Schnee räumen im verkehrsberuhigten Bereich wo?

    • [ Gesetz ]

    Sponsoren




    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

    Sponsoren



    • Rolf schrieb:

      Warum räumen wenn die Änderen es auch nicht machen.
      Das lieben wir, über die Faulheit der Nachbarn lästern und selbst um 09:24 Uhr noch in der warmen Stube rumlümmeln und ins Forum posten....da sollte der Bürgersteig längst gefegt sein! :cursing:

      :D
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • Rolf schrieb:

      Ich finde es eigentlich gar nicht löblich, es ist einfach meine Pflicht.
      War auch weder ironisch noch sarkastisch gemeint . Das Pflichtbewusstsein ist bei vielen leider immer weniger ausgeprägt. ||
      Gruß Ralf.


      Wenn man mir früh genug Bescheid sagt, bin ich auch spontan.
    • In den frühen 70igern wohnte ich Paterre, da war ich auch verpflichtet zum Schneeräumen, stand so im Mietvertrag.
      Habe ich auch gemacht, oder meine Frau.
      2 Jahre später wurde von der Wohnungsgesellschaft ein Räumunternehmen verpflichtet, gab auch eine Änderung
      des Mietvertrages.

      Das Ergebnis war, es gab praktisch keine Schneeräumung mehr bei uns, dafür hat das Schneeräumunternehmen aber fleißig
      in eine Versicherung eingezahlt, falls etwas passieren sollte.

      Die hatten wohl sehr, sehr früh auf Klimaänderung spekuliert und Herrn Latif geglaubt. ;)
      Muss sich aber gerechnet haben !

      Unsere Wohnungsbaugesellschaft war sauer darüber, hat der Firma gekündigt und ihre eigene Gartenbauabteilung mit Maschinen ausgestattet und im Winter zum Schneeräumen eingespannt.
      An anderen Standorten in Hamburg und in den Neubauten wurden wieder die Mieter zur Schneeräumung verpflichtet.

      Das alles war, wie schon geschrieben in den früher 70iger Jahren, später hat es uns nicht mehr interessiert, wir wohnten im Penthouse. :)

      Das hat mich allerdings nicht davon abgehalten während der Schneekatastrophe 78/79, mit Nachbarn, die Schneewehen von unserem Bürgersteig
      und der kleinen Kreuzung zu räumen, die Autos auszubuddeln und die Zufahrt zur Tiefgarage frei zu schaufeln.
      Solidarität plus Alkohol = lustige Gemeinschaft.
      .....und meine neuen Schneeketten von den beiden "unsäglichen" Fords habe ich der Polizei gespendet, die haben sich gefreut ! :thumbsup:

      Hier in Bochum hats jetzt auch geschneit, aber einfach nur eine lächerliche Menge.
      Nichtmal mit Gewalt und Handbremse habe ich meinen YETI aus der Spur bekommen.
      Der hat mit 4x4 einfach eine perfekte Balance !

      Liebe Grüsse aus Bochum und noch einen schönen Restsonntag !
      Liebe Grüsse
      Privatier

      [i]Lächle, Du kannst nicht Alle töten......[/i]
    • Privatier schrieb:

      Das hat mich allerdings nicht davon abgehalten während der Schneekatastrophe 78/79, mit Nachbarn, die Schneewehen von unserem Bürgersteig
      und der kleinen Kreuzung zu räumen, die Autos auszubuddeln und die Zufahrt zur Tiefgarage frei zu schaufeln.
      Solidarität plus Alkohol = lustige Gemeinschaft.
      Wie bei uns in S-H, da haben wir mit einem Trecker mit Frontlader und 3 - 4 Mann auf der Ackerschiene (um mehr Grip zu haben) unsere Straße wieder ausgebuddelt, der Rest dann mit Schneeschiebern! :thumbsup:


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Privatier schrieb:

      Das alles war, wie schon geschrieben in den früher 70iger Jahren, später hat es uns nicht mehr interessiert, wir wohnten im Penthouse.
      Und im Haus gibt es keinen Plan wer von den ALLEN Einwohnern gerade Kehrwoche und Räumdienst hat?
      Wieso sollten diese Pflichten entfallen wenn man im Penthaus wohnt?
      Mein Vater ist z.B. nur wegen seinem Alter befreit.

