Yeti 1,2 Liter - 85.000km Turbo im Eimer

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • BernhardJ schrieb:

      Zitat:
      "Zudem gibt es einen Niedertemperatur-Kühlkreislauf für die indirekte Ladeluftkühlung. In diesen Kreislauf ist auch die Kühlung des Abgaskrümmers und des Turboladers eingebunden.
      Der Niedertemperaturkreislauf verfügt über eine elektrisch angetriebene Kühlmittelpumpe, wodurch beispielsweise der Turbolader auch nach Abstellen des Fahrzeugs gekühlt werden kann."

      Ich würde trotzdem wie üblich den Motor etwas nachlaufen lassen. Es heißt ja "...gekühlt werden kann."
      So handhabe ich das auch.
      Nur bei dauerhaft hohem Tempo über die Autobahn und dann direkt auf die Raststätte lasse ich den Motor maximal eine Minute im Leerlauf laufen. Erst dann schalte ich ab.
      Ist vielleicht nicht mehr notwendig durch die Temperaturregelung, aber zumindest ich fühle mich besser. ^^

      Wenn der Motor/Turbo Zeit hatte sich abzukühlen, wird der Motor direkt ausgeschaltet.

      Vor Turboschäden im VW Konzern liest man in den letzten Jahren auch nur noch sehr selten.
      Es gab mal eine erste Serie im Golf 7 R, aber das wars dann auch schon.

      Gruß Jörg
    • rainer II schrieb:

      .muss man jetzt den EA211 TSI EURO6 nicht mehr nach einer langen Autobahn-Fahrt "nachlaufen" lassen
      Der Abgasturbo beim EA211 ist auf maximal 950Grad Abgastemperatur ausgelegt laut SSP.

      Der Turbo braucht keine 10 Minuten Vollgas bis er glüht, hält man plötzlich an und stellt den Motor sofort ab, kann das Öl auf der glühenden Welle im Lager festbrennen, auch wenn das Kühlwasser durch den Turbo nachläuft. Das Öl, das ja direkt an der Turbowelle anliegt müsste in diesem Extremfall auch Nachlaufen. Und das tut es beim EA111 wie beim EA211 nur solange der Motor läuft. Darum lässt man den Motor im Stand nach rasanter Autobahnfahrt etwas laufen bevor man den Motor abstellt.

      Wer mit 120-130 dahinfährt, hat kein Problem, der Turbo wird bei weitem nicht so heiss wie bei Vollgas, die nachlaufende Wasserkühlung packt das.

      Zweites Problem könnte das Öl sein, billiges öl brennt viel leichter fest, als das nach Spezifikation. Wer also beim billigen Jakob den Ölwechsel machen lässt, der braucht sich auch über den kaputten Turbo nicht wundern.


      Noch was zum EA111 TSI: die Unterdruckgesteuerte Wasserpumpe kann hängen bleiben und schaltet nicht ein, Motortemperatur schnellt in die Höhe (Heizung und Gebläse auf max. und langsam weiterfahren) hab schon eine neue drin und die elektrische Wasserpumpe für Ladeluft und Turbo wird bei Ausfall nicht von der Diagnose angezeigt.
      Steuerkette, Zündung, Kühlung sind beim EA111 1,2TSi alles andere als gelungen. Beim EA211 scheinen diese Macken behoben zu sein.
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