Schnee räumen im verkehrsberuhigten Bereich wo?

    • [ Gesetz ]

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    Sponsoren




    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

    Sponsoren



    • Schnee räumen im verkehrsberuhigten Bereich wo?

      merkur.de/leben/wohnen/schneer…r-strasse-zr-9616608.html
      Nach diesem Urteil muss ja der Anwohner die Straße räumen wenn es keinen Gehweg gibt. Spielt es eine Rolle ob die Straße vor, hinter oder parallel zum Haus verläuft? Muss nur der direkte Anlieger räumen oder auch die dahinterliegenden Eigentümer? Und wenn dann brav beidseitig 1,5 m breit geräumt wird, wird dann der Schnee in der Mitte der ca. 4 m breiten Straße entsorgt? Die Stadt wartet übrigens bis der Schnee wegtaut. Und wenn ich mir den Hals auf nicht geräumter Straßenmitte breche, da ich ja die Straße in voller Breite als Fußgänger nutzen darf?
      Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
      Jazz gehts los
      Selbstladend ohne Steckdose, sparsamer als ein Goggomobil
    • Dazu gibt es kommunale Satzungen, in denen geregelt ist, in welchem Umfang die Straße zu reinigen/räumen ist.
      Ein Beispiel aus meiner Stadt:
      Zitat (Auszug):
      (2) Ist der Winterdienst der Fahrbahn übertragen, so sind bei Eis- und Schneeglätte
      - gekennzeichnete Fußgängerüberwege,
      - Querungshilfen über die Fahrbahn und
      - Übergänge für Fußgänger in Fortsetzung der Gehwege an Straßenkreuzungen oder - einmündungen
      jeweils bis zur Mitte der Fahrbahn mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen. Nach starkem
      Schneefall ist auch die Fahrbahn vom Schnee zu befreien. § 4 Abs. 1 der Satzung gilt entsprechend.
      (3) Der räumliche Reinigungsbereich bestimmt sich nach § 7 Abs. 1 - 5 dieser Satzung.
      etc...
      Zitat ende.
      Deine Frage kann also nicht pauschal beantwortet werden, da hat jede Kommune eigene Vorschriften, meist online nachzulesen.
      Im Prinzip dürften sich diese Vorschriften sehr ähneln.


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • In Bochum räumt....

      ....die Anlage (noch) der Hausmeister oder sein Vertreter.

      Bei mir in Hamburg räumt niemand mehr.
      Die Wohnungsbaugesellschaft hat eine Versicherung und die zahlt wenn jemand fällt.
      So ist die Aussage, sei wesentlich billiger als einen Räumdienst zu beauftragen,
      der wenn es in Hamburg wirklich mal schneit (die letzten Tage), sowieso überlastet ist und es gar nicht schafft alles zu räumen.......

      Da es in Hamburg die letzten Jahre wenig geschneit hat - rechnet es sich für die Wohnungsbaugesellschft sogar.
      "There is no free lunch" - das Leben ist eben kein Ponyhof.
      Liebe Grüsse
      Privatier

      [i]Lächle, Du kannst nicht Alle töten......[/i]
    • Privatier schrieb:

      Bei mir in Hamburg räumt niemand mehr.
      Die Wohnungsbaugesellschaft hat eine Versicherung und die zahlt wenn jemand fällt.
      So ist die Aussage, sei wesentlich billiger als einen Räumdienst zu beauftragen,
      Sehr leichtsinnig!
      Wer bewusst keinen Schnee oder kein Eis entfernt, kann sich im Schadensfall nicht auf seine Versicherung berufen. Ganz im Gegenteil: Dann liegt vorsätzliches Handeln vor.
      haftpflichtversicherung-info24…cherung-bei-winterdienst/

      LG lego63
    • Bei der Schneeräumpflicht muss man zwischen der zivilrechtlichen Pflicht, Straßen und Wege in einem verkehrssicheren Zustand zu halten und der öffentlich-rechtlichen Pflicht der Gemeinde gegenüber unterscheiden. Die öffentlich-rechtliche Pflicht ergibt sich, worauf Käfer62 bereits zutreffend hingewiesen hat, aus dem Satzungsrecht der Gemeinden.

      Grundsätzlich sind erst einmal die Gemeinden verpflichtet, die in ihrer Bau- und Unterhaltungslast stehenden Straßen, Wege und Plätze im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht von Schnee und Eis zu räumen oder zu streuen. Diese Pflicht kann die Gemeinde hinsichtlich der Gehwege aber auf die Anlieger übertragen, was auch regelmäßig geschieht. Eine Übertragung auch hinsichtlich der Straßen ist dagegen nur möglich, wenn es sich um Mischflächen handelt, wie dies in verkehrsberuhigten Bereichen der Fall ist. Meist sind die Anwohner dann sogar verpflichtet, bis zur Straßenmitte zu räumen, doch ist dies in den Satzungen nicht einheitlich geregelt. Es gibt auch Satzungen, in denen bestimmte Straßen von der Übertragung auf die Anwohner ausgenommen wurden.