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Servus,

      auch bei uns sind für die Gehsteige die Hauseigentümer zuständig.

      So darf ich dann ab und an 30m Gehsteig räumen. Für die Straße wäre dann die Stadt zuständig, was sie allerdings nie tut. Nebenstraßen sind halt zweitranig. Das führt dann gelegentlich zu der paradoxen Situation, dass das Straßenniveau höher als die Gehsteige ist.


      Gruß aus Bayern
    • Auch bei uns lässt sich der Winter hier und da mal mit für ein paar Tage blicken und es gibt Schnee und das bei einer Höhe von 160 NN auf der mein Haus steht. Die Straße wird nicht geräumt und wenn sie nicht durch LKW befahren werden kann müssen die Mülleimer zum Termin unten an die Dorfstraße gebracht werden. Die Räumpflicht der Anwohner wird auch sehr unterschiedlich ausgeführt.

      20230121 Winter 1.png 20230121 Winter 2.png

      Gruß Kajo
    • BernhardJ schrieb:

      Mein Vater ist z.B. nur wegen seinem Alter befreit.
      Dann hat er Glück, wenn man ihn befreit hat. Normalerweise ist das Alter kein Grund für eine Befreiung. Wer nicht in der Lage ist, der Schneeräumungspflicht im Bedarfsfall selbst nachzukommen, muss jemanden beauftragen, der das für einen tut. Ist man Eigentümer eines Hauses mit Mietern kann man per Mietvertrag die Schneeräumpflicht auf seine Mieter übertragen. Ist man selbst Mieter, muss man in seinen Mietvertrag schauen, ob dort eine Übertragung vereinbart wurde. Ist das nicht der Fall, ist man als Mieter hierzu auch nicht verpflichtet. Vielmehr es es dann allein Sache des Eigentümers dafür Sorge zu tragen, dass man der in den meisten Satzungen vereinbarten Schneeräumpflicht nachkommt. Für den verkehrsberuhigten Bereich kann das bedeuten, dass man im Rahmen der Möglichkeiten die Straße bis zur Straßenmitte vom Schnee räumen muss, wobei die entsprechenden Satzungen oft gar nicht die Räumung als solche verlangen als vielmehr das Herstellen eines verkehrssicheren Zustandes, wobei das Streuen von Salz dann aber oft nicht mehr erlaubt ist. In der Praxis gilt aber, wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter. So wird es in verkehrsberuhigten Bereichen auch bei entgegenstehendem Satzungswortlaut meist geduldet, wenn ein etwa 1 m breiter Streifen vom Schnee geräumt wird. Und dort, wo gemeindeeigene Grundstücke an die Verkehrsanlage angrenzen, bleibt die Pflicht auch bei der Gemeinde.

      Andreas
    • "Befreit" heißt nicht, er muss nichts dafür zahlen. Die Kosten sind bei meinem Vater in seinem Mietvertrag in die sowieso schon sehr hohen Nebenkosten integriert. Die anderen Mieter haben womöglich etwas andere Nebenkostenaufstellung, müssen dann aber selbst kehren, wischen und schippen. Oder wie Du sagst, selber jemanden beauftragen und bezahlen.

      In meiner Zweitwohnung die ich jetzt nur noch zu ca. 50 % meiner Zeit nutze, zahle ich einem befreundeten Mieter (der jetzt in der Wohnung des ehemaligen verstorbenen, alten Vermieters wohnt) dafür, dass er meine diesbezüglichen Aufgaben in meiner Abwesenheit übernimmt.

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Ich bin auch vom Schneeräumen befreit. :D
      Aber nicht nur so, sondern weil die Eigentümerversammlung beschlossen hat, dass solche Dienste wie Schneefegen, Treppe wischen und dgl. an entsprechende Firmen zu delegieren.
      Das hat auch den Vorteil, dass man sich nicht über die Nachbarn ärgern muß, sondern gemeinsam mit Ihnen ggf. über die nicht funktionierende Firma meckern kann :thumbup:
      Es funktioniert allerdings so gut, dass mir die Schneeschaufler regelmäßig morgens 6 Uhr den Schlaf rauben. :cursing:
      War in meiner früheren Mietwohnung allerdings auch nicht anders.
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.