Yeti Baujahr 2017

    • [ Kaufberatung ]

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    Sponsoren




    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

    Sponsoren



    • Die Waschanlage könnt Ihr Euch eigentlich guten Gewissens auch sparen, zumal Ihr keine Mädchen seid ( ;) ). Und Mädchen können auch ganz brutal werden...
      Ich habe nach dem Kauf beim Verteilen von herrlichem Unterbodenwachs die ganzen Stellen gesehen, in denen Salznebel in die Hohlräume hineinwehen kann und mit Sicherheit kaum durch normales Waschen herausgespült werden kann. Mein Tipp: Im Frühjahr mit viel Frischwasser (nicht das Umlaufwasser der Waschanlagen!) überall im Motorraum und tief im Unterboden samt seiner Hohlräume mit viel Wasser spülen, dabei fein auf die Umwelt achten. Ansonsten das äußere Waschen reduzieren. Dieser Werterhalt dient sogar der Umwelt!
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • Fördegleiter schrieb:



      Ich habe nach dem Kauf beim Verteilen von herrlichem Unterbodenwachs die ganzen Stellen gesehen, in denen Salznebel in die Hohlräume hineinwehen kann und mit Sicherheit kaum durch normales Waschen herausgespült werden kann.
      schön und gut, aber die wenigsten haben eine Hebebühne um das ordentlich durchführen zu können.
      ________________________________________________
      B7 Ladestation, ist in 5' wieder voll :D
      und lieber ein H am Ende im Kennzeichen als ein E
    • Die Lösung: Vor dem eigenen Duschbad kurz in die Dreckklamotten schlüpfen und ruhig einmal hinlegen. Mit langem Arm kommt man sehr weit und an die wichtigen Schwellerlöcher allemal. Man darf hier tatsächlich nicht mädchenhaft sein und danach kommt ja das eigene Wellness-Programm. Im Übrigen regnet es doch mit Hebebühne viel stärker von oben? Aber zur ordentlichen Durchführung gehört wohl auch die umweltgerechte Entsorgung des Spülwassers...
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • ich würde den Yeti, der ja etwas mehr Bodenfreiheit, als normale Autos hat, auf meinen Innenhof fahren und den mithilfe einer 90Grad-Düse von der Unterseite mit klarem Wasser spülen.
      Solange kein Reiniger verwendet wird, habe zumindest ich damit kein Problem, wenn das Wasser mit ölfreien Anhaftungen dann in die Botanik meines Gartens läuft.
    • Eine interessante Fragestellung. Bei Pfützendurchfahrt passiert nichts anderes. Ist partielles Spülen mit Klarwasser ohne Seife rechtlich schon eine nicht zugelassene Autowäsche? Ich soll ja auch die Scheiben und Scheinwerfer frei halten.
      Und ein Gartenschlauch dürfte auch zum Auflösen der Salze reichen.
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • Reinigen, waschen ein heikles Thema.


      Auch nur das abspritzen, reinigen mit Wasser ist nicht erlaubt.

      Es können beispielsweise Treib- und Schmierstoffreste vom Auto abgespült werden, welche das Grundwasser verunreinigen können.

      Waschen auf unbefestigtem Grund (Wiese, Schotterplatz) ist nicht erlaubt, wo das Wasser nicht in einen Kanal abfließen kann.

      Eine allgemeine Regelung von Städten, Gemeinden & Kommunen.
      Diese Regelung gibt es auch bei mir.


      Ich habe trotzdem mein Auto schon immer vorm Haus gereinigt, da das Wasser in den Kanal fließt.
      ________________________________________________
      B7 Ladestation, ist in 5' wieder voll :D
      und lieber ein H am Ende im Kennzeichen als ein E
    • Tja, wasch mich, aber mach mich nicht nass....

      Der Abfluss in die Oberflächenentwässerung wäre in der Regel wohl auch nicht ok... ?
      Dann wollen wir hoffen, daß beim Starten der Yeti nicht so stark vibriert, damit keine öligen Bröckchen abfallen.
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • Wenn ich das hier alles so lese, haben sich die 4 Dosen Unterbodenschutzwachs, die unsere beiden Yeti direkt nach der Zulassung "verpasst" bekommen haben, doch gelohnt...... :D


      Gruß Jörg
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.