durchschleifende Kupplung bei starker Belastung

    • [ FL Kupplung ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Bergler schrieb:

      ...vorwärts anfähren in starken Steigungen, mit Wohnwagen geht das oft nur mit Vollgas und schleifender Kupplung.
      In so einer Situation musste ich im Sommer 2014 die Yeti-Kupplung auch mal richtig mächtig stinken lassen, sie hat danach noch viele tausend Kilometer den Wohnwagen problemlos durch die Berge gezogen. :thumbup:
      Die Kupplung hat es überlebt, braucht jetzt aber auch keinen Wohnwagen mehr ziehen. ;)


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Bergler schrieb:

      Ich hätte noch gern einen Tausender mehr für meinen Yeti bezahlt wenn ich ihn mit Untersetzung hätte kaufen können., aber leider ist das bei den wenigsten SUV mögliich.
      da hätte man dann tatsächlich auf einen "richtigen" Geländewagen mit Reduktion und/oder oder zumindest auf einen Allradwagen mit Wandlerautomatik ausweichen müssen.

      Von daher sehe ich die zulässigen Anhängelasten bei Wagen ohne entsprechend angepasste Technik teilweise auch kritisch.

      Mein Yeti darf 1800kg bis 12% ziehen.
      D.h., das Auto muss (sollte) in der Lage sein mit vollem zul. Gespanngesamtgewicht (gut 3,8T) mehrmals hintereinander an einer 12%-igen Steigung anfahren können.
      (das ist ein Kriterium für die zul Anhängelast/zul Gespanngesamtgewicht).

      Das ist schon nicht ganz ohne und ob das wirklich ohne große Materialschädigung klappt, hängt sehr von den Anfahrkünsten des Fahrers ab.

      Diese Forderung gilt meines Wissens für das Vorwärtsanfahren.

      Rückwärts möchte ich nicht mal daran denken, ähnliches zu unternehmen....

      1. ist die Untersetzung des R-Gangs noch geringer, als die des 1. Gangs. Das bedeutet eine grundsätzlich höhere Belastung der Kupplung beim Rückwärts-Anfahren.

      2. Muss dann zusätzlich das Restbremsmoment wegen der Rückfahrautomatik des Anhängers überwunden werden, was nicht ganz unerheblich ist und

      3. kann/wird man rückwärts mit Anhänger Kaum so schnell fahren, dass die Kupplung nicht schleifen braucht und somit wird die Wärmeentwicklung deutlich höher ausfallen müssen.

      Von daher halte ich die 1800kg Anhängelast meines Yeti für eine Größenordnung, die man unter guten Umständen und ohne große Ansprüche an das Rangiervermögen in Anspruch nehmen kann.
      Mehr aber wirklich nicht.

      Praxisgerecht ist die m.E. nicht. Das geht bei entsprechend anspruchsvollem Rangieren definitiv aufs Material. Ohne Wohnwagen-Mover würde ich daher mit dem Yeti keinen WoWa über ca 1300kg ernsthaft auf einer Urlaubstour ziehen wollen.

      Mein Mini-Wohnwagen bringt maximal 850kg auf die Waage und damit ist man fahrtechnisch ganz gut bedient. Die Motorleistung reicht dann aus, um auch mal Steigungen einigermaßen flott hoch zu kommen und das Rangieren funktioniert noch ganz gut, da mein Gespann in der Praxis gut 1T unter den vom Hersteller genannten Möglichkeiten bleibt.
    • Den Erfahrungen kann ich mich anschließen. Mein Yeti darf 2 T ziehen. Mit meinem kleinen 1 T kann er noch relativ suverän umgehen, mit meinem 1,5 T wird es aber schon grenzwertig.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Ein Kumpel hat noch einen 170 PS Dirty Harry und zieht damit einen 1,9 T Wowa.
      Er sagt ist noch gut machbar, aber mehr sollte es dann auch nicht sein, damit man im "Ernstfall" noch kleine Reserven hat.....

      Allerdings (!) sein Stammcampingplatz ist in Holland, er wohnt in Bochum, also nix über Pässe bzw. Berge zuiehen.

      Für Kroatien (Sommer) hat er noch einen kleineren 1,1 T Wowa.
      Den nennt er liebevoll sein "Schneckenhäuschen".....mit entsprechender Bemalung..... :D
      Aufwendig restauriert und in Yeti-Wagenfarbe lackiert. :thumbsup:
      Liebe Grüsse
      Privatier

      [i]Lächle, Du kannst nicht Alle töten......[/i]
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