...was der Staat, die Kommune alles an ihre Bürger abwälzt.
Wie z.B. auch die Müllabfuhr, das zahlt der Bürger sogar als Mieter auch! Man könnte auch selbst entsorgen, das bezahlt man aber auch.
Ich brauch' z.B. keine Bio-Tonne bezahlen weil wir kompostieren.
Mit dem Schneeräumen kann man auch eine Firma beauftragen.
wir haben ein Eckgrundstück mit 2 x 30 Meter Fußweg.
Genau aus diesem Grund haben wir damals kein Eckgrundstück gekauft, wir hätten die Wahl gehabt.
Wir haben 24m Straßenfront "sauber" zu halten, das ist machbar.
Das scheint so ein "genormtes" Maß zu sein.
Für die Bahn-Fahrer:
Die Bahnsteige an ländlichen Haltepunkten müssen auch aus Sicherheitsgründen auf einer Breite von 1,5m geräumt sein.
Meist vergibt die DB AG den Winterdienst an ihren Bahnhöfen / Haltepunkten an entsprechende Fremdfirmen, die Arbeit dieser Firmen wird aber sehr selten kontrolliert.
Ich selbst hatte im letzten Winter einen Anruf eines besorgten Bürgers, der sich über einen zu "sparsamen Winterdienst" beschwert hatte, es waren nur etwa 80cm geräumt.
Etwa 30 min später wurde nachgebessert!
In solchen Fällen bitte die Bundespolizei anrufen (0800 6 888 000), da werden sie geholfen .
Grüße
Bernd
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"Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"
...nur der Steuernde sollte noch ein bisschen üben, der kart ja den LKW an.
Noch besser wäre das Ding mit Sensoren wie die Rasenmäh oder Staubsauge Robots !
Und auf der anderen Hälfte liegt der Schnee dann so hoch, dass kein Fahrzeugverkehr mehr möglich ist
Oder der Anwohner von rechts schmeißt nach links und der von links nach rechts.
Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
Jazz gehts los
Selbstladend ohne Steckdose, sparsamer als ein Goggomobil
Gegenseitig zuwerfen, das wäre dann Schneeballschlacht.
Es ist viel einfacher:
Kieler Strassenreinigungssatzung §7(4) Schnee und Eis sind grundsätzlich auf geeignete Flächen des eigenen Grundstücks zu verbringen. Sind keine geeigneten Flächen vorhanden, so sind Schnee und Eis auf dem Seitenstreifen zu lagern. Ist kein Seitenstreifen vorhanden, muss das Drittel des Gehweges, das an die Fahrbahn grenzt, zur Ablagerung des Schnees genutzt werden. Ist ein Teil des Gehweges zum Aufstellen von Kraftfahrzeugen besonders gekennzeichnet, so sind Schnee und Eis auf dem Teil des Gehweges zu lagern, der an diese gekennzeichnete Fläche grenzt. Die Rinnsteine, Einläufe in Entwässerungsanlagen und die dem Feuerlöschwesen dienenden Wasseranschlüsse sind freizuhalten. Der Fahr- und Fußgängerverkehr darf hierdurch nicht gefährdet werden. Abs. 2 Sätze 2 und 3 bleiben unberührt. Auf Gehwegen ohne Fahrbahn, die dem Fußgängerverkehr dienen, sind Schnee und Eis auf dem an das Grundstück des Reinigungspflichtigen angrenzenden Drittel des Gehweges zu lagern. In Fußgängerstraßen sind Schnee und Eis auf dem mittleren Drittel und - wenn Fahrverkehr zugelassen ist - auf demjenigen Teil des Gehweges zu lagern, der an die für den Fahrverkehr freigegebenen Flächen angrenzt. Es ist untersagt, Schnee oder Eis von Grundstücken in die öffentlichen Bereiche (z.B. auf die Fahrbahn bzw. den Gehweg) zu schaffen.
Das eigentliche Problem ist doch, das keiner mehr der Räumpflicht nachkommt. Warum räumen wenn die Änderen es auch nicht machen. Die Leute sind zu faul und bequem geworden.
So ich habe keine Zeit mehr, bei uns hat es geschneit und der Bürgersteig muss wieder gefegt werden.
LG Rolf
Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau.
Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.