Winterreifen:/Fragen/Antworten/Erfahrung/Test/UMFRAGE

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • old man schrieb:

      Hallo delvos,

      dann zitiere ich mal A02

      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte [lexicon]Reifengröße[/lexicon] verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren ( [lexicon]COC[/lexicon] ) genannt ist, so sind die Angaben über die [lexicon]Reifengröße[/lexicon] in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die [lexicon]ABE[/lexicon] des Sonderrads eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung enhällt.

      Hast Du in Deiner [lexicon]ABE[/lexicon] eine Freistellung stehen? Würde mich wundern.

      MfG

      old man


      Moin old man!

      Du darfst dich wundern :D
      So eine Freistellung steht drin und in der Auflage AE02 wird darauf verwiesen.
      Ich zitiere: "Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
      ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde
      zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder
      Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind."

      Und am Ende der Auflage AE2 steht: ... Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die [lexicon]ABE[/lexicon] des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

      Gruß

      Delvos
      Dank des Dieselbetrugs auch ohne Kfz aus dem VW-Konzern ganz glücklich :D .
    • Hallo delvos,

      was liest Du daraus? A02 sagt doch ziemlich eindeutig, daß eine [lexicon]Reifengröße[/lexicon], die nicht in der [lexicon]COC[/lexicon] steht, eingetragen werden muß. Nach meiner Meinung, bezieht sich der letzte Absatz auf die Felgen und nicht auf die [lexicon]Reifengröße[/lexicon].

      88.198.115.225/konfigurator/pdfdoc/E7063850721xx.pdf

      MfG

      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • "Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
      ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde
      zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder
      Felgengrößen
      in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind."

      Ich glaube, du deutest meine [lexicon]ABE[/lexicon] falsch. Dort steht eindeutig, dass ich meine Räder (auch mit Reifen, die nicht im [lexicon]COC[/lexicon], aber die in dieser [lexicon]ABE[/lexicon] aufgeführt sind, u. a. sind auch 205/60R16 zuläsig, ich habe 215/60R16 drauf) nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen. Das ist in Deutschland für entsprechende Räder mit entsprechender [lexicon]ABE[/lexicon] möglich.

      Die gleiche Felge, für die gleichen Reifen zugelassen, die aber eine andere Einpresstiefe hat, hätte ich eintragen lassen müssen. Dort fehlte der o. g. Satz. Die Räder standen wegen der anderen EP (ich weiss nicht ob kleiner oder größer) weiter raus und so musste man zusätzlich noch Abdeckungen/Verbreiterungen am Kotfügel anbringen. Deshalb Vorführung und Abnahmen incl. Eintragung.
      Dank des Dieselbetrugs auch ohne Kfz aus dem VW-Konzern ganz glücklich :D .
    • delvos schrieb:

      Die Räder standen wegen der anderen EP (ich weiss nicht ob kleiner oder größer)...

      Je kleiner die Einpreßtiefe, desto weiter raus. Eselsbrücke: Die Räder werden weniger ins Auto "reingepreßt".

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • old man schrieb:

      was liest Du daraus? A02 sagt doch ziemlich eindeutig, daß eine [lexicon]Reifengröße[/lexicon], die nicht in der [lexicon]COC[/lexicon] steht, eingetragen werden muß. Nach meiner Meinung, bezieht sich der letzte Absatz auf die Felgen und nicht auf die [lexicon]Reifengröße[/lexicon].

      Vollkommen richtig! :thumbup:

      Denn dort steht:
      " Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte [lexicon]Reifengröße[/lexicon] verwendet, die nicht bereits in den
      Fahrzeugpapieren (u. a. [lexicon]Fahrzeugschein[/lexicon], Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
      so sind die Angaben über die [lexicon]Reifengröße[/lexicon] in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
      Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
      dann nicht erforderlich, wenn die [lexicon]ABE[/lexicon] des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."

      Dafür steht auf Seite 1 der ABE:
      "Für die in dieser [lexicon]ABE[/lexicon] freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
      der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
      (FZV) nicht erforderlich."

      Leider fehlt der erste Teil der [lexicon]ABE[/lexicon] bei den meisten ABEs, die online erhältlich sind...

      Außerdem sind die Auflagenkürzel (hier Kombination aus Buchstabe und zwei Ziffern) nicht einheitlich. Es muss also genau gelesen werden!

      AE02 ungleich A02 :!:


      LG
      Mi-go


    • marwin220 schrieb:

      Ich habe mir vor ein paar Wochen Winterreifen-Kompletträder (215/60-16, Uniroyal) von Reifen Schreiber kommen lassen. Die wurden sehr schnell geliefert und wurden in der 25 KW 2013 produziert. Als Sonderangebot haben mich die Reifen inkl. Lieferung 584, EUR gekostet.

      Reifen Schreiber hat durchgehend gute Bewertungen:

      Ich schmeiss noch mal Hier werden ausschließlich 215/60 Winterräder für den YETI angeboten.

      Was soll nun das wieder??

      http://www.reifentiefpreis.de/komplettrad/stahl/winter/reifen/?BrandID=168&TypeID=10716&ModelID=340612&PHPSESSID=k9eod8jai9o892b9l4hv00p272



      Zumindest werde ich morgen mal im Skoda Betrieb nachfragen ob nicht doch noch größer montiert werden können.

      Danke für die vielen Tipps, diese wurden auch alle durch mein gefundenes Vergleichportal hier bestätigt:
      reifen2go.de/

      Man kann erkennen, dass der Onlinetrend doch immer größer wird, es können ja auch Kompletträder bestellt werden und somit ist ein Reifenhändler vor Ort gar nicht mehr nötig.
      Natürlich kann es für den Einzellfall auch sehr sinnvoll sein, wenn man Wert auf viel Service usw legt.
      Die Frage die sich jedoch stellt ist: Ob der Service vor Ort oder Preis für das Material gerechtfertigt ist, da es offensichtlich einen günstigeren Preis am Markt gibt.

      Sollte jeder am Besten vergleichen und schauen worin die Vorteile für einen selbst liegen.

      Lg
    • Hallo MartinS,

      wie seriös diese Internetanbieter sind, sieht man hier.

      reifentiefpreis.de/komplettrad…el&f1=&f2=&f3=GOODYEAR&f4=

      Ca. € 100,00 bei gleichen Reifen mit Stahlfelge????

      Und dann schau Dir die AGB §8.4 an, dafür brauchst Du den Reifenhändler vor Ort.

      MfG

      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • Wann die Winterreifen wechseln?

      Da der Winter dies Jahr wohl nicht mehr zuschlagen wird, zumindest in den gemäßigten Zonen , überlege ich den Reifenwechsel schon jetzt im März vorzunehmen. Anfang April muß ich zwar nochmal in den Süden nach Grainau, aber ich denke, dass sich schneemäßig auf den Straßen nicht mehr allzuviel abspielen wird. Wann wechselt ihr?

      Gruß von der
      Gamba
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