      Zivilrechtlich ist jeder zunächst einmal nur auf seinem eigenen Grundstück verpflichtet, für Sicherheit zu sorgen. Ist eine Übertragung der Räum- und Streupflicht auf die Anwohner erfolgt, gilt die Verkehrssicherungspflicht allerdings auch für diesen Bereich. Verkehrssicherungsrechtlich reicht es aber aus, wenn man einen ca. 1 m breiten Streifen räumt. Geschieht dies nicht und es kommt jemand zu Fall, löst das Schadensersatzansprüche aus, die in der Regel aber von der Haftpflichtversicherung gedeckt sein müssten.

      Gegenüber der Gemeinde begeht man eine Ordnungswidrigkeit, wenn man den in der Satzung (in der Regel der Straßenreinigungssatzung) verankerten Pflichten nicht nachkommt. Die Gemeinde kann dann also einen Bußgeldbescheid erlassen.

      Andreas
    • floflo hat ja die Pflichten eines Hauseigentümers schon gut dargestellt, bei uns ist es leider auch, das nur wenige dieser Pflicht nach kommen. Ich muss zur Garage auch ein Stück die Straße entlang gehen was oft eine ganz schöne Rutschpartie ist, man sollte aber auch an die alten Leute denken die zum Arzt oder zum Kaufmann gehen und sich hier einer sehr großen Gefahr aussetzen - auch wir werden älter und ein Schlüsselbeinbruch kann dann schnell zum Todesurteil werden.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Rolf schrieb:

      auch wir werden älter und ein Schlüsselbeinbruch kann dann schnell zum Todesurteil werden.
      oder Oberschenkelhalsbruch ... :S
      Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
    • Hallo!

      In Wetzlar kam mit der letzten Wasserabrechnung ein Merkblatt zur geänderten Strassenreinigungssatzung.

      Schneeräumen muss man bei uns den kompletten Gehweg oder in der Fussgängerzone 1.5 (?)m.

      Lustig ist das beim kehren.
      Es muss nicht nur der Gehweg und der Rinnstein gekehrt werden sondern bis zur Strassenmitte.
      Wenn gegenüber keine Bebauung ist muss die gesamte Strasse, aber max 7.5m gekehrt werden.

      Ich muss jetzt mal beim Ordnungsamt nachfragen wie ich verkehrssicher die Hauptstrasse vor meinem Haus absperren muß damit mich Samstag morgens keiner beim kehren umfährt 8|
      Bis die Tage,

      Volker
    • Gefahrenvermeidung

      Rolf schrieb:

      man sollte aber auch an die alten Leute denken die zum Arzt oder zum Kaufmann gehen und sich hier einer sehr großen Gefahr aussetzen
      z.B. beim Schneeschippen ;) .
      Das ist für Rentner kein Zuckerschlecken, wir haben ein Eckgrundstück mit 2 x 30 Meter Fußweg. Das schaffe ich nicht in einem Zug, das dauert mindestens 2 Tage :pfeif: .
      Für viel Schnee habe ich mir daher eine Schneefräse gekauft, funzt super und bei wenig Schnee wird je nach Lage entweder mit dem Schneeschieber eine Spur gezogen oder mit "veganer" Asche aus dem Kaminofen gestreut :) .
      Ich finde es wichtig, dass sich kein Fußgänger "langmacht" und das Abstreuen ist m.E. bei Glätte der wirksamste Schutz gegen Stürze :pray .
      Die "Profireiniger" verwenden praktisch alle Streusalz, auf den betreffenden Fußwegen wächst deshalb auch kein Unkraut mehr, hat auch was und spart den Eigentümern viel Zeit und Kraft .
      Die Schweinekälte ist ja "gottlob" vorbei und die Rotaxe haben auf der Terrassenbank das erste Sonnenbad des Jahres genossen, Rentner sein hat auch was :thumbup: .

      MfG



      ...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.



      Malachitgrüner 1.8 TSI - Bj. 2012 - Ambi+
    • Wetzlarer schrieb:

      Ich muss jetzt mal beim Ordnungsamt nachfragen wie ich verkehrssicher die Hauptstrasse vor meinem Haus absperren muß damit mich Samstag morgens keiner beim kehren umfährt
      Hallöchen Wetzlarer,
      brauchst Du nicht :) , zur Sicherheitsausstattung sollte Fahrradhelm und diese Leuchte oben drauf ausreichen :D .
      amazon.de/Navigationslicht-Pos…eriebetrieb/dp/B00GNZPXOY

      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.