Messstationen in München sind falsch platziert

  • [ Gesetz ]

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Umfrage

Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • CEHorst schrieb:

    keine Lust auf eine Diskussion
    FAKTEN

    ICH HABE FAKTEN AUFGEZEIGT

    EU RICHTLINE CONTRA BEHAUPTUNGEN

    Es ist unglaublich..... In der EU Richtlinie steht alles drin, es werden alle Behauptungen die hier aufgestellt wurden widerlegt.

    Das sind Fakten.....

    Das sind keine Thesen, Meinungen oder Ideen. Das ist geltendes Recht, das wurde umgesetzt, in München, Stuttgart und sonst wo. Da gibt es auch nichts zu diskutieren.

    Aber so ist das mittlerweile in diesem Land. Zum Kotzen....
  • Dieses Forum lebt doch von der D...h... , ...... sorry, aber ist so. Mir scheint, einige arbeiten hier lediglich an ihrem Counter - egal wie ...... hauptsächlich labern, und so ist das dann auch .....

    R.S.
  • Silva schrieb:

    Es ist unglaublich..... In der EU Richtlinie steht alles drin, es werden alle Behauptungen die hier aufgestellt wurden widerlegt.
    Du hast diesen Teil der Richtlinie wohl überlesen:

    b) Der Ort von Probenahmestellen ist im Allgemeinen so zu wählen, dass die Messung sehr kleinräumiger Umweltzustände
    in ihrer unmittelbaren Nähe vermieden wird, was bedeutet, dass der Ort der Probenahmestelle so zu wählen
    ist, dass die Luftproben — soweit möglich — für die Luftqualität eines Straßenabschnitts von nicht weniger als
    100 m Länge bei Probenahmestellen für den Verkehr und nicht weniger als 250 m × 250 m bei Probenahmestellen
    für Industriegebiete repräsentativ sind.


    Aber das gilt ja nicht, die Anlage ist ja älter als die Vorschrift....

    Otto
    Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
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