Yeti bei Langfingern immer noch im Focus

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Den kann man ja halbieren.

      @Privatier Über solche kranken Kommentare bin ich erhaben.
      Gibt immer ein paar Trolls in jedem Forum.
      Ich versuche die ganze Geschichte positiv zu sehen und komme dadurch vermutlich doch früher an einen Benziner als geplant.
      Wiederbeschaffungswert hört sich jedenfalls schon mal besser an als EA 189 Händlerankaufswert.
    • Privatier schrieb:

      Da sind die "Kärtchen ans Fenster Stecker" ja noch seriöser...
      Die haben bei uns hier in der Gegend übrigens eine neue Masche.

      Einfach ein handschriebenes Zettelchen mit Handynr. untern Scheibenwischer!

      Da rennst du erst mal ums Auto und schaust ob noch alles heile ist und
      rufst dann doch an weil du denkst da hat eine ehrliche Haut nur ne kleine
      Macke rein gemacht... "Wolle Auto verkaufen?"...
    • berme schrieb:

      Der Wiederbeschaffungswert den die Versicherung zahlt sollte also beim Händlerverkaufswert liegen.
      Leider ist es meistens nicht so. Die Versicherungen haben da oft ihre eigene Tabellen, meistens deutlich unter realem Beschaffungswert bzw. Händlerpreis. Oft wird auch der vom Geschädigten angegebene (niedrige) Kilometerstand angezweifelt, wenn z.B. keine taufrische Werkstattrechnung mit Kilometerangaben vorliegt.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Wiederbeschaffungswert.

      Werkstattrechnungen von Skoda mit Km Ständen liegen lückenlos vor. Letzte von 10/17
      Wenn der Händleronlinedurchschnittspreis nicht annähernd erreicht wird, muss ich dann wohl einen unabhängigen Gutachter beauftragen oder u.U.mit einem Anwalt drohen das zieht meistens.
      autobild.de/artikel/wiederbeschaffungswert-9430789.html
      Bei dem Bootsmotorendiebstahl vor 2 Jahren hat alleine die Anwaltsandrohung gereicht um den angemessenen Preis zu erzielen.
      Hatte heute ein freundliches Telefonat mit meiner Sachbearbeiterin bis 19.2 muss ich jetzt erstmal warten .
      Vorher noch zur Zulassungsstelle Auto abmelden und dann die Unterlagen und Schlüssel per Einschreiben mit Rückschein abschicken.
      Ist schon etwas nervig , aber zum Glück kenne ich hier ein liebes Rentnerehepaar die mir ihren alten Mondeo leihen wenn ich mal ein Auto brauche.
      Bin immer noch unschlüssig für welches Nachfolgefahrzeug ich mich entscheide.
      Es wird aber ein Benziner (eventuell Jahreswagen) der max. um die 20000 € kostet.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von berme ()

    • Zeitwert - Wiederbeschaffungswert

      Möglicherweise wird die Versicherung bei einem gestohlenen 189er Fahrzeug einen niedrigeren Wiederbeschaffungswert ansetzen wollen und in der Begründung anführen, die "Schummeldiesel" seien stark im Preis gefallen.
    • Das könnte ich mir auch vorstellen. Die meisten Versicherungen versuchen natürlich zu sparen wo es geht. Ein unabhängiger Sachverständiger oder ein Anwalt könnte dann aber ggf. Durchschnittsverkaufspreise der Händler (mobile, Autoscout) für so ein Auto zugrunde legen, und die liegen weit über dem derzeit lächerlichen Ankaufswert der Händler.
      Der Wiederbeschaffungswert sollte nach meinem Rechstempfinden annähernd dem Durchschnittshändlerverkaufspreis entsprechen.


      nochmal : Zeitwert ist nicht gleich Wiederbeschaffungswert
      autobild.de/artikel/wiederbeschaffungswert-9430789.html
    • berme schrieb:

      Zeitwert ist nicht gleich Wiederbeschaffungswert
      Hallöchen berme,
      nach meinen Wissen, ist entscheident der Marktwert Deines Fahrzeugs. Da nur wenige, vergleichbare Fahrzeuge auf dem Markt sind, könnte der Wiederbeschaffungswert ( eingegrenzt auf Bauj. 2013 und max 30 000 Km, je nach Ausstattung, bei ca. € 11 000,00 bis 12 000,00 liegen.
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • Möglicherweise wird die Versicherung bei einem 189er Fahrzeug prüfen
      ob der "Ortswechsel" durch den Besitzer vollzogen wurde um dieses
      anschliessend als gestohlen zu melden ?

      Des Weiteren könnte man die Teile verwerten.

      Evtl. ein gutes Geschäft.

      Das ist natürlich bei Foren-Mitgliedern undenkbar.
    • sieWes schrieb:

      Des Weiteren könnte man die Teile verwerten.
      Insbesondere das "Software-Update-freie Steuergerät" könnte in naher Zukunft eine Wertsteigerung erfahren, die nur der bitcoin hingelegt hat.
    • @sieWesDas würde ich sogar gut finden, um die Kriminalität einzudämmen, leider tut sich da sogar unsere Polizei sehr schwer,
      Dank Personaleinsparung ect. seitens der Politik.
      Die Aufklärungsquote ist leider eher dürftig.
      Wird eigentlich Hände abhacken in manchen Ländern noch praktiziert?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von berme ()

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