Ist es zulässig, dass ein Autohaus in einem Informationsblatt zur Pkw-Abholung fordern kann, dass das Fahrzeug nur ausgehändigt wird, wenn die Person in der Zulassungsbescheinigung Teil II identisch ist mit der Person welche im Kaufvertrag steht?
Genauer Wortlaut: "Generell müssen die Personen im Kaufvertrag mit der Zulassung in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) übereinstimmen.
Hintergrund ist, dass ich auf meinen Namen ein Fahrzeug gekauft habe, welches aber auf meine Partnerin zugelassen werden soll. Bitte nur antworten wenn ihr etwas genaues wisst, Vermutungen helfen mir nicht weiter.
Mit freundlichen Grüßen, allzeit eine knitterfreie Fahrt.
Bernhard
Bernhard