Diffusor-Abdeckkappe der abnehmbaren AHK, Handling im Alltag

    • [ Anbauteile außen ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • franjo11 schrieb:

      da der Fall eher selten vorkommen dürfte, wirst du in einem Nischenforum vermutlich keine "Betroffenen" finden.....
      eben. Genau deswegen würde ich mir deswegen keinen Kopf machen.

      Meine Frau hat mal beim rückwärts Einparken mit der AHK eine kleine Delle auf nem Nummernschild verursacht. Die Luxususreparatur am betagten Auto hat zwar der Versicherung rund 800 Euronen gekostet, aber keine der v.g. Konsequenzen nach sich gezogen.
      Übrigens sind es genau solche Fälle, die die Prämien steigen lassen. Ich hätte das Kennzeichen abgemacht und die Beule rausgedrückt. Ende.
      Es kann durchaus ein Zeichen von Intelligenz sein, einige Sachen nicht zu wissen. (Elsbeth Stern)
    • Gute Frage. Die Eigentümerin hatte für ihr 6 jähriges Auto eine freie Werkstatt, die den Schaden begutachtet und angeblich repariert hat. Die Versicherung fragte trotz meines Hinweises nicht nach. Sind halt Peanuts für die. Ich hatte den Schuss frei. So ist allen geholfen.
      Es kann durchaus ein Zeichen von Intelligenz sein, einige Sachen nicht zu wissen. (Elsbeth Stern)
    • blacky-eti schrieb:

      Die Eigentümerin hatte für ihr 6 jähriges Auto eine freie Werkstatt, die den Schaden begutachtet und angeblich repariert hat.
      Nicht ungewöhnlich - hier und da wird dann mal ein Bagatellschaden ordentlich abgerechnet. Es lohnt sich meist nicht für die Versicherung einen eigenen Gutachter mit der Schadensfeststellung zu beauftragen.
    • TDI-Driver schrieb:

      Bin mir sicher das unser Paragraphenversteher mehr Ahnung davon hat.
      Ich bin zwar nicht der Paragraphenversteher, versuch es aber trotzdem! ;)
      Der Absatz (2) des § 30c StVZO besagt, dass
      "Vorstehende Außenkanten von Personenkraftwagen müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen."
      In der entsprechenden Richtlinie (Anhang 1) steht:
      Zitat:
      " 1.1 . Aussenrückspiegel und die Kugel der Anhängerkupplung fallen nicht unter den Geltungsbereich dieses Anhangs " .
      Zitat ende.

      Insofern gehe ich davon aus, dass die Rennleitung keine Probleme hat, wenn die abnehmbare AHK ungenutzt am Fahrzeug angebaut ist.

      Die Versicherungen können es anders sehen, das geht aus der "Pflicht zur Schadensminimierung" hervor. (Dropdown "Abnehmbare Anhängerkupplung")


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Stammtischmärchen

      Dass eine abnehmbare AHK bei Nichtgebrauch abzunehmen ist, kursiert immer wieder durch diverse Foren und Stammtische.

      Definitiv kann sie dranbleiben, es gibt nicht ein Urteil, das die Abnahme vorschreibt.
      Ausnahmen gibt es natürlich, das steht dann aber in den Fahrzeugpapieren oder der Genehmigung zur AHK, wenn diese z. B. das Kennzeichen verdeckt.

      Nachzulesen u. a. hier:

      sueddeutsche.de/news/leben/aut…-20090101-141028-99-01572

      welt.de/motor/article160310257…ng-kann-dran-bleiben.html

      westfalia-automotive.com/de/fa…hmbare-anhaengerkupplung/


      Gruß
      Bernd
    • Shadow schrieb:

      Nachzulesen u. a. hier: ...
      Das ist ja alles richtig, was in den von dir verlinkten Presseberichten steht, als Laie, der mit Gesetzen eher weniger zu tun hat, würde ich mich darauf aber nicht bedingungslos verlassen.
      Eine Rechtfertigung, "ich hab das so in der XY-Zeitung gelesen", ist nicht viel Wert, ich hab da auch schon viel Mist gelesen.
      Aus diesem Grund hatte ich in meinem Beitrag die Rechtsgrundlagen aufgezeigt, aber auch die Meinung einer Versicherung.
      Fazit:
      Mann muss die AHK bei Nichtgebrauch nicht abnehmen, es könnte aber unter Umständen im Falle eines Auffahrunfalls versicherungstechnische Probleme geben.
      Es muss Jeder für sich selbst entscheiden, wie er es hält! ;)


      Grüße
      Bernd
      ........


