Unterstützung für Eintragung 215/65

    • [ Reifen ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Jetzt hab ich mal mit GPS gemessen

      Aktuell mit 205/55R16
      Es wird ca. 9-10% zu viel angezeigt
      Damit sollte es mit den 205/65R16, die ja 8% größer sind, mit den Tacho ohne Probleme passen

      Zum TÜV bin ich gestern leider nicht mehr, ist für heute geplant
    • franjo11 schrieb:

      ...müssen wir Erbsen zählen ...
      ...denn darum muss sich derjenige kümmern, der die Eintragung der Radgröße in die Papiere veranlasst/genehmigt.
      Wenn eine Überwachungsorganisation (die ja nach gesetzlichen Vorschriften arbeitet) die Eintragung ohne Tachoanpassung vornimmt, dann sind für mich eindeutig genug Erbsen gezählt.

      Rechnerisch werden hier keine Profiltiefen berücksichtigt (da sie ja von Fabrikat zu Fabrikat variieren), sondern nur die mittlere Reifengröße - die im Realfall ja auch noch variiert.

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • BernhardJ schrieb:

      Wenn eine Überwachungsorganisation (die ja nach gesetzlichen Vorschriften arbeitet) die Eintragung ohne Tachoanpassung vornimmt, dann sind für mich eindeutig genug Erbsen gezählt.
      Sach ich ja:
      Wenn der TÜV-Prüfer meint, dass alles gut ist, brauchen wir uns nicht weiter zu ereifern. Das ist dann seine Verantwortung.
      TÜV-Prüfer haben da durchaus einen Ermessensspielraum und das was TÜV-Prüfer z.Teil schriftlich in Gutachten veranlassen, muss keineswegs immer ganz lupenrein sein, wie ich dir versichern kann.

      Wen soll das später noch interessieren, wenn erst einmal etwas in amtlichen Papieren steht?
      Weder bei einer HU, noch bei einer Kontrolle wird jemand so eine amtliche Eintragung in Frage stellen.


      Rechnerisch werden hier keine Profiltiefen berücksichtigt (da sie ja von Fabrikat zu Fabrikat variieren), sondern nur die mittlere Reifengröße - die im Realfall ja auch noch variiert
      Gibt das Gesetz denn vor, dass man die Geschichte "rein rechnerisch" mit Nennwerten lösen kann oder ist die konkrete Forderung schlicht und ergreifend, dass die Anzeige nicht mehr als +10% + 4km/h von der realen Fahrgeschwindigkeit abweichen darf?

      Im letzteren Fall (so verstehe ich jedenfalls die gesetzliche Forderung), muss diese unter allen Umständen in der Praxis sicher gestellt sein und dazu müssen dann natürlich alle Umstände mit einfließen, die bei normalem Betrieb ohne Defekte möglich sind.
    • franjo11 schrieb:

      Gibt das Gesetz denn vor, dass man die Geschichte "rein rechnerisch" mit Nennwerten lösen kann...
      Nun, die Prüfer sind meistens auch Ingenieure, und können etwas rechnen. Gesetzlich ist da wahrscheinlich nichts genaues vorgeschrieben, aber der Prüfer sollte ja gewissenhaft arbeiten. Dass da aber im großen Umfang noch praktische Größenvariationen inklusive Profiltiefe der Reifen gleicher Größen-Nomenklatur bei den Rechnungen berücksichtigt werden, wage ich zu bezweifeln. Hier steht wie gesagt die Praxis und die Messungen im Vordergrund.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • gerade beim Tüv versucht und gescheiter :(

      Aussage beim Tüv
      Die Vergleichseintragung kann er nicht verwenden, wenn der Prüfer einen Fehler gemacht hat, würde er ihn ja übernehmen.
      Aus seiner Sicht natürlich verständlich

      Ich benötige ein Gutachten von einer Felge bei der diese Grösse eingetragen ist
      Ich habe mal eine RIAL Felge gefunden, mit der schon mal jemand aus dem Forum eine Eintragung erfolgreich geschafft hat
      RIAL Flair 7x16 ET 40 -> rial.de/?wpfb_dl=24117

      Ist für die Grösse 215/65/16 freigegeben, aber lt. Gutachten nur für den Tiguan


      alles schwieriger als gedacht
    • Also ich fahr 255/50 auf 17 Zoll Alus (übrigends GRJ, sind im Endeffekt noch viel billiger als S und W ;) ). Die Reifen sind so breit, die stehen locker 5mm je Seite über die Alufelge hinaus, Probleme beim Einlenken habe ich keine und Schrammen an den Felgen habe ich bisher aus keine, und ich bin auch schon ab und zu unbeabsichtigt über nen Bordstein drüber.
    • derjan schrieb:

      Wie habt ihr es geschafft, Sie einzutragen?
      Wer kann mir u.U. eine Kopie seiner Eintragung zuzuschicken, dann kann ich es als Referenz für den TÜV verwenden.

