erleichterte Blutentnahme

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Nachdem viele Jahre....

      ...die Unfallzahlen und vor allem die Zahlen der Verkehrstoten gesunken sind, steigen sie seit 2011 kontinuierlich wieder an.

      Gründe:
      a.) wenn ich das schreibe fliege ich aus dem Forum.
      b.) Nutzung des Smartphones am Steuer.
      c.) Drogen & Medikamente nicht alkoholischer Art.
      Liebe Grüsse
      Privatier

      [i]Lächle, Du kannst nicht Alle töten......[/i]
    • Man gibt das Recht auf körperliche Unversehrtheit aus Richterhänden in Polizeihände.

      Nur um überlasteten Richtern entgegenzukommen?

      Oder um Verwaltungsökonomisch zu sein?

      Ich glaube es ist nur um Personal einzusparen es mag praktisch sein .......Mal sehen was die Klagen da so hervorbringen......
    • schrauberass schrieb:

      Man gibt das Recht auf körperliche Unversehrtheit aus Richterhänden in Polizeihände.

      Nur um überlasteten Richtern entgegenzukommen?

      Oder um Verwaltungsökonomisch zu sein?

      Ich glaube es ist nur um Personal einzusparen es mag praktisch sein .......Mal sehen was die Klagen da so hervorbringen......
      Und wenn dann ein Kontrollierter die Blutprobe ohne Richter verweigert, kann man sich auch den Arzt sparen. Man tupft einfach den Schlagstock ab, nachdem man den Delinquenten niedergeknüppelt hat. :D
    • Wem von einem Besoffenen, einem unter Drogen oder Medikamenten fahrenden ein Kind totgefahren wurde, der witzelt über dieses Thema sich nicht mehr.

      Meine Meinung:

      • Generell - 0,0 Promillegrenze
      • Bei Verstoß - großzügig befristeter Führerscheinentzug + Geldstrafe
      • Im Wiederholungsfall - Führerscheinentzug für immer + hohe Geldstrafe
      Wer unter Einfluss von Alkohol, Drogen und/oder die Fahrtauglichkeit beeinflussenden Medikamenten am Straßenverkehr teilnimmt, handelt in meinen Augen vorsätzlich – egal was die "Rechtsprechung" behauptet.

      Mir ist nicht klar, wozu es einen richterlichen Beschluss zur Blutabnahme durch einen Arzt geben muss, wenn der Schnelltest vor Ort schon positiv ist.
    • Als ich noch zum "Zeitvertreib" dieses Auto fahren durfte

      MHD.jpg

      machte ich im Rahmen eines länger dauernden Lehrgangs Nachtdienste am Wochenende in der Ambulanz eines der örtlichen Krankenhäuser.
      Da wurden von - eigentlich immer den selben- sehr robusten Rennleitern auch immer wieder Kandidaten, die den Pustetest bestanden hatten, zur Blutprobe gebracht.
      Das war aber nicht bloß einfach eine Blutentnahme sondern enthielt auch noch einige Tests: Fuß vor Fuß ein paar Meter entlang einer geraden Linie (hier war es die Fuge zwischen zwei Bodenfliesen) laufen, Arme ausstrecken und dann mit den Zeigefingern die Nasenspitze berühren und eine genannte (nicht die gewohnte) Telefonnummer mit der Lochscheibe wählen.
      War manchmal recht lustig dem ondulierten Gang oder den Versuchen, die Nasenspitze von den Ohren aus zu erreichen sowie dem rumgestochere am Telefon zuzuschauen.

      An einen Fall kann ich mich noch besonders gut erinnern: die diensthabende Ärztin war eine Dr. Klein, alias Alberich, ante litteram und der Kandidat, Typ Schwergewichtsboxer, hatte nichts besseres im Sinn als sie heftig anzumachen. Die Reaktion der Ärztin war ein Hochsprung und eine schallende Ohrfeige, der Versuch einer Reaktion des Kandidaten wurde von seinen "Begleitern" für die die Bezeichnung "Bullen" eher ein Kompliment gewesen wäre, schon im Ansatz "sehr wirkungsvoll" unterdrückt.

