Rechtsfrage zu Kaufvertrag Abholungsbedingung

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Rechtsfrage zu Kaufvertrag Abholungsbedingung

      Ich hab da mal eine Frage an die Rechtskundigen.

      Ist es zulässig, dass ein Autohaus in einem Informationsblatt zur Pkw-Abholung fordern kann, dass das Fahrzeug nur ausgehändigt wird, wenn die Person in der Zulassungsbescheinigung Teil II identisch ist mit der Person welche im Kaufvertrag steht?
      Genauer Wortlaut: "Generell müssen die Personen im Kaufvertrag mit der Zulassung in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) übereinstimmen.

      Hintergrund ist, dass ich auf meinen Namen ein Fahrzeug gekauft habe, welches aber auf meine Partnerin zugelassen werden soll. Bitte nur antworten wenn ihr etwas genaues wisst, Vermutungen helfen mir nicht weiter.
      Mit freundlichen Grüßen, allzeit eine knitterfreie Fahrt.
      Bernhard
    • Zunächst müsste geklärt werden, ob das Informationsblatt Bestandteil des Kaufvertrags geworden ist. Im Zweifel ist das nicht der Fall, so dass das Informationsblatt dann keine unmittelbaren Rechtswirkungen entfalten kann.
      Im übrigen frage ich mich, ob die Regelung in dem Informationsblatt wirklich den von dir beschriebenen Sachverhalt betrifft. Sie macht nämlich nur für den Ankauf einen Fahrzeugs Sinn, nicht aber für den Verkauf. Wenn du im Kaufvertrag als Käufer angegeben bist, ist der Verkäufer verpflichtet, nach Erhalt des Kaufpreises auch dir das Fahrzeug zu übergeben und damit dir das Eigentum daran zu verschaffen. Wenn du anschließend selbst die Zulassung auf deine Frau vornimmst, ist das allein deine Sache und steht einer Übergabe an dich nicht entgegen. Wenn der Verkäufer diese Formalität vornimmt, ist das aber auch kein Problem, da er die Zulassung nur mit entsprechenden Vollmachten bewirken kann. Er bleibt dann immer noch verpflichtet, dir das Auto zu übergeben und damit das Eigentum zu übertragen. Dass das Fahrzeug auf deine Frau zugelassen wurde, macht die Eigentumsübertragung an dich nicht unmöglich, denn die in die Zulassungsbescheinigung eingetragene Person ist nicht zwingend auch Eigentümer des Fahrzeugs, so dass die Eintragung einer Eigentumsübertragung auf dich nicht entgegensteht. Insoweit ist die Forderung einer Identität zwischen eingetragener Person und Käufer im Kaufvertrag unsinnig und kann auch nicht gefordert werden.

      Schwieriger ist es, wenn deine Frau das Fahrzeug abholen will. Hier kann der Verkäufer sich weigern, eine Übergabe vorzunehmen, da er an deine Frau nicht mit befreiender Wirkung leisten würde. Doch auch dieses Problem lässt sich ganz einfach durch eine beglaubigte Vollmacht lösen, die du deiner Frau erteilst.

      Andreas
    • Danke erstmal für die schnellen Antworten.

      @Herne
      Es hatte keine keine finanziellen Vorteile. Meine Partnerin und ich leben noch in einer Wochenendbeziehung gut 100km entfernt und es war ein sehr günstiges Angebot bei mir vor der Haustür und Reservierungen nimmt das Autohaus nicht vor, hätte ich das Auto heute nicht gekäuft wäre es nächsten Samstag wenn meine Partnerin wieder hier ist weg gewesen.

      @floflo
      Ich habe heute die Zulassungsbescheinigung II mitbekommen, bezahle per Überweisung und habe geplant das Fahrzeug dann im Laufe der Woche auf meine Partnerin zuzulassen und nächsten Freitag mit ihr zusammen abzuholen. Alternativ wäre dann die Abholung unangemeldet mittels Trailer und anschließende Zulassung.
      Mit freundlichen Grüßen, allzeit eine knitterfreie Fahrt.
      Bernhard
    • Bernd_Wey schrieb:

      bezahle per Überweisung und habe geplant das Fahrzeug dann im Laufe der Woche auf meine Partnerin zuzulassen und nächsten Freitag mit ihr zusammen abzuholen.
      Dann würde ich mir, insbesondere unter Berücksichtigung des Beitrages von floflo, keine weiteren Sorgen machen.
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