Einachs-Anhänger bis 1 Tonne - was könnt ihr empfehlen?

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • franjo11 schrieb:

      Bei ungebremsten Anhängern spielt es bezüglich der 9.AusnahmeVO der STVO keine Rolle, ob die Stoßdämpfer haben oder nicht, die bekommen maximal nur den Faktor 0,3, was dann bei einem Yeti einen sehr kleinen Anhänger bedeutet (rund 400-450kg zul GG)
      Das ist absolut richtig, aber diese "kleinen" Anhänger könnten dann die 100er Zulassung bekommen, wenn sie denn hydraulische Stoßdämpfer haben.
      Diese Technik wird gerne bei Anhängern für den Motorradtransport verwendet.
      Das hilft @BernhardJ jetzt aber auch nicht weiter! :whistling:
      In meinem "Umfeld" fahren einige Humbaur Anhänger, man hört nichts negatives! :thumbup:



      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Käfer62 schrieb:

      Das ist absolut richtig, aber diese "kleinen" Anhänger könnten dann die 100er Zulassung bekommen, wenn sie denn hydraulische Stoßdämpfer haben
      noch mal:
      bei ungebremsten Anhängern spielt es keine Rolle, ob die hydraulische Stoßdämpfer haben oder nicht. Da zählt allein das Gewichtsverhältnis und und wenn die Leermasse im Fz-Schein des Zug-Fz kleiner ist als das zul Gesamtgewicht so eines Anhängers geteilt durch 0,3, darf man damit in D keine 100km/h fahren.

      Um mit einem ungebremsten Anhänger mit 750kg zul GG laut der 9. AusnahmeVO 100km/h fahren zu dürfen müsste das ZugFz eine eingetragene Leermasse von mindestens 2500kg haben. Dazu brauchst du schon ein recht großes Auto.

      Die 100km/h-Zulassung (mit Schild) können die ungebremsten Anhänger beim TÜV/Zulassungsstelle völlig unproblematisch bekommen. Die Reifen müssen der 9. AusnahmeVO entsprechen und das war es dann auch schon. Stoßdämpfer sind egal.
      Nur 100km/h fahren darfst du mit einem ungebremsten Anhänger der 750kg zul GG hat, mit einem Yeti z.B. nicht.
    • Man könnte den Anhänger ablasten, dann bleiben beim Yeti nur etwas über 400 kg zulGG über, also nur noch etwa 250 kg Nutzlast.

      Das neue zulGG wird in die Papiere eingetragen und ist dann bindend, auch wenn der Zugwagen schwerer wird oder max. 80 km/h gefahren wird.

      Habe ich mal versuchsweise erfragt, kam wegen der geringen Zuladung dann nicht mehr in Frage.


      Gruß
      Bernd
    • Shadow schrieb:

      Habe ich mal versuchsweise erfragt, kam wegen der geringen Zuladung dann nicht mehr in Frage.
      das hängt aber vom Sachverständigen ab....
      Normal geht ihn das gar nichts an, sofern überhaupt noch eine Zuladung möglich ist und 250kg reichen für viele Motorräder durchaus noch.
      Das Einhalten des zul GG ist immer Sache des Fahrers und wenn das überschritten wird, muss der dafür gerade stehen. Da hat der TÜV nichts damit zu tun.

      Ich hatte versucht, meinen ehemaligen Eriba-Troll etwas (30kg) ab zu lasten, damit ich den mit 100km/h ohne ASK ziehen durfte.
      Die reale Zuladung wäre dann immer noch ca 200kg gewesen, was für mich locker ausgereicht hätte.
      GTÜ wollte das grundsätzlich nicht, also bin ich zu unserer TÜV-Hauptstelle weitergefahren und dann war das gar kein Problem (Begründung s.o.)
    • Hier kam ja eben schon mal das Wort Zeitgewinn auf.

      Hier wird viel von der 100er Zulassung gesprochen.
      Ist hier denn allen bekannt, dass die 100 km/h nur auf Autobahn und Autobahnähnlichen Straßen gefahren werden darf?
      Also noch die.Üblichen Bundes und Landstraßen um mal eben Müll wegzubringen oder ähnliches. Da bleibt die 80.
    • wann die 100km/h einen Vorteil bringen, wurde hier doch schon genannt.

      wer nur seinen Astschnitt 3x im Jahr zur Deponie bringen muss und ab und zu mit dem Anhänger zum Baumarkt fährt, kann auf die 100km/h-Geschichte locker verzichten.
    • Hallöchen,
      nun kommt doch mal langsam von euren höchst "wissenschaftlichen Betrachtungen" runter.
      Bernhard sucht einen praktischen Anhänger. Als erfahrener Wohnwagenfahrer wird er über die gesetztmäßigen Belange wohl bestens Informiert sein und braucht sicherlich keine Belehrung :thumbup: .
      Kann nur hoffen, daß ihm wenigstens einige Vorschläge hierbei geholfen haben.
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • Koch Anhänger! Sind meiner Meinung die Besten!
      Wer mit dem Finger auf mich zeigt, sollte nie vergessen, das dann drei Finger auf Ihn selbst zeigen!!!
    • old man schrieb:

      Kann nur hoffen, daß ihm wenigstens einige Vorschläge hierbei geholfen haben.
      Bernhard, eigentlich ist hier alles wichtige gesagt, kauf dir kein "Billigteil" sondern einen Markenanhänger, entsprechende Marken wurden hier genannt, ich kann noch Böckmann empfehlen.
      Ich würde schauen, was an Händlern bei Dir in der Nähe ist und dann mal dort schauen und wenn der Anhänger, der deine Wünsche am Besten erfüllt dabei ist und der Preis noch stimmt sollte es passen.
      Bei richtiger Qualität und gutem Umgang hält der ewig. ;)

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Also ich hab mir so nen günstigen TPV Anhänger vom Globus Baumarkt geholt. Ich transportiere regelmäßig Grüngut ( Sträucher, Grasschnitt, usw. ) und ab und zu fahre ich Umzüge mit dem Teil. Dafür hab ich mir die sogenannten Airlineschienen nachgerüstet. Die kosten zwar ein bisschen was, haben aber den Vorteil, das man alle 2,5 cm eine Verzurröse einhängen kann... Pro Öse könntest dann nen halben ochsen ( 500 kg ) dranhängen... Braucht man zwar nicht, da das zul.GG. das nicht hergibt, aber besser man hat als man hätte... ;) Da geht's mir eher um das variabel... Na und dann noch Stützen für hinten montiert, fertig. Is gut zu haben, und die Investition hat man nur einmal... Und ich denke die nächsten 5-8 Jahre hält das Ding locker...

      Ich finde, man muss immer abstecken, wie oft und was man mit so nem Anhänger fährt. Wenn ich täglich mehrere hundert Kilometer mit viel Last über Autobahnen ziehen würde, dann natürlich Humbaur oder namhafte Hersteller, aber da wird's einfach teurer. Wenn nur ab und zu nicht so schwere Sachen oder nur Landstraße oder Autobahnen bis 80 km/h dann reicht auch ein günstiger aus dem Baumarkt. Die sind dann wesentlich günstiger...
      Wer arbeitet macht Fehler, wer viel arbeitet macht viele Fehler. Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler. Wer keine Fehler macht wird befördert.
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