Start-Stopp "dauerhaft" ausschalten.

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Umfrage

Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • old man schrieb:

    Es ging mir nur um die Frage, ob der Link mit Film von berme, den Regeln des Forums entspricht.
    Aus meiner Sicht ist das Filmchen - die Regeln betreffend - grenzwertig :S
    Das (dauerhafte) Deaktivieren des S/S - Systems ist zwar nicht verboten, die Folgen entsprechen jedoch nicht ganz den festgelegten Normen. :saint:


    Grüße
    Bernd
    ........


    "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

    Enzo Ferrari
  • old man schrieb:

    franjo11 schrieb:

    ob die Veröffentlichung dieser Anleitung mit den neuen Nutzungsbestimmungen des Forums noch konform geht, weiß ich nicht so recht....
    Hallöchen franjo11,
    warum :?: . Kenne kein Gesetz, welches die Start/Stop Automatik vorschreibt, sonst könnte man sie nicht manuell abschalten. Anders beim ABS, in der EU vorgeschrieben und daher nicht abschaltbar :thumbup: .
    MfG
    old man
    in anderen Foren ist diese Diskussion schon "durch", aber hier scheint das noch nicht durch gedrungen zu sein.....

    Die Yetis, die S&S haben, sind mit S&S amtlich Typ geprüft und von daher ist S&S für diese Fz dann auch vorgeschrieben.
    Zur Typprüfung gehört(e) der NEFZ.
    Ohne S&S können die CO2-Werte, die beim NEFZ ermittelt wurden nicht erreicht werden.

    Das Fahrzeug muss dieser Typprüfung entsprechen, wenn es am öffentlichen Straßenverkehr teil nimmt.

    Die Typprüfung wird in einem definierten "Normal"-Zustand des Autos vorgenommen.
    Der Zustand beinhaltet z.B. weder, dass das Auto voll geladen ist, ein Anhänger hinten dran hängt und es beinhaltet auch nicht, dass das S&S manuell deaktiviert wird.
    Das sind alles Zustände, die trotzdem temporär erlaubt sind.

    S&S ab zu schalten ist temporär erlaubt, solange es nach jedem Start wieder automatisch aktiviert wird, denn ausschließlich mit dieser Funktionalität ist das Auto zugelassen.
    S&S dauerhaft zu deaktivieren ist dagegen nicht erlaubt.
    Das Argument, dass man S&S werkseitig manuell abschalten darf, zählt daher nicht, denn deaktiviertes S&S ist für den Yeti kein Ausgangszustand beim NEFZ. Genau so wenig, wie ein Anhänger beim NEFZ hinten dran hängt oder man ein voll beladenes Auto beim NEFZ testet.

    Wer es nicht glaubt und es wirklich wissen will, kann dazu ja mal eine Anfrage an Skoda, das KBA oder den TÜV stellen, mit der Bitte um schriftliche Antwort, ob ein dauerhaftes Deaktivieren von S&S beim Yeti zulässig ist.

    Wenn das Auto unter den Bedingungen der Typprüfung gestartet wird, muss daher automatisch S&S aktiv sein, denn nur so ist das Auto im Serienzustand.

    Mit VCDS wird der Serienzustand des Autos verändert, denn es wird durch Manipulation eines Grenzwertes permanent verhindert, das S&S aktiv sein kann. Das Auto entspricht damit nicht mehr dem Serienzustand und auch nicht mehr dem Zustand bei der Typ-Prüfung.
    Genau genommen hat es in dem Moment keine Betriebserlaubnis mehr und die amtlichen CO2-Werte, nach denen sich die Fz-Steuer bemisst, können zudem nicht mehr eingehalten werden.

    Von daher ist das eine Änderung, die im öffentlichen Straßenverkehr illegal ist und so etwas sollte hier, laut den Nutzungsbedingungen, ja eigentlich keine Verbreitung finden.

    Ob jemand (z.B. der TÜV) die SW-Manipulation überhaupt merkt und ob das in der Praxis daher negative Folgen hat, steht auf einem ganz anderen Blatt.
  • Hallöchen,
    gut, gebe auf :D . Wenn von einem solchen System ( zuzüglich manueller Abschaltmöglichkeit ) die Typgenehmigung abhängig ist, dann einen schönen Tag :) .
    skoda-portal.de/index.php/2014/09/das-start-stopp-system/
    MfG
    old man
    Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
    Heraklit von Ephesos
  • Elf Beiträge zuvor hatte berme die klar verständliche Frage gestellt, ob die im Film am Beispiel eines Octavia RS gezeigte VCDS-Methode auch beim Yeti funktioniert.
    Nachdem nun die üblichen Steuerhinterziehungsfragen ausführlich erörtert sind würde mich jetzt eine Antwort auf bermes Frage interessieren.
  • old man schrieb:

    Wenn von einem solchen System ( zuzüglich manueller Abschaltmöglichkeit ) die Typgenehmigung abhängig ist, dann einen schönen Tag :)
    Durch die Brust in's Auge... ;)
    Zitat Skoda:
    Das Start-Stopp-System im Skoda ist clever. Es verringert den Spritverbrauch, unnötigen Lärm und den CO²-Ausstoß.
    Zitat Ende.
    Genau dieser CO²-Ausstoß wurde vor/bei der Typengenehmigung ermittelt, ist in unseren Zulassungen eingetragen und damit eine der Berechnungsgrundlagen für die Kfz-Steuer.

    kaspar schrieb:

    ...würde mich jetzt eine Antwort auf bermes Frage interessieren.
    Vielleicht hat es bis jetzt noch keiner ausprobiert? (Oder traut sich jetzt nicht mehr, das Ergebnis zu veröffentlichen :rolleyes: :whistling: :saint: )


    Grüße
    Bernd
    ........


    "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

    Enzo Ferrari
  • So, ich habe nachgeschaut: Der im Video angeführte Programmpunkt "Start/Stop-Spannungsgrenze" ist weder im Steuergerät 19 Diagnose Interface noch im Steuergerät 06 Batterieregelung enthalten. Die Antwort auf bermes Frage ist also: Leider NEIN
  • Kira2000 schrieb:

    Kindergärten Diskussion
    Wenn du Hinweise auf eventuelle rechtliche Probleme als Kindergarten Diskussion bezeichnest, dann hast du einige Beiträge nicht wirklich durchgelesen.
    Ich habe Niemandem meine Meinung versucht aufzuzwingen, auch in anderen Beiträgen hab ich so ein Verhalten nicht erkennen können!
    Es ging hier u.a. um die Rechtskonformität des Forums, privat kann Jeder machen, was er für richtig hält!



    Grüße
    Bernd
    ........


    "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

    Enzo Ferrari
  • Kira2000 schrieb:

    Ich hoffe, dass jetzt endöich diese Kindergärten Diskussion aufhört, bei der jeder mit Gewalt seine Meinung den anderen aufzwingen will.
    Erst vor kurzer Zeit sollte man hier im Forum die Nutzungsbedingungen noch einmal extra anerkennen. Wenn ein Hinweis für dich eine "Kindergarten Diskussion" ist, dann teile das doch bitte dem Foren-Betreiber mit.
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