Was ändert sich in 2018 ...

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    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Was ändert sich in 2018 ...

      ... das ändert sich in 2018:

      AMS schrieb:

      1.1.2018: Änderung bei Winter- und Ganzjahresreifen
      Zum Stichtag sind nur noch Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol (Schneeflocke vor Berg-Silhouette) zulässig. Das alleinige M+S-Symbol bei Ganzjahresreifen reicht im Rahmen der situativen Winterreifenpflicht nicht mehr aus. M+S-Reifen ohne Schneeflockensymbol, die bis zum 31.12.2017 produziert wurden, dürfen bis 30.9.2024 gefahren werden. Das Produktionsdatum lässt sich an der DOT-Nummer (Wochen/Jahr) an den Reifenflanken ablesen.

      1.1.2018: Höheres Bußgeld bei Verstoß gegen Winterreifenpflicht
      Bisher wurde der Fahrer mit einem Bußgeld von 60 Euro und 1 Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg bestraft, wenn er mit einem Auto ohne geeignete Reifen unterwegs war. Bei einer zusätzlichen Behinderung sind es 80 Euro. Ab 2018 wird auch der Halter des Fahrzeugs bestraft. Er muss mit einer Geldbuße in Höhe von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

      1.1.2018 Abgasuntersuchung mit Abgasmessung am Endrohr
      Fahrzeuge ab dem Baujahr 1.1.2006 waren bisher im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) von der Abgasmessung am Endrohr per Sonde befreit. Stattdessen wurde per OBD (Onboard-Diagnose) der Fehlerspeicher ausgelesen. Ab dem Stichtag müssen Diesel und Benziner die direkte Messung der Abgase am Auspuffendrohr bestehen. Die Kosten der Abgasuntersuchung im Rahmen der HU bleiben für die Besitzer von Fahrzeugen vor 2006 unverändert, für Fahrzeuge ab 2006 können sie um bis zu 12 Euro steigen. Durch die Endrohmessung sollen Defekte an der Abgasanlage besser erkannt werden. Die AU ist Bestandteil der HU, nur mit bestandener AU gibt es auch das „TÜV“-Siegel.

      1.1.2018: Neue Typ- und Regionalklasse bei der Kfz-Versicherung
      Zum Jahreswechselt werden die neue Kfz-Versicherungstarife fällig. Deren Höhe wird anhand der Typ- und Regionalklasse ermittelt. Bereits im Herbst 2017 haben die Versicherer ihre Kunden über die Neueinstufungen informiert. Bis zum 30.11.2017 können Kunden Ihre Kfz-Versicherung noch kündigen.

      22.2.2018: Fahrverbote
      Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet Ende Februar über Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in Stuttgart. Dieses Urteil könnte Signalwirkung für andere Städte haben, deren Feinstaub und Stickoxidwerte deutlich erhöht sind.

      1.4.2018: eCall ist Vorschrift
      In allen neuen Pkw, die in Europa zugelassen werden ist das automatische Notrufsystem „ECall“ Vorschrift. Das System löst bei einem Unfall automatisch einen 112-Notruf (Europaweit) und lotst Unfallhelfer direkt zum Unfallort. Als Daten werden übermittelt: Ort und Zeitpunkt des Unfalls, Fahrtrichtung, Anzahl der Passagiere sowie Art des Kraftstoffs.

      1.7.2018: Lkw-Maut auf Nebenstrecken
      Zum Stichtag wird die Lkw-Maut auf rund 39.000 Kilometer Bundesstraßen fällig. Außerdem kann die Mautpflicht auch auf weitere Landstraßen ausgedehnt werden. Mit der Ausweitung der Lkw-Maut will der Bund jährlich bis zu zwei Milliarden Euro mehr einnehmen.

      1.9.2018: Neuberechnung der Kfz-Versicherung
      Nach wie vor wird die Kfz-Steuer aus dem Hubraum und dem CO2-Ausstoß berechnet. Vom Stichtag an gilt jedoch nicht mehr das NEFZ-Prüfverfahren für die Verbrauchs bzw. CO2-Ermittlung, sondern das neue realitätsnähere WLTP-Verfahren (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure). Die neue Kfz-Steuer nach der WLTP-Norm gilt nur für neu zugelassene Fahrzeuge ab dem Stichtag. Das Bundesfinanzministerium rechnet mit deutlich höheren Kfz-Steuern, Insider vermuten einen durchschnittlichen Anstieg der Steuer um 20 Prozent.
      Quelle: auto-motor-und-sport.de/news/d…vorschriften-1033932.html

      Vor allem das mit den Ganzjahresreifen dürfte doch den Einen oder Anderen interessieren ... :|
      LEGENDE im Ruhestand
      • ... manchmal rede ich mit mir selbst
        und dann ... dann lachen wir beide!

    • Rock.Opa schrieb:

      Wollte aber das "Original" zitieren.
      Zitate fälschen mag ich nicht - auch wenn's falsch ist.
      Im Original ist noch mehr falsch. eCall wird erst ab 31.03.2018 Vorschrift und dann auch nicht für alle neuen Fahrzeuge sondern nur alle ab diesem Zeitpunkt neu typgenehmigten Fahrzeuge. Und schließlich gilt diese Regelung nicht für ganz Europa sondern nur für die EU. In der Schweiz dürfen die Fahrzeuge zur Absetzung eines Notrufs also statt mit eCall auch mit einem Alphorn ausgerüstet werden, falls die EU-Vorschrift nicht in nationales Recht umgesetzt wurde.

      Andreas
    • Ich schätze, die wird zusammen mit der KFZ-Steuer-Änderung angestrebt.

      Grüße - Bernhard
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