      Daß für die Vorführung ein richterlicher Beschluß nötig gewesen sein sollte ist mir absolut nichts bekannt. Vielleicht hatten die ja so eine Art Generalvollmacht :rolleyes:
    • YETI_in_red schrieb:

      Mir ist nicht klar, wozu es einen richterlichen Beschluss zur Blutabnahme durch einen Arzt geben muss, wenn der Schnelltest vor Ort schon positiv ist.

      YETI_in_red schrieb:

      Wem von einem Besoffenen, einem unter Drogen oder Medikamenten fahrenden ein Kind totgefahren wurde, der witzelt über dieses Thema sich nicht mehr.
      Sofortige Zustimmung bei Personenschäden !
      Aber das jeder Schutzmann das Recht hat eine Blutprobe anzuordnen geht hier zu weit.
      Wir schaffen das, -Auszug aus der Zeit ONLINE vom 18. September 2017 :
      Den Informationen zufolge waren Mitte Juli 2017 insgesamt mehr als 283.000 Asylverfahren an Verwaltungsgerichten anhängig.
      Diese klagen doch unter anderen für Ihre körperliche Unversehrtheit.
      Und mir wird jede Form des Widerspruches versagt um die Gerichte zu entlasten ?
      Noch mal klar, ich bin nicht gegen eine Blutprobe aber wo bleiben hier meine Rechte ?
      F.U.
    • YETI_in_red schrieb:

      Wer unter Einfluss von Alkohol, Drogen und/oder die Fahrtauglichkeit beeinflussenden Medikamenten am Straßenverkehr teilnimmt, handelt in meinen Augen vorsätzlich – egal was die "Rechtsprechung" behauptet.

      Mir ist nicht klar, wozu es einen richterlichen Beschluss zur Blutabnahme durch einen Arzt geben muss, wenn der Schnelltest vor Ort schon positiv ist.
      Hallöchen Yeti_in_red,
      stimme Dir völlig zu :thumbup: .
      Nur der letzte Satz ist strittig. Millionen von Autofahrern/innen nehmen benötigte oder unbenötigt Medikamente. Nach meiner Meinung, kann nur eine Blutabnahme mit anschließender Analyse klären, ob eine Fahruntüchtigkeit vorliegt Das Alkohol und Medikamente zusammen überhaupt nicht gehen, ist unstrittig, daher ist diese Promillerechnerei blödsinnig ( 0 Promille am Steuer :!: ).
      Habe, nach ausführlichen Untersuchungen CT, MRT, EEG und Blutanalyse, seit dem 3. September schriftlich die Aufhebung des einjährigen Fahrverbots durch den Arzt vom Arzt erhalten. Hier war weder die Polizei noch ein Gericht beteiligt :!: .
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • schrauberass schrieb:

      Man gibt das Recht auf körperliche Unversehrtheit aus Richterhänden in Polizeihände.

      CAROMITO schrieb:

      Aber das jeder Schutzmann das Recht hat eine Blutprobe anzuordnen geht hier zu weit.
      Ganz so einfach ist das nicht!
      Dass die Polizei anlassbezogen in die Grundrechte eines Bürgers eingreifen muss, sollte unstrittig sein.
      Für diese Eingriffe gibt es "Spielregen", die zum Teil schon in den Grundrechten drinstehen (Beispiel Art 11 GG) oder in entsprechenden Polizeigesetzen verankert sind.
      Zur Durchsetzung einer rechtmäßigen polizeilichen Maßnahme gibt es ebenfalls rechtliche "Spielregeln", z.B. im UZwG.
      Dann gibt es noch innerdienstliche Anordnungen vom Dienstherren und Handlungsanweisungen der Staatsanwaltschaft.
      Das alls ergibt einen engen Rahmen der polizeilichen Befugnisse, die übrigens immer "gerichtsfest" sein müssen.
      Jetzt zur Praxis:
      "Jeder Schutzmann" wir keine Blutentnahme anordnen!
      Jeder Polizist hat einen Vorgesetzten, das ist in der Regel der Dienstgruppenleiter (DGL), ein erfahrener Hauptkommissar (A11/A12) der meist ein Grundstudium in Jura hinter sich hat.
      Dieser PHK trägt die Verantwortung für das Handeln seiner Mitarbeiter und wird auch die Entscheidungskompetenz z.B. für die Blutentnahme haben.
      Diese Verfahrensweisen denke ich mir nicht aus sondern erlebe sie so im täglichen Dienst.



      Grüße
      Bernd
      ........


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