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      Enzo Ferrari
    • Hallo zusammen!
      Ich habe gleich zu Anfang, nachdem wir unseren Yeti in Empfang genommen haben, nach Ersatz für die Abdeckung der Ahk. geschaut.
      An unserem Tiguan ist auch eine Abdeckung für die Ahk. vorhanden. Ich habe irgendwo gelesen, dass bei allen Fahrzeugen, die eine solche Abdeckung besitzen, diese immer mal wieder verloren wird.
      Tatsächlich waren die Abdeckungen im Rückstand. Scheint also zu stimmen, dass entweder immer wieder welche kaputt gehen oder verloren werden, weil diese auch eventuell nicht richtig befestigt wurden.
      Wenn ich unsere Abdeckung abnehme, und es nur für kurze Zeit ist und es kalt ist, lege ich sie in die Nähe der Fußraumausströmer der Heizung. So wird sie mir nicht spröde und die Haltenasen brechen nicht so schnell. Ein wenig Fett ist auch immer daran. Dann bekommt meine Gattin sie leichter wieder angebaut.
      Wenn ich sie länger weg lassen muss, kommt sie in den Heizungraum. Da ist dann auch nicht so kalt und sie bricht nicht so schnell.
      Irgendwo habe ich auch einmal ein Video gesehen, wo es Tipps für den Ab- und Anbau gab. Ich weiß nur nicht mehr wo. Ich mach mich mal auf die Suche. Wenn ich es gefunden habe, melde ich mich wieder. Wenn Interesse daran besteht.

      Ich verbleibe mit besten Grüßen aus Öpfingen von Nate
    • nate-nate schrieb:

      Ich habe irgendwo gelesen, dass bei allen Fahrzeugen, die eine solche Abdeckung besitzen, diese immer mal wieder verloren wird.
      Hmmm...
      In diesem Forum hab ich bis jetzt noch nichts über eine verloren gegangene Abdeckung gelesen, beim Yeti gibt's da offensichtlich keine Probleme! 8o
      Lehrfilme sind hier immer gern gesehen! ^^


      Grüße
      Bernd
      ........


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      Enzo Ferrari
    • Wenn Jemand bei technischen Gegebenheiten am Yeti Bedenken hat, kann man sich darüber durchaus austauschen. Gut gemeinte Beiträge sollte man auch als solche erkennen oder den Nuhr geben. ;)



      Grüße
      Bernd
      ........


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      Enzo Ferrari
    • Käfer62 schrieb:

      In diesem Forum hab ich bis jetzt noch nichts über eine verloren gegangene Abdeckung gelesen, beim Yeti gibt's da offensichtlich keine Probleme!
      Die Abdeckung hatte der Händler bei mir schon vor Auslieferung des Yetis sogar absolut unverlierbar sichern lassen. :love:

      Da mir der silberne Pseudo Unterfahrschutz am rot/schwarzen Yeti nicht gefiel holte er einen Folierer herbei und hat die Dinger schwarz folieren lassen, der Folierer hat keine Gnade gekannt....bei der ersten Benutzung der AHK musste ich die Abdeckung erst mit einem Cuttermesser freischnitzen. =O
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • minoschdog schrieb:

      Die Abdeckung hatte der Händler bei mir schon vor Auslieferung des Yetis sogar absolut unverlierbar sichern lassen.

      Da mir der silberne Pseudo Unterfahrschutz am rot/schwarzen Yeti nicht gefiel holte er einen Folierer herbei und hat die Dinger schwarz folieren lassen, der Folierer hat keine Gnade gekannt....bei der ersten Benutzung der AHK musste ich die Abdeckung erst mit einem Cuttermesser freischnitzen.
      Und folierst Du jetzt wieder neu, wenn Du die AHK wieder abbaust? :D ;(
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