Bußgeld Bescheide fehlerhaft

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Obwohl "Die Zeit" sicherlich zu den besseren Gazetten gehört, steht in dem Bericht eine Menge Blödsinn. Die mit weitem Abstand größte Anzahl von Bußgeldbescheiden wird nämlich nicht wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstößen verhängt sondern im Bereich des ruhenden Verkehrs. Diese Bescheide sind aber fast alle korrekt, so dass die Angabe von einem Drittel rechtswidriger Bußgeldbescheide kaum stimmen kann. Auch Bußgeldbescheide gegen Rotlichtverstöße sind in der Regel wasserdicht, da der Verstoß rechtssicher durch die Kamera dokumentiert wird. Lediglich bei Geschwindigkeitskontrollen gibt es eine Fehlerquote, weshalb es sich hier tatsächlich lohnen kann, dagegen vorzugehen. Aber auch allein auf diesen Bereich bezogen, dürfte die Fehlerquote kaum bei einem Drittel liegen. Sofern ich nicht das Gefühl habe, viel langsamer gefahren zu sein als im Bußgeldbescheid ausgewiesen, würde ich im Zweifel nur dann versuchen gegen den Bescheid vorzugehen, wenn die gemessene Geschwindigkeitsüberschreitung so hoch war, dass mir ein Fahrverbot droht.

      Zu den Geschwindigkeitsmessungen allgemein, hoffe ich, dass sich zukünftig das System der Streckenkontrolle durchsetzen wird, was einerseits mehr Rechtssicherheit bietet und andererseits verhindert, dass nach dem Blitzer der ach so schwere rechte Fuß auf das Gaspedal donnert.

      Andreas
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