was erlaubt und eigentlich nicht erlaubt ist wenn gewisse Funktionen am Yeti geändert werden.
Wobei vieles wahrscheinlich wieder nur auf Vermutungen basiert weil nichts schriftliches / fundiertes zu finden ist.
Ob dann geänderte Dinge den Tüv interessieren kann ebenfalls zweitrangig sein,
viel wichtiger ist das die Betriebserlaubnis nicht erlischt wenn was geändert wird.
Nur wann wäre das der Fall ?
Letztendlich kann es sogar so sein das hier rein gar nichts heraus kommt .
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B7 Ladestation, ist in 5' wieder voll
und lieber ein H am Ende im Kennzeichen als ein E
B7 Ladestation, ist in 5' wieder voll
und lieber ein H am Ende im Kennzeichen als ein E