TÜV relevante Dinge incl. VCDS Codierungen

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • TÜV relevante Dinge incl. VCDS Codierungen

      Auf Grund der Diskussion wegen der Start/Stopp Funktion wäre es interessant zu Wissen
      was erlaubt und eigentlich nicht erlaubt ist wenn gewisse Funktionen am Yeti geändert werden.
      Wobei vieles wahrscheinlich wieder nur auf Vermutungen basiert weil nichts schriftliches / fundiertes zu finden ist.
      Ob dann geänderte Dinge den Tüv interessieren kann ebenfalls zweitrangig sein,
      viel wichtiger ist das die Betriebserlaubnis nicht erlischt wenn was geändert wird.
      Nur wann wäre das der Fall ?
      Letztendlich kann es sogar so sein das hier rein gar nichts heraus kommt .
      ________________________________________________
      B7 Ladestation, ist in 5' wieder voll :D
      und lieber ein H am Ende im Kennzeichen als ein E
    • Es fängt ja schon an bei der Zuschaltung der Rückleuchten zum TFL oder der Kopplung des TFL an die gelöste Handbremse. Der Grad zwischen zulässig und verboten ist da sehr schmal bis nicht vorhanden. Daher haben wir auch so viele Juristen im Lande... 8)

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Gerade beim Thema Beleuchtung gibt es viele Grauzonen, aber auch eindeutig illigales wie nicht zugelassene Leuchtmittel, die dank VCDS freigeschaltet werden können.

      Ob das dann zwangsläufig zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt ist sicherlich nicht eindeutig.

      Die meisten kommen wohl mit einer Mängelkarte davon oder müssen nach Rückbau erneut zur HU, wenn man es überhaupt feststellt.

      LED H4/H7 Lampen werden möglicherweise bald zugelassen, dann darf man sie von heute auf morgen benutzen, z. Z. noch absolut verboten.

      TDI-Driver schrieb:

      Letztendlich kann es sogar so sein das hier rein gar nichts heraus kommt .
      Damit könntest du Recht haben.

      Bernd
    • Ich denke mal hier sollte es um problematische Umkodierungen gehen und was passieren kann.
      Von daher habe ich bisher noch keine vernünftige Antwort gelesen.

      Start-Stopp halte ich für problematisch. Es ist ein Bestandteil der Motorsteuerung durch dessen deaktivierung sich die Abgaswerte verändern und somit nicht mehr der Typgenehmigung entsprechen.
      Ob es den TÜV intressiert weiß ich nicht.
      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • otto36 schrieb:

      Start-Stopp halte ich für problematisch. Es ist ein Bestandteil der Motorsteuerung
      durch dessen deaktivierung sich die Abgaswerte verändern und somit nicht mehr
      der Typgenehmigung entsprechen.
      Dann ist aber auch das wiederholte Drücken dieser Taste problematisch,
      oder wie oft darf ich die drücken, bevor ich mich strafbar mache?


      14803_2.jpg
    • So oft wie Du lustig bist. Du darfst sie nur nicht mit einem Streichholz festklemmen, dann wird Dich das Finanzamt exekutieren... X/

      Grüße - Bernhard
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