Nach diesem Urteil muss ja der Anwohner die Straße räumen wenn es keinen Gehweg gibt. Spielt es eine Rolle ob die Straße vor, hinter oder parallel zum Haus verläuft? Muss nur der direkte Anlieger räumen oder auch die dahinterliegenden Eigentümer? Und wenn dann brav beidseitig 1,5 m breit geräumt wird, wird dann der Schnee in der Mitte der ca. 4 m breiten Straße entsorgt? Die Stadt wartet übrigens bis der Schnee wegtaut. Und wenn ich mir den Hals auf nicht geräumter Straßenmitte breche, da ich ja die Straße in voller Breite als Fußgänger nutzen darf?
Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
Jazz gehts los
Selbstladend ohne Steckdose, sparsamer als ein Goggomobil
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