erleichterte Blutentnahme

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • erleichterte Blutentnahme

      ich weiß nicht, ob ihr es schon wusstet,
      seit Aug. 2017 wurde der Richtervorbehalt bei einer Blutentnahme bei Verkehrsdelikten abgeschafft.
      IMHO eine vernünftige und lange überfällige gesetzliche Regelung.
      daubner-verkehrsrecht.info/201…alt-blutentnahme-81a-stpo

      "Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..."

      J. Fleischhauer
    • hatte auch schon mal besoffen vor der Rennleitung gestanden...
      der hatte mir aber nur ein Ticket über 15 Euro in die Hand gedrückt weil ich mit dem Radel uffm Bürgersteig gefahren bin ...
      ich glaube der hatte damals noch ein Auge zugedrückt ...
      der meinte nur das es nächstes mal unangenehmer wird...
      seitdem fahre ich nur noch schleichwege, wenns mal von einer Party nach Haus geht mit dem Radel ...

      Gruß

      QuasiModo
      Dich mag ich! Du hast genauso einen an der Klatsche wie ich!

      Du hast das Gaspedal mitbezahlt ... . Also benutz es auch....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von QuasiModo ()

    • yyeettii schrieb:

      seit Aug. 2017 wurde der Richtervorbehalt bei einer Blutentnahme bei Verkehrsdelikten abgeschafft.
      Das ist so nicht ganz richtig, da wurde nichts komplett abgeschafft.
      Es wurde lediglich der § 81a Abs. 2 StPO dahingehend geändert, dass der Richtervorbehalt bei schweren Verkehrsdelikten entfällt.
      Dies wären § 315a StGB, § 315c StGB und §316 StGB (1,1 Promille).
      Wenn kein Richter erreicht werden konnte (Nachts oder Wochenende), konnte die Blutentnahme schon immer durch Ermittlungspersonen angeordnet werden.


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Käfer62 ()

    • .....kann die Blutentnahme ab sofort standardmäßig, ohne Begründung von Gefahr im Verzug, durch die Staatsanwaltschaft oder den Polizeibeamten angeordnet werden.
      Ein richterlicher Beschluss ist nicht mehr notwendig.

      Ein zweischneidiges Schwert.
      Bei Widerworten auch ohne Alkohol oder Drogen im Blut wird man zur Blutabnahme geschickt.
      Der Arzt ist ungeschickt und muss 3-7 x stechen und wühlen bis Blut kommt.
      Das sollte er vermeiden, also wird er böse im Arm mit der Spritze wühlen um genug Blut zu bekommen und eine Vene zu treffen........aua.

      Selber erlebt:
      Nachdem "der Schlachter" von Bundeswehrarzt auch nach 7 Versuchen von mir kein Blut bekommen hat, habe ich ihm a.) sofortige Prügel angedroht,
      und ihm b.) eine Anzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Aussicht gestellt........

      Ich war dann einer der wenigen Soldaten ohne Blutgruppe auf der Erkennungsmarke.

      Wenn man also nicht gemocht wird - hat man ein Problem !
      ....und erzählt mir jetzt nicht, sowas gebe es nicht, und alle Polizisten sind liebe Kerle und unbestechliche preussische Beamte. :thumbdown:
      Liebe Grüsse
      Privatier

      [i]Lächle, Du kannst nicht Alle töten......[/i]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Privatier () aus folgendem Grund: Korrektur Rechtschreibfehler

    • QuasiModo schrieb:

      hatte auch schon mal besoffen vor der Rennleitung gestanden...
      der hatte mir aber nur ein Ticket über 15 Euro in die Hand gedrückt weil ich mit dem Radel uffm Bürgersteig gefahren bin ...
      ich glaube der hatte damals noch ein Auge zugedrückt ...
      der meinte nur das es nächstes mal unangenehmer wird...
      seitdem fahre ich nur noch schleichwege, wenns mal von einer Party nach Haus geht mit dem Radel ...

      Gruß

      QuasiModo
      Ich habe da eine ganz klare "Null Toleranz" Grenze - wer sich wissentlich alkoholisiert im Verkehr bewegt , gehört mit aller Härte bestraft.
      Ein "Entschuldigung, ich war betrunken" macht mögliche Schäden nicht wieder ungeschehen ...

      welt.de/vermischtes/video16963…und-toetet-eine-Frau.html
      Seit dem 13. Juni 2019 nun im Karoq unterwegs ...
    • @Silva

      wenn ich mich zulaufen lassen würde gebe ich dir recht ...
      hab ja auch dazugelernt ...
      Fahre einmal die Woche Karten spielen, trinke meine zwei Bier dabei und Radel wieder mach Hause...
      Auf einer Party ist dies nicht anders ich genieße dort zwei drei Bier und das wars zwischendurch mal ein Glas Wasser und dann isses gut ... die Dinge von damals hab ich abgelegt ...

      Gruß

      QuasiModo
      Dich mag ich! Du hast genauso einen an der Klatsche wie ich!

      Du hast das Gaspedal mitbezahlt ... . Also benutz es auch....

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von QuasiModo ()

    • berme schrieb:

      Solche polizeibekannten unbelehrbaren Täter sollten vorher abgeschoben werden.
      In diesem tragischen Fall braucht es keine richterliche Entscheidung zur Blutentnahme (um beim Thema zu bleiben)
      PS: Auch EU Bürger können abgeschoben werden, in diesem Fall dürften spätestens jetzt die Voraussetzungen erfüllt sein. Es wird kein EU Bürger abgeschoben, nur weil er "den Lappen abgeben" musste.


