", habe ich nicht bestritten. Ob sie aber rechtlich in D so erlaubt ist, weiß ich nicht.
Ich würde auf jeden Fall immer die Kopfstütze dabei haben und auch montieren, wenn der Sitz als solcher aufgerichtet wird - auch wenn keiner drauf sitzt.
Grüße - Bernhard
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Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 211.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
Dass dabei weniger Autos durchfallen, liegt ja gerade daran, dass diese Autos in der Werkstatt vorher gewartet wurden.
Meistens verstehen sich Werkstattmeister und Prüfer sehr gut und haben auch Vertrauen zueinander.
So werden die Plaketten auch erteilt wenn größere Fehler vorliegen und der Meister die Reparatur zusichert. Selbst schon erlebt.
Otto
Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
So werden die Plaketten auch erteilt wenn größere Fehler vorliegen und der Meister die Reparatur zusichert.
Das finde ich nicht so berauschend, denn die Umsetzung ist unklar und unsicher. Der Kunde und die Werkstatt haben ein wirtschaftliches Interesse, hier die Arbeiten nicht umzusetzen. Da würde ich eher erwarten, daß man tudi und seiner mutmaßlich vorhandenen Kopfstütze vertraut. Im weiteren zeitlichen Verlauf nach einer Prüfung wird man kaum einem Prüfer nachweisen können, daß er die fehlende Stütze nicht erkannt hat, wenn sie bei einem Unfall dann doch fehlte. Hier ist in erster Linie der Verantwortliche der Fahrer, er hat auch die Anschnallpflicht umzusetzen. Insofern empfinde ich die HU von tudis Wagen als Schikane, die ein deuliches Wort an den Prüfer und einen Wechsel zu einer anderen Prüforganisation nahelegt.
Im Übrigen würde ich die schlechten Quoten bei der HU nicht derart beklagen, da ich die Prüfleistung durchaus auch als bezahlte Serviceleistung verstehe, um Misstände zu erkennen. Dabei meine ich natürlich nicht grobe Mängel, die der Fahrer selbst erkennen und bereinigen kann. Es geht doch nicht darum, eine tolle Statistik bei den HUs zu haben, sondern den Verkehr nachhaltig sicher zu gestalten oder?
Grüße von der Förde,
Fördegleiter
Das finde ich nicht so berauschend, denn die Umsetzung ist unklar und unsicher. Der Kunde und die Werkstatt haben ein wirtschaftliches Interesse, hier die Arbeiten nicht umzusetzen.
Da fängt das Vertrauen zwischen Prüfer und Meister an. Es soll Gegenden in Deutschland geben wo ein Wort noch zählt.
Ferner kenne die Prüfer ihre Pappenheimer.
Otto
Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
Meistens verstehen sich Werkstattmeister und Prüfer sehr gut und haben auch Vertrauen zueinander.
So werden die Plaketten auch erteilt wenn größere Fehler vorliegen und der Meister die Reparatur zusichert. Selbst schon erlebt.
Ja, das gibt es. In der Regel handelt es sich dann aber um geringe Mängel, zu deren Beseitigung der Fahrzeughalter genauso verpflichtet ist, wie bei erheblichen Mängeln. Ein Prüfer, der die Plakette erteilt, bevor ein erheblicher Mangel beseitigt wurde, handelt pflichtwidrig. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
Insofern empfinde ich die HU von tudis Wagen als Schikane
Als Schikane würde ich das nicht bezeichnen, da der Prüfer hier kein Ermessen hat. Er darf die Plakette nicht erteilen. Ein kundenorientierter Prüfer würde allerdings nicht sofort ein Durchfallprotokoll erstellen, sondern dem Fahrer die Möglichkeit geben, die fehlenden Kopfstützen zu holen.
Im Übrigen würde ich die schlechten Quoten bei der HU nicht derart beklagen, da ich die Prüfleistung durchaus auch als bezahlte Serviceleistung verstehe, um Misstände zu erkennen.
Das sehe ich genauso. Die HU dient primär der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr und daran sollte auch der Fahrzeughalter ein eigenes Interesse haben. Mir ist daher ein Prüfer, der genau hinschaut, lieber als ein Prüfer, der ein Fahrzeug mehr oder weniger durchwinkt.
Mir ist daher ein Prüfer, der genau hinschaut, lieber als ein Prüfer, der ein Fahrzeug mehr oder weniger durchwinkt.
Mir auch!
vor etwa 6 Jahren hatte ich meinen Wohnwagen beim Händler in Zahlung gegeben, der Wowa hatte noch 1 Jahr "TÜV".
Nachdem der Ankauf gelaufen war, wollte der Händler den Wowa noch mal etwas genauer überprüfen und dabei stellte er fest, dass die Bremsbeläge fast nicht mehr vorhanden waren.
Also rief mich der Händler an und fragte nach, wo denn der "TÜV" gemacht wurde, nach einem Jahr können Bremsbeläge nicht so aussehen.
Ich erklärte ihm, dass ich zur HU-Vorstellung beim Händler XY gewesen bin, und den Wowa hinterher mit neuer Plakette abgeholt habe.
Daraufhin sagte der Händler:" Mein Gott. der Händler XY hat doch gar keinen Bremsenprüfstand, wie will der Prüfer dann die Bremsen überprüfen?"
Kurzum hat mir der Händler keinen Vorwurf gemacht und musste die Bremsen auf eigene Rechnung erneuern.
Daraus hab ich natürlich auch gelernt...
Grüße
Bernd
........
"Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"
Ich schreibe hier mal weiter als Antwort auf meinen letzten Beitrag im Thread Allg Beratungen Verbesserungen etc. bzg des Seat Mii Ecofuel
Heute Tüv zu 5.mal bestanden, ohne Mängel. Gasflaschen sehen auch immer noch gut aus, Köpfe wurden auch wieder schön eingesprüht. Auch an den Bremsen gabs nichts zu bemängeln, vorne haben 176000 runter (2. Satz ATE Ceramik bei 150000) und hinten noch Original bei 329000. Das Fahrwerk ist auch in Ordnung, Batterie (die erste) hat gestern bei -11 auch sauber gestartet.
Machen müsste ich eigentlich nichts , aber ich lass mir jetzt mal ein Angebot geben für:
Trommelbremsen hinten erneuern , Mit ATE Top Kit und ATE Trommeln (Eventuell Eigenanlieferung)