      derjan schrieb:

      Ich habe mal eine RIAL Felge gefunden, mit der schon mal jemand aus dem Forum eine Eintragung erfolgreich geschafft hat
      RIAL Flair 7x16 ET 40 -> rial.de/?wpfb_dl=24117

      Ist für die Grösse 215/65/16 freigegeben, aber lt. Gutachten nur für den Tiguan
      Das sollte doch passen, berichte mal weiter.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • derjan schrieb:

      Jetzt hab ich mal mit GPS gemessen

      Aktuell mit 205/55R16
      Es wird ca. 9-10% zu viel angezeigt
      Damit sollte es mit den 205/65R16, die ja 8% größer sind, mit den Tacho ohne Probleme passen
      Darauf habe ich seit etwa 70 Beiträgen gewartet... :P
      Für die Eintragung eines größeren Rades braucht man eine Bestätigung, dass der Tacho nicht zu wenig anzeigt. Entweder durch eine Prüfstandsmessung oder eine Fahrt mit Prüfer und GPS auf dem Beifahrersitz. Letzteres habe ich schon mal gemacht, aber nicht mit dem Yeti (obwohl ich mit dem Gedanken gespielt habe). Hilfreich ist es, schon vorher bei verschiedenen Geschwindigkeiten (30, 50, 80, 100, 130 km/h) die Tachoabweichung sorgfältig zu ermitteln. Dann mit einem Reifenrechner prüfen ob es passt: reifenrechner.at/index.html?&1…2rb=215&2rh=65&2durchm=16
      Dann muss die Abdeckung des Reifens gegeben sein, was hier nicht das Problem sein dürfte.
      Und das Rad muss freigängig sein. Also muss immer noch etwas Luft zwischen Rad und anderen Teilen sein. Im Extremfall bei voller Verschränkung und voll eingeschlagenen Vorderrädern.
      Beim Yeti scheinen die 215/65R16 das absolute Ende der Fahnenstange zu sein. Vielleicht muss die Radhausschale etwas bearbeitet werden. Vom Tacho geht jedenfalls nicht mehr. Bei den Spritspardieseln, die nur auf 205/55R16 fahren dürfen, geht vermutlich nicht mal das, da ich glaube, dass dort der Tacho auf die kleinere Reifengröße angepasst ist.

      derjan schrieb:

      gerade beim Tüv versucht und gescheiter
      Das kann an verschiedenen Gründen liegen: Du befindest dich in den neuen Bundesländern, wo der TÜV nicht zuständig ist. Oder du hast keinen amtlich anerkannten Sachverständigen erwischt, denn nicht jeder Prüfer darf "freie" Eintragungen vornehmen. Oder der Prüfer hat Bedenken bei solchen Eintragungen oder keine Lust sich damit zu befassen. Oder der Prüfer hat erkannt, dass du keine Ahnung vom Thema hast und schlecht vorbereitet warst.
      Also muss es nicht immer an rechtlich/technischen Hinderungsgründen liegen. Du kannst jetzt einen anderen Prüfer suchen, der bereit ist, sich mit dir zu befassen.

      Handtuch
      DON'T PANIC!
    • puplictraffic schrieb:

      Also ich fahr 255/50 auf 17 Zoll Alus (übrigends GRJ)
      ganz sicher ?
      dann zeig mir mal ein Foto von deinen Reifen/Hersteller.
      Und alles eingetragen ?
      da ist eine Tachoanpassung definitiv notwendig da die Abweichung schon sehr groß ist.
      ________________________________________________
      B7 Ladestation, ist in 5' wieder voll :D
      und lieber ein H am Ende im Kennzeichen als ein E
    • Die Diskussion bringt doch im Grunde nichts mehr.
      Entweder er findet ein Gutachten, mit dem er einen Prüfer überzeugt oder einer Prüfer, der das abnimmt und einträgt.
      Ersteres wird sehr schwer sein, denn das Gutachten muss sich auf seine Hardware beziehen. Die andere Lösung ist a) teuer und b) ist das Ergebnis fraglich.
      Lösen muss er es so oder so. Oder er entscheidet sich für eine problemlose Bereifung .
      Isso

      Mir wäre der ganze Aufwand nicht die Bohne Wert.
      Es kann durchaus ein Zeichen von Intelligenz sein, einige Sachen nicht zu wissen. (Elsbeth Stern)
    • Sehe ich auch so. 215/60 R16 ist die vernünftigste Bereifung für unsere Yetis und wer es denn partout haben möchte, findet bei Yokohama doch sogar grobstollige AT-Reifen in dieser Größe.

      Ich bin ja bekanntermaßen ein Fan des Michelin Latitude Tour HP.

      Gruß
      Patrick
      People who think they know everything are a great annoyance to those of us who do. (Isaac Asimov)
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