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Verurteilte "Suff - Fahrer" dürften nach meinem Empfinden nie wieder in den Besitz einer Fahrerlaubnis gelangen.
      Außerdem sollten sie persönlich mit voller Härte zur Entschädigung beitragen müssen. Ich finde es traurig, das es keine Kontrolle für solche Leute geben kann, weil einfach die Mittel fehlen. Und die steigen einfach wieder in ein Fahrzeug und geben Gas !
      Seit dem 13. Juni 2019 nun im Karoq unterwegs ...
    • Herne schrieb:

      Und wenn ich nicht mehr laufen kann, dann fahre ich.
      So einen Fall kenne ich ;) Vor vielen Jahren, als die Sitten noch wesentlich lockerer waren, passierte folgendes:

      Der Montageleiter eines deutschen Anlagenbauers besuchte oft und gerne unser Clubhaus in Cagliari. Die Preise - da zollfrei - und die Füllstände in den Gläsern waren da auch sehr gut und Alkoholkontrollen der Rennleitung habe ich zumindest nie erlebt.
      Nach Schließung des Lokals fuhren eine kleine Kolonne der Gäste Richtung stadtauswärts, vorne weg der Ing., und nach dem Gesetz von Murphy trifft sie auf eine der üblichen Kontrollpunke aus zwei quer stehenden Polizeifahrzeugen.
      Der Vordermann hält ganz korrekt an und rührt sich weiter nicht. Einer der Beamten öffnet die Tür an seiner Seite und raubt ihm damit die Stütze, so daß er prompt aus dem Auto auf die Straße fällt.
      Die Freunde und Helfer, in der weisen Erkenntnis, daß der Mann zwar nicht mehr laufen aber noch fahren kann, was er ja durch seine Reaktion auf das Haltzeichen bewiesen hatte, setzten ihn wieder ins Auto und ließen ihn (und auch die hinter ihm) weiterfahren.

      Aber wie gesagt: das war vor fast einem halben Jahrhundert; heutzutage schon bei erheblich weniger sammeln die gleich Führerschein und Auto ein. :evil:
    • yyeettii schrieb:

      seit Aug. 2017 wurde der Richtervorbehalt bei einer Blutentnahme bei Verkehrsdelikten abgeschafft.
      IMHO eine vernünftige und lange überfällige gesetzliche Regelung.
      Nach meinen Erlebnis
      Als schuldfrei Geschädigter nach einen Unfall die erste Frage:
      - Wann haben Sie zuletzt Alkohol getrunken ?
      Wahrheitsgemäße Antwort - Ich war nie der Letzte !
      Das hat den Schutzmann wenig gefallen.
      Neuer Versuch, etwas zornig, zu welchen Zeitpunkt......?
      Ich wahrheitsgemäß ,- Im Oktober vor 13 Jahren.
      Die Amtsperson zorniger - Wir sind nicht zum Spaß hier und können Sie auch mitnehmen zur Blutprobe !
      Jetzt ich, richtig zornig - Sie geben mir bitte Ihren Namen und die Dienstnummer !
      Der Schutzmann - Nein.
      Also was tun ?
      110 angerufen - Hier stehen verkleidete Personen die sich als Polizisten ausgeben.
      Da hatten wir 2 Streifenwagen und ich den Namen.
      Und so ein Experte kann dann die Blutabnahme veranlassen ?
      Ich glaube da muss er schon kräftig sein !

      Privatier schrieb:

      Wenn man also nicht gemocht wird - hat man ein Problem !
      ....und erzählt mir jetzt nicht, sowas gebe es nicht, und alle Polizisten sind liebe Kerle und unbestechliche preussische Beamte.
      Es gibt wirklich nette und hilfreiche Beamte aber das Sieb war sehr grob.
      F.U.
    • @QuasiModo

      Bei 2-3 Bier wirst Du dir dann aber den Schleichweg sparen können. Da meckert kein Sheriff.

      Bsp:
      Dein Abend beginnt um 20 Uhr und du hast gut gegessen, also voller Magen. Bis um 23:00 spielst du Karten.
      Dann hast du bei 1,5l Bier mit 4,9%Alc. um 23 Uhr ca. 0,39 Promille und gegen 23:40 dann 0,49... danach geht es wieder runter.

      Wenn du bis 01.00 Uhr auf einer Party auch nur 3 halbe trinkst bist du um 01.00 bei 0,18 und gegen 01:40 bei 0,21

      Promillerechner

      Also entweder, du trinkst ausschließlich in Oktoberfest Mengen, oder Du hast ein Problem mit deinen "Acetaldehyd-Dehydrogenase" ;) :D

      Grüße
      Silva
    • Es gibt noch 'ne dümmere Kontrollfrage: "Haben sie etwas getrunken?"
      Lernen Polizeibeamte in der Ausbildung nicht, vernünftig zu kommunizieren?

      P.s. Meine konsequente Regel ist 1 Schoppen (1/4 Liter) Wein oder 'ne Halbe Bier, wenn ich fahren muss.

      Ansonsten gilt es auch, nach Zechnächten morgens/mittags den Restalkohol nicht zu übersehen.
      Es kann durchaus ein Zeichen von Intelligenz sein, einige Sachen nicht zu wissen. (Elsbeth Stern)
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